Wohnflächenberechnung – die meistgelesenen Beiträge

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Zählt ein Gästezimmer im Keller zur Wohnfläche?

Aus Anlass der dieses Jahr von allen Grundsteuerpflichtigen abzugebenden Steuererklärung und der dabei in vielen Bundesländern (nicht hier in Ba-Wue) maßgebenden Wohnfläche stieß ich auf die Frage, ob ein im Keller befindliches

  • Gästezimmer
  • Gästebad
  • Hobbyraum

mit zur Wohnfläche zählen. Wie meist im Keller haben sind die Fenster klein bis nicht vorhanden, die Decken niedrig.

Die wohl maßgebende - IMO einzige - Regelung dafür ist die

https://www.gesetze-im-internet.de/woflv/BJNR234610003.html

und die besagt, dass nicht mitgezählt werden "Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen".

Der Knackpunkt ist das "an ihre Nutzung". Die Landesbauordnung BW besagt in Par. 34, dass diese Räume als Aufenthaltsraum ungeeignet sind (Deckenhöhe, Fensterfläche). Und erklärt Aufenthaltsraum in Par. 2 als

Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind.

https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=t%20rue&aiz=true

Nach meiner Interpretation würde

  • Gästebad mitgezählt - es ist zum nur kurzfristigen Aufenthalt bestimmt
  • Gästezimmer nicht mitgezählt - es ist zum "nicht nur vorübergehenden" Aufenthalt bestimmt und damit laut Bauordnung ungeeignet
  • Hobbyraum - keine Ahnung :-(

Hat jemand Wissen oder fundierte Interpretationen hierzu?

Grundsteuer, wohnflaeche, Wohnflächenberechnung

Darf ich Kellerräume/Spitzboden die als Nutzfläche ausgewiesen sind als Abstellraum vermieten?

Hallo liebes Forum,

ich bin neu hier und suche Rat da ich im Internet nichts genaues gefunden habe. Wir haben ein Haus in dem wir im OG leben. Im EG leben unsere Mieter. Der Keller darf nicht zu Wohnzwecken/Aufenthaltsräume vermietet werden und bei beispielsweise einem Verkauf des Hauses auch nicht als Wohnfläche ausgewiesen sein.

Die Kellerräume sind Nutzräume "Nutzfläche". Darf man diese auch vermieten also als Lagerstätte oder Abstellraum? Ist generell eine Vermietung erlaubt? NICHT zu Wohnzwecken sondern als Stauraum/Abstellraum. Beispielsweise pro 15m2 Raum 40 Euro im Monat an den Mieter im EG für seine Reifen,Rasenmäher und co.

Wenn ja, ist sowas auch in einem großen Spitzboden möglich? Das man diese als Nutzfläche und NUR als Nutzfläche vermietet? Was wir natürlich nicht machen da man ja in den Spitzboden nur über unsere DG Wohnung reinkommt. Aber nur der Wissensdursthalber wenn wir beispielsweise im EG wohnen würden und die Mieter im DG mit dem Spitzboden. Ist der Spitzboden gleichzusetzen mit dem Keller?

Auf den Punkt gebracht: Keller und Spitzboden NUR zur reinen Nutzfläche Vermietung erlaubt JA/ oder NEIN

Für Antworten danke ich jedem schonmal im vorraus!

Recht, Anwalt, Mietvertrag, Architekt, Bauamt, Hausverkauf, Makler, Wohnflächenberechnung, Nutzfläche, Wirtschaft und Finanzen