Fahrlehrer nennt mich bekloppt?

Ja bei der Reaktion war er sogar noch freundlich 76%
Nein 12%
Andere Antwort 12%

17 Stimmen

4 Antworten

ein fahrlehrer achtet darauf, dass der schüler defensiv fährt und keine signale gibt, die als drängeln interpretiert werden… eine lichthupe bei hohem tempo kann andere fahrer verunsichern und birgt unnötiges konfliktpotenzial… lieber abstand halten und die situation entspannt lösen…

Nein

Nein, die Reaktion war nicht gerechtfertigt. Als Fahrlehrer ist es nicht sein Job, Dich zu beleidigen oder zu schlagen, sondern es ist sein Job, Dir jeweils die Regel zu erklären, gegen die Du verstoßen hast.

Ob Du Lichthupe geben durftest oder nicht ergibt sich aus § 16 Abs. 1 StVO und § 5 Abs. 5 StVO. Du hattest gar keine Möglichkeit zu überholen, also konntest Du auch kein Überholen mit der Lichthupe ankündigen (§5) oder mitteilen (§16). Ebensowenig gab es eine Gefahrensituation. Also durftest Du nicht lichthupen. Vom Wunsch, zu überholen, steht in den §§ 5, 16 nichts.

Das hätte Dein Fahrlehrer Dir sachlich erklären müssen anstatt ohne jede Erläuterung Dich zu beleidigen und zu schlagen.

Ich bin erstaunt, wie viele hier der Meinung sind, der Fahrlehrer brauche überhaupt nichts zu unterrichten, dürfe alle Information verheimlichen, und müsse nichts weiter tun als ausfallend und handgreiflich zu werden wenn der Fahrschüler einen Fehler macht. Es ist doch nicht von Anfang an restlos jede Fahrstunde eine Simulation oder Generalprobe der Fahrprüfung, sondern es ist Unterricht, die Fahrschüler sollen etwas lernen!

Nachtrag: Viele bringen hier Nötigung ins Spiel. Man lese hierzu ganz, ganz wörtlich den § 240 Abs. 1 StGB. "mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel" steht da. Gewalt kann es nicht sein, zwei Autos können ungestört stundenlang hintereinander her fahren wenn das hintere lichthupt, die Lichthupe übt keine Kraft o.a. Gewalt aus, es findet keine Berührung statt. Damit Drohung mit einem empfindlichen Übel vorliegt muss eben das empfindliche Übel, der Auffahrunfall, auch wirklich drohen. Das liegt nur dann vor, wenn der hintere ohne den nötgen Sicherheitsabstand fährt, also drängelt. Diese Rechtslage lässt sich leicht ergoogeln. Weil also Lichthupe in diesem Fall nicht grundsätzlich Nötigung ist, sondern nur bei zu dichtem Auffahren, ist nicht der §240 StGB, sondern die §§ 5 und 16 StVO die Rechtsgrundlage, die Lichthupe in diesem Fall verbietet. Und selbst wenn der Fahrschüler zusätzlich drängelt, sich also strafbar macht, ist damit doch nicht bewiesen, dass er sich dessen bewusst ist, sondern es ist die verdammte Pflicht des Fahrlehrers ihn zu informieren. Das Wörtchen "Nötigung" auch wirklich auszusprechen ist das allermindeste dabei.

Ja bei der Reaktion war er sogar noch freundlich

Ganz einfach. Wir haben eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Das ist indirekt die Höchstgeschwindigkeit. Fährst du schneller, hast du für Schäden einzugestehen oder zum Teil zu haften. In manchen Bundesländern, wenn du über 150 km/h fährst, hast du eine praktische Fahrprüfung schon nicht mehr bestanden und bist ab 150 km/h durchgefallen.

Somit hat dein Fahrlehrer richtig gehandelt. Ich hätte dir danach eine Moralpredikt gehalten.


hamberlona  13.08.2025, 22:43

Also, nach Deiner Meinung ist es der Job eines Mathematiklehrers, Schüler nach vorn an die Tafel zu holen, sie etwas rechnen zu lassen, und wenn sie einen Fehler machen sie zu verprügeln anstatt den Fehler zu erklären. So funktioniert nach Deiner Meinung Unterricht.

CEW1971  14.08.2025, 07:54
@hamberlona

Meine Laura hat das 2. Staatsexamen als Mathematik Lehrerin. Sie war Referendarin an einer Hochbegabtenschule.

Mit deiner Einstellung zum Autofahren, mit der Lichthupe und dem Eingeschnappt sein, würde ich dich zur Sicherheit deiner Mitmenschen nicht mehr weiter ausbilden. Dann müsstest du eine andere Fahrschule suchen. Was du gemacht hast, war kein Fehler, sondern ein Verbrechen. Dieses Verbrechen heißt Nötigung. Bei Nötigung werden sogar Haftstrafen vor Gericht ausgesprochen. Das muss dir klar werden.

Andere Antwort

Kommt total auf die Situation an. Ich finde die Lichthupe extrem passiv-aggressiv. Um jemanden zum Ausweichen auf die Mittelspur zu bewegen verwenden die auch eigentlich nur Drängler, die meinen, ihr hochzylindriges Fahrzeug gebe ihnen auf der Autobahn gewisse Privilegien.

Ist auch fraglich, warum man noch schneller als 150 km/h fahren muss, zumal in der Fahrschule.

Nichtsdestotrotz sollte der Porsche-Fahrer ausweichen, wenn offensichtlich ist, dass du überholen möchtest und die Mittelspur frei ist. Vielleicht hat er nicht gepeilt, dass er dich ausbremst. Vielleicht war er auch zu stolz, um sich als Porsche-Fahrer von einem VW überholen zu lassen. Dann ist er definitiv der Bekloppte in diesem Szenario. Da wird die Lichthupe aber dann auch nicht helfen.


jungemitzielen 
Beitragsersteller
 13.08.2025, 20:12

Ich habe meinen Fehler inzwischen eingesehen. Nebenbei: Der Porsche hat beschleunigt nach der Lichthupe im selben Streifen