soviel ich weiss, muss bei einer Privatklage erst die vorgeschriebene Sühneverhandlung beim Schiedsmann stattfinden. Da muss der oder die Beleidigte erstmal Geld auf den Tisch legen und bekommt wahrscheinlich doch kein Recht. Sinn dieser Sühneverhandlung ist wohl, dass sich beide Parteien aussprechen, sich die Hand geben und wieder vertragen.

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