Kindeswohlgefährdung- wie kann man im folgenden Fall sowas nachweisen?

Nehmen wir an, die Mutter schlägt die Kinder regelmäßig, brüllt sie ständig an und beleidigt diese ständig vulgär bei jedem "Fehlverhalten", sie ist generell aggressiv und impulsiv. Die Kinder sind aber zu jung ( 2 und 3 Jahre) um auszusagen und sprechen noch kein Deutsch, sondern eine Fremdsprache. Wie kann der Vater dem Jugendamt, der Polizei und dem Familiengericht diesen Sachverhalt nachweisen?

Reicht das vorliegende Material aus? Oder sind diese Aufnahme und "Beweise" nicht verwertbar?

  • Videoaufnahmen vom Kind wie es in einer Fremdsprache mehrmals erzählt und genau schildert, wie und womit es von der Mutter geschlagen wurde
  • Videoaufnahme vom blauen Fleck der durch die Schläge entstanden ist ...
  • Tonaufnahme der Mutter (ohne Genehmigung) wo sie zugibt das Kind geschlagen zu haben und dem Kind in dieser Tonaufnahme weitere Schläge androht wenn
  • Zeugenaussage der Großeltern, die 2 Mal gesehen haben wie das Kind (3 Jahre alt) geschlagen wurde. Die Großeltern und der Ehemann sprachen mit der Mutter darüber, sie lehnt jedes Einmischen "in den eigenen Angelegenheiten" ab
  • Zeugenaussage eines guten Freundes, der bestätigen kann dass die Mutter die Kinder ständig anbrüllt und sehr rau mit ihnen umgeht. Er auch auch einen Wutanfall der Mutter bezeugen, den am Telefon gehört hat.

Mehr ist leider nicht vorhanden! Ich habe von vielen gehört, dass sich Behörden für solche Aufnahme nicht interessieren. Man macht sich sogar strafbar. Zudem dürfen diese Aufnahme nicht alt sein. Der Vater sammelt seit dem die Mutter jegliche Gespräche abgelehnt hat seit ca. 2 Monaten belastendes Material

Vater möchte sich trennen und das alleinige Sorgerecht beantragen!

Er hat zeitnah einen Termin bei einer Familienanwältin

mit dem vorhandenen Material kann man arbeiten 86%
das Material ist nicht verwertbar 14%
Polizei, Sorgerecht, Recht, Scheidung, Copyright, Familiengericht, Jugendamt, Kinder und Erziehung
fiktiver Fall: Mutter schlägt Sohn mit einem Gürtel, hinterlässt einen blauen Flack, wie soll der Vater handeln, viele Fragen?

MAL Angenommen:

Eltern verheiratet, leben zusammen in einer Mietwohnung. Mann arbeite, Frau zuhause betreut zwei Kind (sagen wir 3 und 4)

Mutter schlägt in der Abwesenheit des Vaters das Kind. Vater und Großeltern entdecken diesen blauen Fleck, sprechen das Kind drauf an, das Kind erzählt zweimal dass es die Mutter mit einem Gürtel war. Zudem wird das Kind auf einen anderen Fleck im Gesicht angesprochen, da erzählt dass Kind dass es die Mutter unter der Dusche war, zudem habe die Mutter auch an den Haaren gezogen. Mutter gibt offen zu vor Ehemann und Großeltern dass sie das Kind geschlagen habe und es nochmal tun würde, weil das ihre übliche Erziehungsmethode sei, das habe ihr auch nicht geschadet. Außerdem soll sich keiner in die Erziehung einmischen.

Vater will sich deswegen trennen.

Was kann der Vater in in der geschilderten Situation machen? Kann er einfach die Kinder mitnehmen? Er muss noch eine eigne Wohnung anmieten! Kann er vorübergehend die Kinder zu seinen Eltern mitnehmen und dort vorübergehend wohnen? Die Frau wird es verhindern wollen und ihn schikanieren wie sie nur kann, er dürfte dann selbst seine eignen privaten Sachen nicht aus der Wohnung nehmen. Wie würde die Polizei reagieren, wenn der Vater Anzeige erstattet? Dürfte er vorübergehend mit den Kinder aus dem gemeinsamen Haushalt ausziehen ?

Wie kann man hier Unterstützung verlangen!

Einfacher wäre es, wenn der Täter der Vater wäre, er würde dann raus fliegen und Mutter und Kinder bleiben. DESWEGEN interessiert mich diese Konstellation also quasi anders rum!

Wie gehen das Familiengericht und die ganzen Ämter damit um? Könnte der Vater das alleinige Sorgerecht erreichen?

da kann auch ein Vater viel tun, zum Beispiel 100%
da wird der Vater nicht viel ausrichten können 0%
Umgangsrecht, Familie, Sorgerecht, Recht, Scheidung, Jugendamt, Kinder und Erziehung, Wechselmodell
Kann der Jugendamt jemandem das kind weg nehmen wenn der jenige Körperlichbehindert ist?

Hallo... Meine Nichte die Körperlichbehindert (stufe 3/100%) ist hat vor 4 wochen entbunden und ist seit dem mit dem Ehemann und das baby im Krankenhaus weil das baby ein früchen war.

Zur Zeit haben die kein Unterkunft aber es wurde bereits eine wohnung gefunden und auch bei jobcenter genähmigt der vertrag wartet nur noch auch ein unterschrift.

Ihre ehemalige Betreuerin hat das Jugendamt eingeschaltet und vor 3 Wochen haben wir uns zusammengesetzt um eine lösung zu finden.

Damals wurde noch nicht klar ob die beiden bzw vater mutter in der lage sind das baby zu pflegen und deshalb wurde das FamilienGericht eingeschaltet. Der termin beim Gericht steht vor.

Da es heute aber vom krankenhaus bescheinigt wurde das die Mutter u. Vater das super hin kriegen, dass die das kind pflegen können und auch sehr zuverlässig sind.

Das Jugendamt ist in der meinung das die erst mal in eine eltern kind einrichtung gehen. Die wir auch möchten aber natürlich mit dem wille später eine eigene wohnung zu haben. Weil es leider auch wegen die flüchtlinge nicht leicht ist eine freie stelle zu finden, wurde vom jugendamt kontroliert das die erst mal zu der mutter des mutters gehen bzw zu der oma. Die wohnung wurde bereits vom j.amt kontrolliert ob es angemessen ist.

MEINE FRAGE... 1. Der termin ist nach paar tagen und habe einen anwalt organiesirt. Wie hilfreich kann das sein vor gericht?

Obwohl wir bereits schon eine barriere freie wohnung für die Familie gefunden haben u. auch für das jobcenter angemessin ist und zum 15. der vertrag anfangen kann. Könnte es passieren das der Richter sagt "nein geht nicht"?

Bescheinung vom krankenhaus das die in der lage sind das baby zu pflegen würde das reichen oder?

Und kann es passieren das die das baby weg nehmen??? Kindswohlgefährdung

Jugendamt

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