…bei dieser Gelegenheit vielleicht einmal zwei Takte Kirchengeschichte:
Die Unfehlbarkeit des Papstes ist in dem Dokument Pastor aeternus (»Der ewige Hirte«), so die Anfangsworte dieses Dekrets vom 18. Juli 1870, dogmatisch festgelegt worden, und zwar in Kapitel IV dieses Schreibens vom Ersten Vatikanischen Konzil. Es lohnt sich übrigens, das tatsächlich einmal im originalen Wortlaut zu lesen (bzw. in der amtlichen deutschen Übersetzung des lateinischen Textes). Seither wird tatsächlich viel darum gestritten, und immer wieder erweist sich die Unfehlbarkeit als Stein des Anstoßes, besonders auch in der Ökumene, d. h. im Dialog zwischen den verschiedenen christlichen Kirchen. Einerseits. Fakt ist jedoch, andererseits, dass es sich dabei um ein zahnloses Ungeheuer handelt, denn seit 1870 ist die Unfehlbarkeit nur ein einziges Mal in Anspruch genommen worden, und zwar von Papst Pius XII. in dem Dokument Munificentissimus Deus vom 1. November 1950: »Wir verkünden, erklären und definieren es als ein von Gott geoffenbartes Dogma, dass die Unbefleckte, allzeit jungfräuliche Gottesmutter Maria nach Ablauf ihres irdischen Lebens mit Leib und Seele in die himmlische Herrlichkeit aufgenommen wurde.« (Denzinger-Hünermann: Enchiridion Symbolorum, Nr. 3903) Das war also 70 Jahre nach der Verkündigung der päpstlichen Unfehlbarkeit und ist nun, in unseren Tagen, noch länger her, nämlich bereits 75 Jahre.
Für das Alltagsleben der römisch-katholischen Kirche ist das andere Dogma, zuvor in Kapitel III von Pastor aeternus formuliert, viel wichtiger, relevanter: das Dogma vom sogenannten »Jurisdiktionsprimat« des Papstes, weil es ihm das Recht gibt, in jedes Bistum der Welt hineinzuregieren und am jeweiligen Ortsbischof vorbeizuentscheiden, und zwar vollkommen unabhängig davon, worum auch immer es da im Einzelnen gehen mag. In allen Dingen, die den Glauben an Gotgt und die Sitten, den Umgang der Menschen untereinander betroffen, ist der Papst der oberste Rechtsprecher, dessen Wort und Entscheidung nicht mehr in Frage gestellt werden kann. Weder Berufung einzulegen noch in Revision zu gehen, ist da möglich, wenn der Papst gesprochen und entschieden hat. – Auch hier die Empfehlung, sich den Text dieses ersten Dogmas aus Pastor aeternus (wie gesagt, Kapitel III) einmal im originalen Wortlaut (bzw. der amtlichen deutschen Übersetzung) zu Gemüte zu führen.
Bonne lecture! :-))