Wie myzyny03 schon geschrieben hat, kann die Frage hier kaum mit Rechtssicherheit beantwortet werden. Nur soviel: Es gibt für nahezu alle derartige Situationen vertragliche Lösungsmöglichkeiten. Dazu sind aber drei Dinge essentiell: Erstens solltest Du so etwas unbedingt mit einem Anwalt für Familienrecht besprechen, der kennt alle Fallstricke und alle aktuellen Rechtsprechungen, an die ich mich aus Studientagen nur noch dunkel erinnere. Er kann Dir auch sagen, ob Du das genannte Eigenkapital nach einer Scheidung überhaupt komplett behalten dürftest. Zweitens wird ein solcher Fachmann zahlreiche weitere Auskünfte von Dir benötigen, etwa was den geplanten Zeithorizont der Trennung oder Eure Veranlagungsform betrifft. Erst dann kann eine vertragliche Lösung angestrebt werden. Drittens wird, solange die Scheidung noch nicht da ist, Dein Ehepartner zustimmen müssen - zumindest sofern die bei Eheschluss gewählte oder durch früheren Ehevertrag festgelegte Ausgestaltung der Ehe dies nicht überflüssig macht.
Wünsche Dir alles Gute!