Bin ich haftbar wenn ich der Polizei nicht helfe?

Nein 67%
Ja 22%
Ich weiß es auch nicht 11%

9 Stimmen

4 Antworten

Das kommt auf die Situation an.

Wer das Handy des Beamte leer ist und er ein Kabel benötigt, dann machst du dich nicht strafbar, wenn du ihm nicht deins ausleihst.

Ist der Beamte verletzt und du hilfst ihm nicht, machst du dich wie jeder andere strafbar.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter

Grundsätzlich nicht, es gibt nur zwei Fällen, in denen du (als Unbeteilligter) handeln musst:

  • Wenn dies zur Gefahrenabwehr nach Polizeirecht notwendig ist. Im Normalfall sind nur Menschen betroffen, die etwas mit der Gefahr zu tun haben, in besonderen Fällen können aber auch Unbeteilligte verpflichtet werden, wenn die Gefahr nicht anders abgewendet werden kann und eine Abwägung die Verpflichtung rechtfertigt (z. Bsp. § 9 PolG BW, § 6 PolG NRW). Wirklich haftbar machst du dich aber bei einer Nichtbefolgung nicht, du könntest eher ein Bußgeld bekommen.
  • Bei "Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not" kannst du ganz allgemein (also nicht nur gegenüber oder auf Anweisung der Polizei) zur Hilfe verpflichtet sein und dich sonst wegen unterlassener Hilfeleistung (§ 323c StGB) zivilrechtlich und strafrechtlich haftbar machen.

Darüber hinaus bist du natürlich zur Mitwirkung in Verfahren verpflichtet, also etwa zur Kooperation bei rechtmäßigen Kontrollen, zu Zeugenaussagen oder zur Duldung von polizeilichen Maßnahmen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jura-Student im 6. Semester (Schwerpunkt öffentliches Recht)
Nein

Man ist nicht verpflichtet der Polizei zu helfen.

Helfen musst du generell nur, wenn jemand in akuter Gefahr ist und auch da nur im Rahmen des Zumutbaren.

Ansonsten gibt es nur sehr wenige Sachen, bei denen man der Polizei helfen muss bzw. wo man zur Mitwirkung verpflichtet ist (Wohnung betreten, Fahrzeug überlassen, ...). Im Zweifel würde ich aber immer erstmal unter Protest zustimmen und das nachträglich prüfen lassen. Weigerst du dich nämlich und bist am Ende nicht im Recht gewesen, trägst du die Konsequenzen.

Du machst dich schuldig, wenn Du deinen normalen Verpflichtungen (§ 323c StGB  etc.) nicht nachkommst.