Man landet als Arbeitsloser nicht direkt beim Jobcenter / Bürgergeld. Vorher gibt es noch das normale Arbeitsamt und das Arbeitslosengeld 1 (ALG1).
Anspruch hat man, wenn man innerhalb der letzten 30 Monate mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Das setzt nicht zwingend eine Beschäftigung voraus. Bei befristeten Beschäftigungsverträgen reicht sogar die Hälfte der Zeit. Wer 12 Monate eingezahlt hat (ermäßigt 6) hat Anspruch auf 6 Monate ALG1, wer 24 Monate eingezahlt hat (ermäßigt 12) hat Anspruch auf 12 Monate ALG1. Der Auszahlungsbetrag von ALG1 liegt etwa bei 60% des letzten Nettogehalts (bei Vorhandensein von Kindern bei 68%).
Jemand der gut ausgebildet ist und besser verdient hat, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ein ausreichendes ALG1 bekommen und innerhalb des Bezugs eine neue Einstellung finden und somit keine Berührungspunkte mit dem Bürgergeld bekommen.
Aktuell gibt es 5,5 Millionen Bürgergeldempfänger. Davon sind 1,6 Millionen Arbeitslose, die dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Hierrunter fallen aber auch diejenigen, die ihr ALG1 aufstocken. Ein erheblicher Teil der 1,6 Millionen Arbeitslosen bekommt in der Regel nur einen Zuschuss über das Bürgergeld und nicht den vollen Satz.