Ist ein Freispruch/Einstellung des Verfahrens möglich?
Kurze fiktive Darstellung der Sache. Ein Angeklagter (ohne Anwalt dabei) wird anhand der eindeutigen Beweislage bei der Hauptverhandlung im Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von sagen wir mal 1.800,-€ (zzgl. die Gerichtskosten) verurteilt. Dieser Verurteilte legt beim Landgericht nun Berufung gegen das Urteil ein. Es kommt zu einer Berufungsverhandlung am Landgericht (wiederum ohne einen Rechtsanwalt dabei zu haben) und siehe da, der in der 1. Instanz (Amtsgericht) Verurteilte bekommt trotz weiterhin bestehender Beweislast gegen ihn und ohne das dieser weitere entlastende Beweise zu seinen Gunsten vorbringen kann, daß erneute Urteil (vom Landgericht) welches die Einstellung des Verfahrens beinhaltet.
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daß erneute Urteil (vom Landgericht) welches die Einstellung des Verfahrens beinhaltet.
Nach einem erstinstanzlichen Urteil kann das Verfahren nicht mehr eingestellt werden. Es kann höchstens die Berufung zurückgezogen werden und damit das Erstinstanliche Urteil rechtskräftig werden.
Theoretisch möglich wäre ein Freispruch, der aber sehr unwahrscheinlich ist. Auf der anderen Seite kann das Urteil natürlich höher ausfallen ( Da in aller Regel auch die Staatsanwaltschaft Berufung einlegen wird.)
Grundsätzlich liegt eine Geldstrafe von 1800€ aber in dem Bereich in dem man sich gut überlegen muß, ob man wirklich Berufung einlegen will. Hängt natürlich auch davon ab, ob die Verurteilung als Solches ein Problem darstellt. Denn selbst mit Anwalt sind die Aussichen auf Erfolg nicht sonderlich hoch und selbst bei einen Freispruch werden mehr als 1800€ an nicht erstattungsfähigen Anwaltskosten übrig bleiben.