Entgegen der hier überwiegenden Meinung, vertrete ich die Auffassung, dass hier nicht Gesetze gebrochen oder sogar die Gewaltenteilung außer Kraft gesetzt wird.
Die Zurückweisungen gehen also weiter und das vollkommen zu recht.
Ich muß hier also einfach mal mit den diesen massiven Fehlinformationen aufräumen. Scheinbar werden ja immer nur Überschriften gelesen. Auch die Medien (öffentlich rechtliche sowie private) verbreiten hier totale Fehlinformationen. Das Urteil wird jetzt massiv propagandaistisch genutzt.
Das VG Berlin hat in einer Eilentscheidung eigentlich nur Folgendes bestätigt.
- Es war zunächst nur ein Eilverfahren. Noch keine Entscheidung in der Sache. Das Hauptverfahren in der Sache wird erst noch erfolgen. Das wird vermutlich 2 - 4 Jahre dauern.
- Das Gericht hat lediglich entschieden, dass in einem Dublin Verfahren entschieden werden muß, wer überhaupt zuständig ist. Also nichts neues.
- Was aber wirklich wichtig ist und auch entschieden wurde: Eine Einreise nach Deutschland ist für diese Prüfung gar nicht notwendig. Und das bedeutet, dass die Aslyantragsteller dies in einem sicheren Drittstaat oder im Grenzgebiet erdulden müssen. Eine Weiterreise darf ausgeschlossen werden.
Dementsprechend handelt Alexander Dobrindt auch nicht gesetzeswidrig, wenn er die Maßnahmen an den Grenzen weiterhin bestehen läßt.
In dem Fall der drei somalischen Staatsbürger war es so, dass die mit dem Zug nach Deutschland eingereist sind. Und sie wurden nicht im Zug kontrolliert, sondern nachdem sie den Bahnhof in Frankfurt (Oder) betreten hatten. Hier könnte es sein, dass diese Zurückweisung nach Polen tatsächlich rechtswidrig war.
Erfolgen aber Zurückweisungen im Zug, auf der Autobahn oder sogar schon vor dem Betreten der deutschen Grenze, dürften weiterhin Zurückweisungen nicht rechtswidrig sein. Sobald ein Auto die Autobahn verläßt, dürfte das nicht mehr der Fall sein.
Es ist kompliziert und somit wird es immer wieder nur Einzelfallentscheidungen geben.
In dem Fall soll es ja offensichtlich sogar so sein (habe hier aber keine Bestätigung), dass es sogar schon der dritte Versuch dieser Somalier gewesen sein soll. Und erst beim dritten Versuch per Zug sollen die das Zauberwort "Asyl" gesagt haben. Kontakt hatten sie angeblich kurz vorher mit der NGO "Pro Asyl".
Zum Rechtsverständnis möchte ich hier mal einen Kommentar des Rechtsanwaltes Carsten Brennecke (@RABrennecke - immerhin Mitglied der Grünen) zitieren, dass er auf "X" (früher Twitter) gepostet hat.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin ist eine Einzelfallentscheidung. Sie betrifft einzig und alleine die dort verhandelten Einzelfälle und entfaltet darüber hinaus keinerlei Bindungswirkung. Die generelle Rechtmäßigkeit der #Zurückweisung wurde dort nicht verhandelt.
Wenn #Dobrindt somit die Praxis der Zurückweisungen fortsetzt, dann setzt er sich gerade nicht über die gerichtliche Entscheidung hinweg. Jedes andere deutsche Verwaltungsgericht kann den nächsten Fall in seiner Abwägung völlig anders entscheiden. Insoweit ist die Entscheidung von Dobrindt richtig und nachvollziehbar, an der aktuellen Praxis festzuhalten.
Politiker und Medien, die den Eindruck erwecken, das Gericht habe generell über Zurückweisungen an der deutschen Grenze entschieden oder aber entschieden, dass Zurückweisungen an der deutschen Grenze generell rechtswidrig seien, betreiben Desinformation.