8 Antworten

Nein

Die Grenzkontrollen allein nicht. Es muss ein ganzes Maßnahmenpaket durchgeführt werden. Vom Prinzip dürfte überhaupt niemand in Deutschland um Asyl bitten (können), weil der Antrag auf Asyl in dem sicheren EU-Land gestellt werden muss, in dem der Asylsuchende die EU betreten hat. Und die Weiterreise ist illegal. Deshalb muss man in Rahmen des Maßnahmenpaketes über Auffanglager grenznah nachdenken, bis feststeht, welches EU-Land eigentlich zuständig ist. Die Weiterreise ist illegal, denn niemand sollte sich sein Aufenthaltsland aussuchen dürfen. Die Flucht eines Asylsuchenden ist dort zuende, wo er einen sicheren Staat erreicht hat. Es kann nicht sein, dass man so lange weiterreisen darf, bis man die bestmögliche soziale Versorgung bekommt.


DanielCarbon290 
Beitragsersteller
 14.09.2024, 17:15

Man muss Deutschland einfach unattraktiv machen für Migranten.

musso  14.09.2024, 21:23
@DanielCarbon290

Bestimmte Leute machen es unattraktiv für Deutsche und für internationale Konzerne. So redet man ein Land in die reale Krise.

Nein

Es wird doch gar nicht zurückgewiesen.

Wer Asyl sagt, kommt trotzdem rein.

Nein

Die Grenzkontrollen in derzeitiger Form sind, obwohl sie in gewissem Maß auch erfolgreich sind, eine reine Plazebo-Maßnahme, denn wer Asyl beantragt, wird trotzdem eingelassen.

Und solange jedes Asylverfahren, unabhängig vom Ausgang nach monate- bis jahrelangen Verfahren, zu einem unbefristeten Aufenthalt führt, sei es, weil zwar nicht Asyl- (das sind übrigens nur rund 1,5-2% der "Flüchtlinge"), aber Flüchtlingsstatus oder subsidiärer Schutz geährt wird, sei es, weil Ausreiseanordnungen nicht durchgesetzt werden, sei es, weil andere EU-Staaten Binnenmigranten, für die sie eigentlich zuständig wären, nicht zurücknehmen, führt das faktisch dazu, daß wir schlicht keine Kontrolle über den Zustrom haben.

Wenn Deutschland also irreguläre Migrantion auf der Asylschiene unterbinden will, muß es neu entscheiden, was es unter welchen Voraussetzungen überhaupt noch leisten will, und die Regeln hierzu zunächst anpassen und dann auch durchsetzen. Zur Not auch im Alleingang, denn bisher profitieren die meisten EU-Staaten von der laxen Praxis und den großzügigen Leistungen hierzulande dahingehend, daß sehr viele Migranten nach Deutschland wollen und man sie einfach durchziehen läßt. Natürlich werden diese dann nicht begeistert sein, wenn Deutschland das nicht mehr mitmacht.


DanielCarbon290 
Beitragsersteller
 14.09.2024, 17:16

Man muss wie gesagt einfach im Land selber dafür sorgen, das Deutschland unattraktiv bin für Migranten und einfach jedem Migranten den Geld haben beides gehen zu drehen.

Denn es kommen auch welche ins Land in erster Linie wegen rein wirtschaftliche Interessen und nicht wirklich weil sie geflüchtet sind.

Als z.b die bezahlkarten bestimmten landkreisen von Deutschland eingeführt worden sind, sind bestimmte Migranten wieder aus dem Land wieder zurückgeflogen.

Likatier  14.09.2024, 17:56
@DanielCarbon290

Deutschland muß prinzipiell nicht unattraktiv für Migranten werden, im Gegenteil.
Es muß unattraktiv werden für Einwanderung in das Sozialsystem.
Und im Hinblich darauf:
1. Wieder genau unterscheiden zwischen Enwanderung und Asyl/Flucht
2. Unterscheiden zwischen individueller, politischer Verfolgung (=Asyl) und Flucht nach genfer Konvention. Und hier offen diskutieren, was es noch leisten kann, und auch leisten will.

Das Asylrecht nach Grundgesetz ist unter dem Eindruck des 2. Weltkrieges primär für Dissidenten und politisch Verfolgte in der Sowjetunion und deren Einflußzone geschaffen worde. Es war nie darauf ausgelegt, daß jährlich 10- und 100tausende aus aller Welt sich darauf berufen.

Der "Flüchtlingsschutz", von dem allenthalben auch von den Medien kolportiert wird, er sei für Deutschland für jedermann verpflichtend, ist, rein nach Genfer Konvention gesehen, in allen Fällen eine rein freiwillige Leistung, denn in welchem unserer Nachbarländer herrscht Krieg und findet eine "Verfolgung wegen ... Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe" (Art 1) statt?
Eine Zurückweisung solcher Flüchtlinge ist gem. Art. 31 nur dann nicht erlaubt, wenn sie direkt in solch ein Verfolgungsgebiet stattfinden würde.

Zudem ist diese mittlerweile etablierte Praxis, jedem aus aller Welt Flüchtlingsstatus zu gewähren, Grundgesetzwidrig (Art. 16a (2))

DanielCarbon290 
Beitragsersteller
 14.09.2024, 18:17
@Likatier

Der Plan ist auf jeden Fall noch besser!

Das werde ich bei Gelegenheit einen Bundesrat mal weitergeben als Anregung.

Ja, und zwar sowohl von ungewollter als auch von gewollter/benötigter Migration. Also ein todsicheres Mittel, um der deutschen Wirtschaft noch weiter zu schaden.

Aber gut ausgebildete Migranten machen ja,sowieso schon seit Ewigkeiten einen sehr großen Bogen zm Deutschland.

Nein

Ich würde als Migrantin dann nur einfach nicht über die offziellen Grenzübergänge gehen oder halt über die schwach fequentierten Übergänge, da gibt es auch weiterhin in der Regel keine Kontrollen.

Wobei würde man zurückgewiesen, auch kein Problem, dann nimmt man halt eine andere Route.