Dürfen Muslime das Gebet im Gefängnis unterbrechen?

Ich bin Gefängnisaufseher und wir haben viele muslimische Insassen die beten. Dies ist meiner Erfahrung nach einer der grössten Konfliktpunkte im Strafvollzug.

So beten die Insassen oftmals während des Tagesgeschäfts, wobei sich das Gefängnispersonal hier auf die Kooperation der Inhaftierten verlassen muss um einen geregelten Vollzugsalltag gewährleisten zu können.

Das bedeutet, dass wenn wir sie abholen für den Hofgang, oder um Termine mit Anwälten oder der Polizei wahrzunehmen, wir das Essen oder Medikamente bringen, das Tagesgeschäft im Gefängnis immer Vorrang hat und Gebete unterbrochen werden müssen. Bei 120 Insassen mit je 40 Gefangenen für die je 1 Aufseher zuständig ist pro Stockwerk, ist es absolut unmöglich auf jedem seine Gebetszeit Rücksicht zu nehmen.

Es ist eine unerhörte Frechheit, dass seitens der Gefangenen erwartet wird, dass wir auf jeden muslimischen Insassen warten müssen, bis er sein gebet beendet hat. Dies würde unsere Arbeit vollständig verunmöglichen. Im Gefängnis sind die Insassen im Zwangskontext und unterliegen der Hausordnung und dem Justizvollzugsgesetz. Dies besagt eindeutig, dass dem Vollzugspersonal folge zu leisten ist. Im Koran steht geschrieben, dass Gebete nur im Notfall zu unterbrechen sind. Wenn sich der Aufenthalt in einem Gefängnis in den Augen der Insassen nicht als Notfall qualifiziert, kann das nicht unser Problem sein.

Bei nicht Befolgung von Anweisungen wird sanktioniert. Bei allem Respekt der Religionsfreiheit gegenüber, ist dies jedoch der Punkt wo die Toleranz zu Ende ist. Wie seht ihr das?

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