Hätte die Schweiz mich nach Deutschland überstellt?
In Deutschland hatte einen Vormund sowie eine geschlossene Unterbringung gemäß § 1831 BGB.
Bin dann nach Österreich geflüchtet. Die Behörden haben mich nicht nach Deutschland überstellt.
Mich würde interessieren ob es anders gelaufen wäre, wenn ich in die Schweiz wäre. Hätte die Schweiz mich ausgeliefert?
Andererseits kenne ich die rechtlichen Grundlagen nicht, weshalb mich Österreich nicht ausgeliefert hat, obwohl es doch zur EU gehört.
6 Stimmen
Warum flüchtest du?
Weil ich in Deutschland politisch verfolgt werde.
Warum wirst du politisch verfolgt?
Weil mir Eingriffe in meine Grundrechte drohen.
Was für Eingriffe?
Freiheitsentzug gemäß § 1831 BGB.
Warum veröffentlichst du deine Straftat im Internet?
Das hat nichts mit einer Straftat zu tun.
3 Antworten
Du hast da was falsch im Kopf. Wenn kein Strafbefehl vorliegt oder eine Strafe verhängt wurde, wird man nicht ausgeliefert.
Die Schweiz würde dich rausschmeißen, egal wohin, denn dort brauchst du als Ausländer ein Visum!
Ohne Haftbehel liefert dich weder die Schweiz noch Österreich aus. Die EU hat absolut nichts damit zu tun.
Dir muss aber klar sein, dass du auch in Österreich oder der Schweiz zwangseingewiesen wirst, wenn du eine entsprechendes Verhalten zeigst.