Darf ich meine Unterlagen für die Klausur so markieren?
Hallo! Ich schreibe demnächst eine Open-Book-Klausur in Statistik. Bei den Klausuranforderungen steht, dass man keine "handschriftlich Anmerkungen" bei seinen Unterlagen machen darf. Bezieht sich das eurer Meinung nach nur auf Text oder auch auf Markierungen? Ich habe meine Unterlagen nämlich wie im Bild (sehr hässlich, ich weiß 🫣) markiert. Meine Kurkolleg:innen und ich sind sich nicht sicher. Eine Freundin (natürlich Jus-Studentin) meinte, dass das bloße Einrahmen einer Formel schon als "Anmerkung" bzw "Konklusion" zähle. Was sagt ihr dazu?
(Ich kann meiner Professorin leider nicht mehr schreiben, da ihre Rückmeldedeadline 4 Tage vor der Klausur war und dieser Zeitraum bereits überschritten ist.)
LG
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Kann man es nicht in Word markieren und gefärbt ausdrucken?
Ansonsten würde ichs nicht riskieren
Es macht hier überhaupt keinen Sinn nach einer mehrheitlichen Meinung zu fragen. Eine kurze Internetrecherche ergab, dass die Regelungen meist von der Auffassung der Professoren abhängt. Im Abitur haben wir an die Schüler die zugelassene Formelsammlung deshalb ausgegeben. Die entsprechende Anzahl der Formelsammlungen ist extra nur zu diesem Zweck gekauft worden
Wir hätten nicht gewußt wie wir damit umgehen hätten sollen, wenn wir eine vom Schüler verwendete Formelsammlung gefunden hätten in der ein handschriftlicher Eintrag enthalten war, von dem sich dann hinterher herausgestellt hätte, dass ein Freund, der die Formelsammlung leihweise erhalten hatte, die Eintragung gemacht hatte.
Nimm zwei Formelsammlungen mit. Eine mit und eine ohne Markierung. Bei Prüfungsbeginn kannst du dann den Professor fragen, welche du verwenden mußt oder darfst. Du kannst die zweite Formelsammlung möglicherweise zu diesem Zweck ausleihen.
Ja, seh ich definitiv ein. Allerdings bleibt mir in meiner Situation jetzt nichts mehr übrig, als hier zu fragen 😂