Hat sie noch eine berufliche Chance?
Guten Abend zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich meiner Schwester.
Trotz ihrer 80%igen Behinderung und eines lückenlosen sowie guten Lebenslaufs macht sie sich große Sorgen.
Sie hat sich bei der Bundeswehr beworben und eine Einladung zum persönlichen Auswahlverfahren erhalten.
Sie sollte bis zum 27.04. eine Zu- oder Absage senden.
Sie ist sich sicher, die Zusage abgeschickt zu haben, doch offenbar ist diese nicht angekommen, weshalb sie bisher keine Rückmeldung erhalten hat.
Heute wurde sie unsicher und hat nochmals nachgeschaut. Die Nachricht wurde tatsächlich abgeschickt (am26.04), doch es muss ein technischer Fehler vorliegen sonst hätte sie eine Bestätigung für das persönliche Auswahlverfahren erhalten.
Aus diesem Grund hat sie heute noch einmal eine Nachricht geschrieben und sich für die verzögerte Rückmeldung entschuldigt.
Denkt ihr, sie hat noch eine Chance auf die Teilnahme am persönlichen Auswahlverfahren?
Vielen Dank im Voraus und euch allen einen schönen Abend!
5 Stimmen
stand in der Einladung wann und wo das Auswahlverfahren stattfindet?
Genau wieso?
3 Antworten
Ich gehe davon aus, dass sie das Mail im Anhang gesendet hat, welches am 26.04. bereits von ihr abgesendet wurde?
Lange her ist das ja noch nicht und es war nun ein Feiertag inkl. Fenstertag. Ich würde denen also auch noch bissl Zeit mit einer Antwort lassen.
Warum sollte die erste Nachricht nicht angekommen sein? Lasst denen doch auch etwas Zeit um zu reagieren.
Weil das schon mal vorkam, bei meinem Bruder übrigens auch und es hatte beide Male nichts mit der Arbeit zu tun?
Klar.
Also kann ich sie trotz der verspäteten Zusage ihrerseits an der Bundeswehr etwas beruhigen. Ich weiß nicht, ob das wichtig ist, aber sie hat eine Behinderung von 80%?
Hallo,
erstmal der Hinweis, dass deine Freundin nicht 80% behindert ist, sondern einen Grad der Behinderung von 80 (GdB 80) hat. Das wird nicht in % gemessen.
Zu dem eigentlichen Problem: Was genau hat das mit der Behinderung zutun? Es gab offenbar einen technischen Fehler. Den hätte jeder Nicht- Behinderte auch haben können. Dementsprechend wird es dabei keine Rolle spielen ob sie behindert ist oder nicht. Frist ist Frist.
Zudem man mit einem GdB 80 für den aktiven Dienst an der Waffe sowieso fast nie geeignet ist. Aber sie wird sich dann wohl eher für den Innen- oder Zivildienst beworben haben. Wird sie sehen ob es trotzdem angenommen wird. Kann man pauschal nicht beantworten.
LG
Denkst du, dass sie trotzdem eine Chance hat, auch wenn die erste E-Mail bei der Bundeswehr nicht angekommen ist, aber hoffentlich die heutige?"