Sturmschaden – die meistgelesenen Beiträge

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Sturmschaden an KFZ, Versicherung zahlt nicht, Bitte um Rat?

Im März 2019 wurde durch einen Sturm ein Anhänger gegen mein Auto geweht. Der Schaden an meinem Auto ist erheblich (mehrere Tausend), da es sich auch nicht um einen kleinen Anhänger handelt, sondern um ein riesen Kastenhänger der durch die Luft gewirbelt wurde. Das ganze fand auf einem privatem Parkplatz statt, beide Fahrzeuge waren hier geparkt, wie sie immer geparkt sind.

 Nun, nach etwa 9 Wochen (Begutachter und Versichreungs-Regulierung etc. waren alle Vorort gewesen, und mein Fahrzeug ist immer noch nicht fahrtauglich), hat sich die Versicherung des Halters vom Anhänger geäußert:
Es herrschte am Schadenstag ein Orkan mit Windstärke 12 ... Das Schadensereignis ist daher auf höhere Gewalt zurückzuführen, die unser Kunde nicht zu vertreten hat. Eine Regulierung Ihrer Ansprüche lehnen wir daher ab.

 Ich war bei einem Anwalt gewesen, der meint dass die Chancen den Fall gerichtlich zu gewinnen gut stehen. Vor einem Prozess müsste ich allerdings erst mal einen Vorschuss von 1680€ zahlen.
Auf die Frage “was wenn wir den Prozess nicht gewinnen” war die Antwort, dass ich dann die gerichtlichen Kosten und die Kosten der Gegenseite (etwa 950€) zu zahlen habe.

Was nun?
Ich bin finanziell nicht in der Lage hier mit tausenden um mich zu schleudern. Die Mittel für den Prozess könnte ich durch Prozesshilfekosten beantragen – Mir scheint ein gewisses Risiko gehe ich aber dabei ein und müsste am Ende vielleicht noch etwas draufzahlen. Ich will ja nur dass mei Auto endlich mal fachgerecht repariert wird.
Was soll ich tun.

Versicherung, Recht, Kfz-Versicherung, Sturmschaden, Auto und Motorrad

Dachdecker stellt Sturmschaden am Dach fest, Gebäudeversicherung verweigert Zahlung, da Versicherungsnehmer das Datum des Sturms nicht benennen kann, korrekt?

Wir wohnen in einer DHH, die vorne in der 1. Etage eine Dachgaube hat. Oberhalb der Dachgaube befindet sich in der 2. Etage kein Fenster, so dass die Gaube von oben nicht von uns angesehen werden kann.

Letztens erhielten wir eine neue Heizung und zwecks Installation der Abluft stieg ein Dachdecker aufs Dach, um das Rohr durch das Dach der 2. Etage zu ziehen.

Beim Blick nach unten fiel ihm auf, dass sich oben auf der Gaube der 1. Etage die Dachziegel verschoben hatten. Er sagte, dies sei eindeutig ein Sturmschaden.

Zudem fanden wir einige Wochen vorher im Garten eine Firstendplatte, die aus dem Giebel gefallen war und wohl schon einige Zeit im Garten gelegen hatte.

Der Dachdecker riet dazu, den Sturmschaden der Wohngebäudeversicherung zu melden.

Beim Telefonat fragte die Versicherung, wann denn der Sturm gewesen sei. Ich sagte, dies sei unklar, da der Schaden erst jetzt bemerkt worden ist. Da wir selbst nicht aufs Dach steigen und der Schaden weder von unten, noch, mangels Fenster im 2. OG, von oben gesehen werden kann.

Lediglich wenn man aufs Dach steigt, kann man den Schaden sehen.

Die Versicherung erbat daraufhin einen Kostenvoranschlag von einem Dachdecker.

Dieser beläuft sich unter 1000€ und wurde der Versicherung zugesendet.

Heute kam die Antwort der Versicherung, dass sie nicht zahlt, da zu dem Zeitpunkt, als der Schaden gemeldet wurde, gar kein Sturm war. Man habe alte Wetterberichte durchgesehen.

Wir hatten aber bereits am Telefon gesagt, dass es sich vermutlich um einen Sturmschaden handelt, der schon einige Wochen oder Monate alt ist.

Trotz dieses Wissens verlangte die Versicherung ein Angebot. Wenn sie nie vorhatten, einen Schaden unbekannten Datums zu regulieren, warum veranlassen sie erst, dass ein Dachdecker sich die Mühe macht, ein Gutachten samt Angebot zu erstellen??

Ist es tatsächlich so, dass eine Versicherung die Regulierung mangels Schadensdatum verweigern kann, OBWOHL der Gebäudeinhaber den Schaden selbst gar nicht sehen KONNTE, sondern nur ein Dachdecker? Lohnt sich ein Widerspruch?

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