Gehört die Balkon zum Wohnfläche?
Guten Tag liebe Futefragemitglieder .Beschreibe die Situation. 2009 habe ich eine Wohnung in Leipzig gemietet .Die Voraussetzung wa,r dass die Wohnfläche nicht mehr als 61,5 m2 sein muss.(Ich und mein Kind wohnen in einer Bedarfgemeinschaft und trotz der Arbeit bekomme ich noch die Aufstockung von der Jobcenter Mein Kind macht bereits die Ausbildung). Im Jahr 2009 hab ich damals die Wohnung im Internet gefunden und die angemeldete Wohnfläche war ca.61.5 m2. Und so habe ich die Genehmigung von Jobcenter bekommen Dieses Jahr habe ich einen Brief von der Hausverwaltung mit dem Mietpreis Erhöhung bekommen. Die Erhöhung ist bezahlbar, aber im den Brief wurde die gesamte Wohnfläche auf 65,2 m2 angeschätzt . Die Wohnung hat noch einen offenen Balkon. Im Internet im Jahr 2009 stand die Zahl der Wohnfläche 61,5 und jetzt mit der Balkonfläche macht es schon 65.2 m2. Und ich bin ganzgestresst wegen diese Fläche Differenz. Im Mietvertrag steht bei mir nicht wie groß die Wohnfläche ist. Bei meinen Nachbarn mit derselben Wohnungsart steht die Wohnflächezahl 60 oder 61. Wie kann ich der Arbeitsamt die Sache erklären? Ich war immer in der Glaube, dass die Wohnfläche nur 61,5 m2 ist. Und möchte hier in dem Haus aus verschiedenen Gründen weiter wohnen. Bitte um gute Räte.