Ist es demokratisch legitim, die stärkste Partei von der Bildung einer Regierung auszugrenzen?

Ja 67%
Nein 33%
weiss nicht/keine Meinung 0%

24 Stimmen

10 Antworten

Ja

Es geht ja um die Mehrheitsverhältnisse, und wenn die stärkste Partei keine Absolute Mehrheit hat, und keine andere Partei findet die mit ihr zusammenarbeiten will, dann vertritt sie mit ihrer politischen Richtung auch nicht die Mehrheit der Bevölkerung.


Federispitz 
Beitragsersteller
 04.01.2025, 20:34

So ein Unsinn, wenn schon 43-45% Prozent für eine Absolute Mehrheit reichen, nur weil 1 oder 2 Parteien an der 5% Hürde scheitern, hat man noch weniger die Mehrheit der Bevölkerung hinter sich. Auch zwischen der Mehrheit der Bevölkerung und jener der Wähler besteht ein himmelweiter Unterschied.

Und selbst wenn zwei Parteien zusammen 50% x der Wähler und Bevölkerung hinter sich haben, heisst das noch lange nicht, dass auch 50% x der Wähler und Leute sich genau diese Regierungskonstelation wünschen.

caro2006STR  04.01.2025, 20:54
@Federispitz

Bei einer Regierungskoalition die eine Mehrheit hat, wird immer der Wille der Mehrheit der Wähler berücksichtigt. Ob die Konstellation dabei so ist wie man es sich gewünscht hätte spielt da keine Rolle. Demokratie lebt von Kompromissen. Leider verstehen das viele Wähler nicht und erwarten, dass immer alles 1:1 so passiert wie sie es gerne hätten.

Federispitz 
Beitragsersteller
 04.01.2025, 21:13
@caro2006STR

Falsch, wenn Partei an der 5% Hürde scheitert und damit schon 45% für eine Mehrheit der Sitze reicht, wird auch nicht der Wille der Mehrheit der Wähler unbedingt berücksichtig. Dazu gibt es noch immer 25-30 Nichtwähler, abzüglich jener welche die Kollation nicht gewählt haben. Eine Mehrheit der Bevölkerung welche sie vorher erwähnt haben ergibt das sicher nicht mehr.

caro2006STR  05.01.2025, 06:10
@Federispitz

Die Nichtwähler sind in diesem Zusammenhang nicht relevant. Sie treffen selbst die Entscheidung ihr Stimmrecht nicht wahrzunehmen, somit haben sie auch keinen Anspruch darauf, dass ihr Wille berücksichtigt wird, weil sie bewusst darauf verzichten ihn zu äußern.

Und um zum eigentlichen Thema zurückzukommen: Eine Demokratische Regierungsbildung bedeutet, auf Grundlage der Stimmverteilung bei den Koalitionsverhandlungen den größten gemeinsamen Nenner zu finden.
Der Wähler entscheidet sich für ein Wahlprogramm und wenn hier beispielsweise 3 Parteien die gemeinsam eine Mehrheit hätten in wesentlichen Punkten ähnliche Vorstellungen haben, oder zumindest dazu in der Lage sind Kompromisse zu finden mit denen alle leben können, und eine andere Partei zwar mehr Stimmen bekommen hat als jede einzelne dieser 3, aber eine komplett andere Sichtweise auf die Dinge hat die keine andere Partei teilt, dann wird der Wählerwille besser repräsentiert wenn diese 3 schwächeren Parteien die Regierung bilden.

Ja

Wenn diese Partei keine absolute Mehrheit besitzt und auf mindestens 1 Koalitionspartner angewiesen ist, um eine Regierung bilden zu können, aber keine Partei findet, die sich darauf einlassen will, dann liegt das Problem einzig und allein bei dieser Partei und ihren Inhalten.

So ist halt Demokratie.

Auch wenn Traditionen gebrochen werden und ihr gewisse Posten und Vorrechte als stärkste Kraft vorenthalten werden, ist das vollkommen legitim, wenn diese Partei zB mit genau solchen Versprechen an ihre Wähler angetreten ist, solche Traditionen der sog Altparteien zu brechen - solange dabei geltendes Recht eingehalten wird.


Federispitz 
Beitragsersteller
 04.01.2025, 20:40

Das mag ja sein, aber ihr nicht mal den Auftrag dazu zu geben ( wie in Österreich), auch wenn man die Chancen auf Erfolg als Bundespräsident kategorisch ausschliesst, geht nun einmal auch nicht. Die Möglichkeit dazu sollte man nicht verwehren, auch wenn man selber die Chancen als gering bewertet!

BennTheMan  04.01.2025, 20:49
@Federispitz

Mit österreichischer Politik und deren parlamentarischen System kenne ich mich jetzt bestenfalls oberflächlich aus, aber normalerweise kann bei jeder demokratischen Wahl niemand ausgeschlossen werden, der/die alle Voraussetzungen erfüllt (außer evtl bei Vorstrafen oder demokratiegefärdenden Aspekten).

Egal um welche Person oder Partei es sich handelt, ein willkürlicher Ausschluss würde vom Verfassungsgericht sofort unterbunden werden.

Federispitz 
Beitragsersteller
 04.01.2025, 21:17
@BennTheMan

So schwer ist das nicht um sich über Österreich zu informieren..in Kürze würden Sie erfahren, dass dort der Bundespräsident den Auftrag zur Regierungsbildung erteilt.

Ja

Wenn die Mehrheit der Stimmen nicht der stärksten Partei angehören.. Natürlich. Sie sind dann ja zwar viele. Aber eben nicht die Mehrheit.


Federispitz 
Beitragsersteller
 04.01.2025, 20:36

Bitte richtig lesen, es ging nur um die stärkste Partei und nicht um jene mit einer absoluten Mehrheit. Sonst hätte ich diese Frage gar nicht gestellt 🤦‍♂️

minimax11  04.01.2025, 21:18
@Federispitz

Das hab ich: genau gelesen. Die stärkste Partei muss eben keine Mehrheit haben oder unterstützen. Deswegen ist es legitim!! Wenn eine Partei 20% hat.. die anderen zusammen aber 80, auch wenn keine einzige die 20% erreicht.. so können sie zusammen diese eine Partei handlungsunfähig machen. Das ist auch gut so.

Federispitz 
Beitragsersteller
 04.01.2025, 21:57
@minimax11

Nirgends habe ich gesagt, dass die stärkste Partei auch die Mehrheit hat. Legitim ja, aber auch kein Muss, da es nicht verboten ist die stärkste Partei die Regierung anführen zu lassen, bzw. zu versuchen eine Regierung zu bilden. Aber eben doch Gewohnheitsrecht, da für gewöhnlich die stärkste Partei die Regierung bildet und nicht die zweitstärkste.

Dazu war es bisher Konsens weite Teile der Wähler und der Bevölkerung einzubinden. Was in Thüringen, Sachsen und Brandenburg aber nicht der Fall ist, da jede Koalition dort ( oder gar Minderheitsregierung) immer viel weniger Wähleranteile auf sich vereint, als eine AfD-CDU, SPD-AFD oder CDU-AfD Koalition repräsentieren würde.

Schon mehr als 34% der Bevölkerung ( oder besser gesagt der Wähler ) zu ignorieren ist demokratie-politisch äusserst gefährlich. Beispiele aus der Geschichte gibt es genug. Aber dann erreichen AFD und FPÖ bei der nächsten Wahl 40% und das übernächste mal noch mehr, wo man kaum noch so argumentieren kann wie Sie und die Altparteien.

minimax11  05.01.2025, 05:34
@Federispitz

Ich hoffe eher, das wir aus der Geschichte gelernt haben.. und solche "rechtspopulistische" , in meinem Augen eben Rechtsextreme Parteien außen vor lassen. Wohin das führt: haben wir im 3. Reich gesehen.

minimax11  05.01.2025, 05:44
@Federispitz

Dazu kommt: jede Partei hat das Recht ihre Partner selbst auszuwählen. Genau deswegen werden sie gewählt. Dein "Gewohnheitsrecht".. ist kein Recht, wenn es keine gewählten Mehrheiten findet. - und leider sind viele zu dumm, solche populistischen Parteien zu wählen. Und schaden damit der Demokratie.

Ja

Insbesondere dann, wenn die Partei populistisch, extremistisch, demokratiefeindlich und/oder europafeindlich ist. Oder wenn sie es, ganz allgemein, nicht schafft, eine stabile und mehrheitsfähige Regierung zu bilden, etwa, weil keine andere Partei mit ihr zusammen arbeiten möchte.


Federispitz 
Beitragsersteller
 04.01.2025, 20:47

Auf diese Schallplatte habe ich nur gewartet 😂🤣 Nur dumm hängt diese Betrachtung auch immer vom Betrachter ab und was demokratiefeindlich und extremistisch sein soll, ist nur sehr schwer in Verfassung und Gesetz definiert und praktikabel. Und solche Begriffe wie populistisch und europafeindlich🫡 gibt es schon gar nicht in Gesetz und Verfassung, sondern sind nur politische Kampfbegriffe der Linken.

baucolo  04.01.2025, 20:54
@Federispitz

Was für ein Unsinn...! Ich finde es jedenfalls absolut gut und richtig, dass Europafeindlichkeit und Populismus nicht im Grundgesetz verankert sind und hoffentlich auch niemals darin vorkommen.

Ich interessiere mich nicht für Deinen politischen Kreuzzug. Bitte verwechsle nicht den Zweck dieser Plattform, die doch der Diskussion verschrieben ist, nicht dem Niederreden von Nichtextremisten.

Federispitz 
Beitragsersteller
 04.01.2025, 22:06
@baucolo

Da Europafeindlichkeit und Populismus nicht im Grundgesetz verankert sind, handelt es sich herbei lediglich um plumpe politische Kampfbegriffe der Linken. Das Grundgesetz interessiert mich hierbei mehr als Ihre infantilen Kunstbegriffe fernab der Verfassung.

Federispitz 
Beitragsersteller
 04.01.2025, 22:18
@baucolo

Ich spreche lieber über das Grundgesetz, anstatt über Ihre wirren Kampfbegriffe der Linken..

Zum Regieren braucht es eine Mehrheit. Das ist demokratischer Konsanz. Hast Du sie nicht, reagierst Du nicht (mit).


Federispitz 
Beitragsersteller
 04.01.2025, 20:56

Die Frage ist nur ob man diese durch eine Regierungskoalition hat oder von Fall zu Fall als Minderheitsregierung, wie jahrzehntelang in Schweden.