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Dachziegel vom Nachbarhaus lösen sich schon bei kleinster Windbö......

Unser Nachbar hat Turmalin-Dachsteine von Braas. Das sind ganz flache Dachziegel, die nur flach auf seinem recht steilen Dach aufliegen. Schon bei geringen Windstärken lösen sich die Dachziegel und rutschen vom Dach. Dabei entwickeln sie ein dermaßen hohes Tempo, dass sie immer auf unser Grundstück bzw. auf unserer Einfahrt landen und wie Geschosse eine Distanz von mehr als 6 Metern überwinden. Dies ist jetzt in diesem Jahr schon wiederholt passiert, obwohl das Dach erst im April diesen Jahres gelegt wurde.

Meine Fragen:

  1. Hat der Nachbar die Pflicht, die Dachsteine besser zu befestigen, wenn diese bei geringen Windstärken schon vom Dach fallen?

  2. Nur durch Zufall wurde unser PKW, der tagsüber auf der Auffahrt steht, nicht beschädigt werden, da meine Lebensgefährtin unterwegs war. Für diesen PKW haben wir nur eine Haftpflichtversicherung und keine Kasko, da er nur gelegentlich zum Einkaufen verwendet wird. Welche Versicherung würde mir den Schaden bezahlen, wenn die ungesicherten Dachziegel meines Nachbarn dort "einschlagen".

  3. Was würde bei Personenschäden passieren, wenn jemand von uns beim Betreten der Auffahrt getroffen würde.

  4. Der Nachbar hatte sich schon beim ersten Schaden im Mai diesen Jahres geweigert, den Schaden, der an unserer Auffahrt durch seine Pfannen entstanden war, zu zahlen. (Löcher und Risse im Blaustein) Wir haben das aus eigener Tasche bezahlt, da unsere Gebäudeversicherung nicht für die Schäden aufkommen wollte, da es nicht unser Dach war, was den Schaden verursacht hat.

Bin für jeden guten Ratschlag dankbar.

Versicherung, Dachziegel, Sturmschaden
Dachdecker stellt Sturmschaden am Dach fest, Gebäudeversicherung verweigert Zahlung, da Versicherungsnehmer das Datum des Sturms nicht benennen kann, korrekt?

Wir wohnen in einer DHH, die vorne in der 1. Etage eine Dachgaube hat. Oberhalb der Dachgaube befindet sich in der 2. Etage kein Fenster, so dass die Gaube von oben nicht von uns angesehen werden kann.

Letztens erhielten wir eine neue Heizung und zwecks Installation der Abluft stieg ein Dachdecker aufs Dach, um das Rohr durch das Dach der 2. Etage zu ziehen.

Beim Blick nach unten fiel ihm auf, dass sich oben auf der Gaube der 1. Etage die Dachziegel verschoben hatten. Er sagte, dies sei eindeutig ein Sturmschaden.

Zudem fanden wir einige Wochen vorher im Garten eine Firstendplatte, die aus dem Giebel gefallen war und wohl schon einige Zeit im Garten gelegen hatte.

Der Dachdecker riet dazu, den Sturmschaden der Wohngebäudeversicherung zu melden.

Beim Telefonat fragte die Versicherung, wann denn der Sturm gewesen sei. Ich sagte, dies sei unklar, da der Schaden erst jetzt bemerkt worden ist. Da wir selbst nicht aufs Dach steigen und der Schaden weder von unten, noch, mangels Fenster im 2. OG, von oben gesehen werden kann.

Lediglich wenn man aufs Dach steigt, kann man den Schaden sehen.

Die Versicherung erbat daraufhin einen Kostenvoranschlag von einem Dachdecker.

Dieser beläuft sich unter 1000€ und wurde der Versicherung zugesendet.

Heute kam die Antwort der Versicherung, dass sie nicht zahlt, da zu dem Zeitpunkt, als der Schaden gemeldet wurde, gar kein Sturm war. Man habe alte Wetterberichte durchgesehen.

Wir hatten aber bereits am Telefon gesagt, dass es sich vermutlich um einen Sturmschaden handelt, der schon einige Wochen oder Monate alt ist.

Trotz dieses Wissens verlangte die Versicherung ein Angebot. Wenn sie nie vorhatten, einen Schaden unbekannten Datums zu regulieren, warum veranlassen sie erst, dass ein Dachdecker sich die Mühe macht, ein Gutachten samt Angebot zu erstellen??

Ist es tatsächlich so, dass eine Versicherung die Regulierung mangels Schadensdatum verweigern kann, OBWOHL der Gebäudeinhaber den Schaden selbst gar nicht sehen KONNTE, sondern nur ein Dachdecker? Lohnt sich ein Widerspruch?

Wohngebäudeversicherung, Versicherung, Recht, Dach, Dachdecker, Dachziegel, Gebäudeversicherung, Versicherungsfall, Kostenvoranschlag, Sturmschaden, Hausdach, Auto und Motorrad
Sturmschaden an KFZ, Versicherung zahlt nicht, Bitte um Rat?

Im März 2019 wurde durch einen Sturm ein Anhänger gegen mein Auto geweht. Der Schaden an meinem Auto ist erheblich (mehrere Tausend), da es sich auch nicht um einen kleinen Anhänger handelt, sondern um ein riesen Kastenhänger der durch die Luft gewirbelt wurde. Das ganze fand auf einem privatem Parkplatz statt, beide Fahrzeuge waren hier geparkt, wie sie immer geparkt sind.

 Nun, nach etwa 9 Wochen (Begutachter und Versichreungs-Regulierung etc. waren alle Vorort gewesen, und mein Fahrzeug ist immer noch nicht fahrtauglich), hat sich die Versicherung des Halters vom Anhänger geäußert:
Es herrschte am Schadenstag ein Orkan mit Windstärke 12 ... Das Schadensereignis ist daher auf höhere Gewalt zurückzuführen, die unser Kunde nicht zu vertreten hat. Eine Regulierung Ihrer Ansprüche lehnen wir daher ab.

 Ich war bei einem Anwalt gewesen, der meint dass die Chancen den Fall gerichtlich zu gewinnen gut stehen. Vor einem Prozess müsste ich allerdings erst mal einen Vorschuss von 1680€ zahlen.
Auf die Frage “was wenn wir den Prozess nicht gewinnen” war die Antwort, dass ich dann die gerichtlichen Kosten und die Kosten der Gegenseite (etwa 950€) zu zahlen habe.

Was nun?
Ich bin finanziell nicht in der Lage hier mit tausenden um mich zu schleudern. Die Mittel für den Prozess könnte ich durch Prozesshilfekosten beantragen – Mir scheint ein gewisses Risiko gehe ich aber dabei ein und müsste am Ende vielleicht noch etwas draufzahlen. Ich will ja nur dass mei Auto endlich mal fachgerecht repariert wird.
Was soll ich tun.

Versicherung, Recht, Kfz-Versicherung, Sturmschaden, Auto und Motorrad
Wie entstehen Überspannungsschäden und können sie auch ohne direkten Blitzeinschlag Folgen haben?

Am Abend des Sturm "Niklas" fiel im Haus meiner Mutter der Satellitenempfang aus. Ein Elektoinstallateur -Meisterbetrieb- wurde beauftragt, unsere Vermutung war daß das LNB in seiner Position korrigiert werden muß. Das wurde erledigt aber die beauftragte Firma stellte ausserdem noch einen Schaden am "Sat-Kompakt-Multischalter" (SKM) fest. Meine Mutter hat den Schaden der Versicherung gemeldet, sie ist gegen Sturmschäden und Überspannung versichert, die Versicherung hat aber nur den Sturmschaden, also Ausrichtung des LNB, beglichen. Den Überspannungschaden (die Kosten des SKM) will sie nicht begleichen, da laut ermittelter Geodaten der Versicherung - die liegen mir vor- ein Blitzeinschlag in 6,3 km Entfernung registriert worden ist. Meine Frage an den Versicherungsfachmann, bei dem meine Mutter versichert ist, wie sich denn der Zusammenhang erklären könnte das ausgerechnet an diesem Abend auch der SKM seine Dienste aufgegeben hat konnte er nicht beantworten. Seiner Ansicht nach ist der Sturmschaden abgegolten, ein Überspannungsschaden läge nicht vor. Wir haben das ausgetauschte Gerät der Versicherung vorgelegt, dieses kann aber nur auf unsere Kosten einem Gutachter vorgelegt werden, für die Versicherung ist der Fall erledigt. Daher meine Frage: in wie weit kann ein Blitzeinschlag - auch in Entfernung - an elektrischen oder elektronischen Geräten Schaden zufügen?

Versicherung, Sturmschaden
Wohngebäudeversicherung will den Sturmschaden nicht zahlen!
  1. Ich hatte am 28.10 2013 einen Sturmschaden. Die Schadenssumme liegt bei ca. 850,00€. Ich habe den Schaden noch am 28.10.2013 gemeldetund am 29.10.2013 im einzelnen mit Fotos der Schäden. Am 04.11.2013 bekam ich ein Schreiben von der Versicherung das Sie den Schaden nicht begleich, weil zum Zeitpunkt kein Versicherungsschutz bestand. Da Ich meine Beiräge nicht rechtzeitig bezahlt hätte. Ich schaute also auf meine Kontoauszüge und stellte fest das die Versicherung am 02.10.2013 für die Monate 10,11 und 12 abgebucht hatte. Als ich bei der Versicherung nachfragte sagte man mir das das Stimmt. Aber leider der Beitrag zuvor nicht ausgeglichen ist (106.20€) Ich teilte Ihnen mit das ich mir das nicht erklären kann und die Summe sofort ausgleich würde. Die Versicherung sagte aber trotzdem, daß sie den Schaden nicht Zahlt.

Jetzt meine Frage:

1 Frage=Ich habe mal gehört das wenn eine Lastschrift nicht eingelöst wir, erlischt das Lastschriftverfahren. Das würde bedeuten das die Versicherung im Okt garnicht mehr hätte abbuchen dürfen.

2 Farge=Wenn 2 Willenserkärungen sind ist das nicht ein Vertrag? Wenn die für Okt, Nov. und Dez abbuchen und Ich einverstanden bin?

3 Farge= Hatte ich jetzt versicherungsschutz oder nicht?

Ich hatte mit der Versicherung schon mal Ärger: im Mai 2013 wollten sie einen Sturmschaden von 200€ nicht bezahlen. Mir war der Pavilion von der Terassee geflogen. Obwohl dieser mit Dübeln und Schrauben iauf der Terasse verankert war und zusätzlich an einbetunierten Zaunelementen befestigt war. Der Versicherungsvertreter sagte "Das gehört zur Wohgebäudeversicherung, das zahlen wir" und seine Gesellschaft sagte "NEIN! Das gehört zur Hausrat". 4 Farge= Was währe hier richtig gewesen?

Versicherung, Sturmschaden, Wohngebäude