Die Union will, dass der Spitzensteuersatz erst ab einem Jahreseinkommen von 80.000 Euro statt wie aktuell ab 66.761 Euro greifen soll. Gute Idee?
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4 Antworten
Dann wandern die reichen nicht alle aus.
Längst überfällig. Mit ~5.600 € brutto/Monat war man vielleicht mal Spitzenverdiener. Viel Inflation und einige Gehaltsrunden später gehört man damit gerade mal der Mittelschicht an.
Die kalte Progression zieht uns seit Jahrzehnten zunehmend mehr Geld aus den Taschen.
Das gilt am anderen Ende der Steuerprogression übrigens genauso. Da sind plötzlich gut bezahlte Azubis bereits steuerpflichtig.
Ich denke, das ist nicht das Jahreseinkommen, das ist das zu versteuernde Einkommen. Es bevorzugt Leute, die sehr gut verdienen.
Schlimmer finde ich die Unseriösität, dies ohne Gegenfinanzierung zu fordern.
Nur den Ärmsten bei der Grundsicherung Geld wegnehmen, genügt da jedenfalls nicht. Und die von Marktgläubigen behaupteten Effekte auf die Investitionen scheinen in der derzeitigen Situation der fehlenden Exporte äußerst fragwürdig. Während Bürgergeldempfänger ihre Bezüge in Nachfrage umsetzen müssen, werden diese Gelder auf der hohen Kante und im Ausland verpuffen.
Die Spitzenverdiener können es sich durchaus leisten zum Allgemeinwohl beizutragen. Warum muss man diese entlasten??
Aber die Leute mit 70.000 Einkommen bezahlen doppelt so viel für die Krankenkasse, wie jemand, der 35.000 bekommt. Die Leistung ist die gleich.
Viele dieser sind privat versichert, weil sie es sich leisten können.
Abhängig Beschäftigte dürfen sich dann noch nicht privat versichern, auch wenn sie wollten.
Die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze begrenzt auch den Kreis der Arbeitnehmer, die sich für eine private Krankenversicherung entscheiden können. Seit 2013 wurde diese Entgeltgrenze um fast 42 Prozent erhöht: von 52.200 Euro auf 73.800 Euro ab 2025.
Mit 67.000 € ist man kein „Spitzenverdiener“. Das sind gute Referenten oder Teamleiter im Unternehmen, die am schlimmsten von Steuern und Sozialabgaben betroffen sind, da sie ihr gesamtes Einkommen auch den Sozialabgaben unterliegen.