Gassi gehen
Wer ist für den Hund verantwortlich beim Gassi gehen?
28 Stimmen
9 Antworten
Derjenige, der die Leine in der Hand hält. Wenn ein Gassigeher mit dem Hund unterwegs ist dann natürlich dieser. Als Besitzer sollte man seinem Gassigeher aber Anweisungen geben und natürlich keinen 50 Kilo Hund mit einer Person losschicken, die ihn körperlich nicht halten kann, also nicht mit einem Kind.
Der Gassigänger ist der aktuelle Besitzer des Hundes.
Allerdings sollte der Besitzer den Gassigeher auf Besonderheiten hinweisen, bspw der Hund mag keine Dackel oder sowas.
Aber solange der Gassigeher den Hund nicht in mehreren Situationen erlebt hat, würde ich als Gassigeher immer vorsichtig sein.
Verantwortlich ist in erster Linie der Besitzer / die BesitzerIn. Aber wenn eben diese/r keine Zeit hat und jemand anderes mit dem Hund dann Gassi geht, ist zu diesem Zeitpunkt der "Gassigeher" verantwortlich.
Meistens ist es so das die ganze Familie bereit sein muss sich einen Hund anzuschaffen. Dann kann man auch sagen, dass es mehrere Besitzer gibt, die alle einen Teil zur Verantwortlichkeit betragen müssen. (Meine Meinung)
Es kommt drauf an. Der Besitzer entscheidet ja selbst, wem er die Leine in die Hand drückt. Wenn ich einem Kind z. B einen nicht sozialisierten und unerzogenen Neufundläner in die Hand drücke, ist sicher nicht das Kind Schuld, wenn was passiert.
Wenn ich meinen Hund aber in kompetente Hände gebe (vielleicht auch ein professioneller Gassidienst), dann ist diese Person auch verantwortlich für den Hund.
Bei Diensthunden von Polizei oder Bundesheer die auch auf Schutz trainiert sind, darf der Hund z. B. auch nicht von Fremdpersonen geführt werden.