Darf ich Das Bild teilen?

Ja 100%
Nein 0%

11 Stimmen

4 Antworten

Ja

Ich bin selber kein Freund von derartigen Postings. Aber mit verdeckten Gesichtern und im privaten Kreis ist das wohl ok.

Ja

Wenn du alle Gesichter verdeckt hast und nur die Körper zu sehen sind, sollte es in der Regel okay sein, das Bild in deiner Story zu teilen, besonders wenn dein Account privat ist und du alle deine Follower persönlich kennst. Es ist immer gut Zustimmung zu holen wenn du unsicher bist frag sie einfach

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Beantworte viele Fragen Querbeet ☁️
Ja

Wenn du ein privates Konto hast und stellst es da rein und deine followern es nur sehen können, am besten trotzdem so dass man keine Gesichter erkennt. Ansonsten die Personen fragen, die mit darauf sind


Isililli 
Beitragsersteller
 05.03.2025, 09:56

der Post wäre ja auch nur 24 h sichtbar

Dürftest du sogar ohne die anderen unkenntlich zu machen. Für den privaten gebrauch (eingeschränkter bekannter nutzerkreis) ist das unproblematisch.


ruhrgur  04.03.2025, 22:47

Nein. Der urheberrechtliche Begriff der Verbreitung ist nicht deckungsgleich mit jenem aus dem KUG. Einer Öffentlichkeit bedarf es nicht; auch mit der Weitergabe an nur eine einzelne Person kann nach h. M. bereits § 22 KUG zuwidergehandelt werden (vgl. Dreier/Schulze/Specht UrhG § 22 KUG Rn. 9).

PunishersLaw  05.03.2025, 07:19
@ruhrgur

Wir sind hier im Datenschutzrecht und einer rein privaten Anwendung.

ruhrgur  05.03.2025, 12:30
@PunishersLaw

Nein, hier geht es nicht um Datenschutz sondern um das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Das KUG findet hier Anwendung.

PunishersLaw  05.03.2025, 12:32
@ruhrgur

Und wer ist dann der Urheber? Der der das Bild aufnimmt. Was passiert mit dem Recht am eigenen Bild? Besonders, da mehrere abgebildet sind? Und natürlich sind wir bei der Veröffentlichung von Personenbezogenen Daten im Datenschutzrecht.

ruhrgur  05.03.2025, 12:43
@PunishersLaw

Selbstredend werden auch personenbezogene Daten veröffentlicht, das ist hier aber nun einmal nicht der relevante Punkte, ebenso wenig wie das Urheberrecht.

Und wer ist dann der Urheber?

Urheber ist die Person, die das Bild aufgenommen hat. Das dürfte der FS selbst sein. Wie schon gesagt, ist aber das Urheberrecht hier nicht das Problem, sondern einzig das allgemeine Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Personen.

Was passiert mit dem Recht am eigenen Bild?

Erneut: § 22 KUG findet hier Anwendung. Wären die Gesichter der Personen nicht unkenntlich gemacht worden, wäre die Verbreitung des Bildes durch den FS rechtswidrig, selbst wenn diese nur in einem eingeschränkten Personenkreis stattfindet. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht überwiegt hier; allenfalls andere geschützte Grundrechte, wie bspw. die Pressefreiheit, oder gesetzlich normierte Ausnahmen (§ 23 KUG) könnten eine Verbreitung legitimieren.

Besonders, da mehrere abgebildet sind?

Das ist unerheblich. Nur weil mehrere Personen auf einem Bild sind, handelt es sich nicht um eine Versammlung. Sind mehrere Personen auf dem Bild identifizierbar, bedarf es zur Verbreitung des Einverständnisses von jedem einzelnen.