Hi Wie schreibt man eine Vollmacht?

4 Antworten

Zum Telefonieren braucht sie keine Vollmacht. Falls sie für dich irgendwelche Dinge mit dem Vermieter regeln oder Auskünfte einholen soll, die sie sonst nicht bekommen kann, dann musst du das in der Vollmacht ausführen.

Für diese Angelegenheit reicht ein formloser Dreizeiler, in dem du dies bestätigst und unterzeichnest.

Eine Vollmacht ist juristisch an keine bestimmte Form gebunden, es muss nur Deine Willenserklärung, die Vollmacht wirklich zu erteilen, ersichtlich sein.

Eine kurze Überschrift wie "Vollmacht für Frau/Herr XY" und eine einfach Formulierung genügt, wie bspw.:

"Hiermit bevollmächtige ich, Sydney900, Frau XY dieses oder jenes in meinem Namen zu tun."

Unterschrift und Datum nicht vergessen!

Haben die keine Vordrucke? Ansonsten:

Hiermit gestatt ich, "deine Name" der Person "Ihr Name/Arbeitsstelle" in meinem Namen diverse Sachverhalte telefonisch mit Ihnen, meinem Vermieter zu klären. UNteschrift, Datum.