Was zählt zur Wohnfläche?

2 Antworten

Ich versuche es mal zu verstehen. Du bist der Eigentümer und hast das Obergeschoss vermietet.

Am Ende der Treppe nach oben ist eine Abschlusstür - welche für den Mieter absperrbar sein müsste, da seine Wohnungstür. Er muss ja kaum jede einzelne Zimmertür abschließen um sicher zu gehen, dass du ( oder Besucher von dir) nicht seinen Besitz betreten.

Nun willst du aber auch noch einen Schlüssel zu dieser Tür, da du den Dachboden nicht mit vermietet hast und dieser für dich zugänglich sein soll.

Ich mache einen Kompromiss: der Türschlüssel zur Abschlusstür Treppe oben bleibt ausschließlich beim Mieter, der Flur geht in die Wohnfläche und du findest mit dem Mieter eine Lösung wie du maximal 4x im Jahr (?) auf den Dachboden kommst.

So wie du beschreibst - ist es keine abgeschlossene Mietwohnung. Alternativ vermietest du den Dachboden mit.

der Flur gehört zu deiner Wohnung. Und wie kommt die andere Mietpartei in deinen Flur?

haben die nen Schlüssel für deine Wohnung??

andreas62n 
Fragesteller
 01.03.2022, 11:58

Nein die haben keinen Schlüssel. Ich erkläre es etwas detaillierter Sie müssen sich es folgendermaßen vorstellen. Die Wohnung liegt in der oberen Etage also muß man über eine Treppe wenn Sie dann die Tür öffnen betritt man den Flur von dort aus gelangt der Mieter in seine einzelnen Zimmer der Mietwohnung. Sie stehen quasi nur im Flur über eine weitere Treppe gelangt man dann auf den Boden. Die Wohnungen ( Zimmer ) liegen wie folgt: 2 Zimmer links, 2 Zimmer rechts und das Bad gerade aus. Man betritt lediglich den Flur wenn man zum Boden möchte jedoch kein Zimmer des Mieters.

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