4 Antworten

Zum einen ist das Urteil nicht rechtskräfig, zum anderen hat der Richter nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" entschieden:

Das Gericht ging dabei nach dem Zweifelgrundsatz zugunsten des 17 Jahre alten Angeklagten vor. "Er konnte davon ausgehen, dass sie das freiwillig gemacht hat", stellte die vorsitzende Richterin in der Begründung fest.

https://apa.at/news/freispruch-im-vergewaltigungsprozess-einer-zwoelfjaehrigen-2/

Bemerkenswert finde ich aber die seit einigen tagen zu beobachtende Tendenz nur noch Screenshots von Artikel zu präsentieren, nicht aber den Artikel selbst. Wohl um zu verhindern dass der Inhalt des Artikels nicht der Intention des Fragestellers entspricht.

Zum Urteil selbst kann ich nichts sagen, den Volltext konnte ich noch nicht finden.

Der wichtigste Part wird natürlich ignoriert:

Der Freispruch ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin gab dazu vorerst keine Erklärung ab.

https://apa.at/news/freispruch-im-vergewaltigungsprozess-einer-zwoelfjaehrigen-2/

Hervorhebung von mir.


Stadewaeldchen  08.01.2025, 12:09

Deswegen präsentiert man ja auch nur einen Screenshot und verlinkt nicht auf den Artikel. Damit bloß keiner Rausbekommt dass der Artikel nicht der eigenen Intention entspricht.

Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig.

Bitte liefere auch die kompletten Informationen.

Ja

Es gibt nun mal kulturelle Veränderungen, Daran muss man sich gewöhnen.

Woher ich das weiß:Recherche