Ist ein Freispruch/Einstellung des Verfahrens möglich?

Nein, derart ist so sicherlich nicht möglich und Wunschdenken. 75%
Ja, derart ist durchaus möglich, kommt oft so vor. 25%
Ich sage hierzu mal folgendes... 0%

4 Stimmen

1 Antwort

Nein, derart ist so sicherlich nicht möglich und Wunschdenken.
daß erneute Urteil (vom Landgericht) welches die Einstellung des Verfahrens beinhaltet.

Nach einem erstinstanzlichen Urteil kann das Verfahren nicht mehr eingestellt werden. Es kann höchstens die Berufung zurückgezogen werden und damit das Erstinstanliche Urteil rechtskräftig werden.

Theoretisch möglich wäre ein Freispruch, der aber sehr unwahrscheinlich ist. Auf der anderen Seite kann das Urteil natürlich höher ausfallen ( Da in aller Regel auch die Staatsanwaltschaft Berufung einlegen wird.)

Grundsätzlich liegt eine Geldstrafe von 1800€ aber in dem Bereich in dem man sich gut überlegen muß, ob man wirklich Berufung einlegen will. Hängt natürlich auch davon ab, ob die Verurteilung als Solches ein Problem darstellt. Denn selbst mit Anwalt sind die Aussichen auf Erfolg nicht sonderlich hoch und selbst bei einen Freispruch werden mehr als 1800€ an nicht erstattungsfähigen Anwaltskosten übrig bleiben.

Woher ich das weiß:Recherche

TheTalkmaster 
Beitragsersteller
 15.09.2025, 11:30

Bei mir hat es genauso funktioniert ☝️😜