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Mietminderung wie hoch, wie formulieren?

Hallo liebe Community,

ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich bin echt verzweifelt.

Ich bin Mieter einer Altbauwohnung und es bestehen diverse Mietmängel. Über die vergangenen bald 3 Jahre habe ich alle Mängel schriftlich meinem Vermieter angezeigt, dieser ist bislang jedoch nicht tätig geworden und stellt sich taub. Leider reagiert er weder Mails noch auf Anrufe (er geht nicht einmal dran).

Folgende gravierende Mietmängel bestehen:
- seit meinem Einzug im Februar 2021 ist die Wohnungseingangstür beschädigt und das Türblatt ist an mehreren Stellen gerissen (die Haftpflichtversicherungssumme hat er kassiert, auf die Umsetzung des seinerzeitigen Ankündigung des Austauschs warte ich bis heute)

- die Fenster sind extrem alt, mit nach außen unlackiertem Holzrahmen und undicht. Eins der Fenster ist blind (daher Feuchtigkeit in die Zwischenschicht gelangt). Eins der Fenster ist fürchterlich undicht. Bei jedem stärkeren Regen läuft es darunter her (besonders ärgerlich, wenn man nicht in der Wohnung ist), sodass sich dicke Pfützen auf der Fensterbank bilden. Neuerdings schimmelt der Holzrahmen und ist auch von innen durch Feuchtigkeit gerissen (das Holz ist klatschnass)

- nachts schalten sich auch bei Temperaturen unter null Grad die Heizungen zwischen 22:00 bis ca. 4:00 Uhr ab. Die Temperaturen in der Wohnung fallen dadurch z. T. bis auf unter 15 °C. Die Heizung lässt sich in diesem Zeitraum nicht hochregulieren.

Von allen Mietmängeln existieren Fotos.

Wieviel Mietminderung ist angemessen? Habt ihr ggf. Verweise dafür oder konkrete Formulierungsvorschläge?

Ich bin dankbar für jedes bisschen Hilfe!

Liebe Grüße
ElrasM

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Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, vermieterpflichten, Mietmängel

Strom und Gaszähler gesperrt, wegen Vormieter, wer ist verantwortlich?

Hallo liebe Community,

ich hatte hier schon eine ähnliche Frage entdeckt, aber ich brauche Antworten zu meinem individuellen Fall.

Wie die Überschrift schon sagt, sind die Strom und Gaszähler auf Verschulden des Vormieters gesperrt worden. Die Wohnung wurde mir am 08.03.2014 über geben und habe dort auch die Schlüssel bekommen. An diesem Tag wurde mir gesagt, dass der Stromzähler gesperrt wurde. Von Gaszähler wurde nichts erwähnt.

Ich habe mich dann am 11.03. um einen Strom- und Gaslieferanten gekümmert, in der Hoffnung das alles zum 01.04. klappt. Nun habe ich eine Woche vor dem 01.04. erfahren, das der Gaszähler auch noch gesperrt ist.

Der Netzbetreiber von Strom teilte mir mit, dass der Stromzähler erst entsperrt werden kann, wenn ein Stromvertrag vorliegt. Hatte noch keinen Vertrag in der Hand, da ich über ein Vergleichsportal einen Stromanbieter bestellt hatte. Das Vergleichsportal sagte mir, dass der Antrag seit dem 13.03. abgeschickt wurde und der Stromanbieter sagte mir, dass noch kein Antrag da wäre, aber das ist eine andere Geschichte.

Also habe ich den Grundversorger angerufen und glücklicherweise kommt morgen (04.04.) jemand, der den Stromzähler entsperrt. Der Gaszähler wird am 11.04. entsperrt und die Anlage muss überprüft werden, da diese wohl schon sehr lange ausgestellt war. Der Netzbetreiber von Gas sagte mir schon, dass die Rechnung der Vermieter tragen muss.

Nun meine Frage: Wer wäre dafür verantwortlich gewesen, es in die Wege zu leiten, dass Strom- und Gaszähler zum Tag des Einzuges entsperrt werden? Der Vermieter oder der neue Mieter? Ich kenne nur, dass man sich um einen Strom- bzw Gaslieferanten kümmern muss. Ich hatte noch nicht den Fall, dass Zähler gesperrt waren. Wer trägt die Kosten? Ist fehlender Strom aufgrund verschulden des Vormieters ein Mietmangel? Bin ich im Recht, die Miete um vier Tage, 11 Tage bzw überhaupt zu kürzen?

Ich hatte die Vermieter höflich gefragt, ob es okay wäre, den Mietvertrag zum 15.04. zu ändern, da ich ja kein Strom habe und noch nicht wusste, wann jemand kommt der den Strom entsperrt und in meiner jetzigen Wohnsituation die Miete für einen halben Monat bereits zahlen musste.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen, vlt kennt sich der ein oder andere damit aus.

Lieben Gruß

Gas, Strom, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Mietmängel, Vormieter

Wie am besten Mietminderung wegen Geruchsbelästigung durch Fäkalien-Gulli Geruch in Küche und Flur durchsetzen (unter Vorbehalt bei Überweisung angeben)?

Möchte wissen wie man die Miete kürzt ohne raus zu fliegen das der Vermieter handelt. Sodass man es hinterher vom Vermieter wieder bekommt wenn es zu m Gericht kommen sollte wenn der Vermieter die Mietmängel nicht beseitigt. Es ist in diesen Block im jeden Eingang so ein Fall glaube auch wegen die unzugänglichkeit der steigeleitung und den Rohrbereichen wie Abflussrohr ext.

Die Wand stinkt komplett über den Fliesen an der zwischenwand.. Gegenüber das Bad. Über mir Ukrainer. Die sich bestimmt hinter den Wänden Scheissen. Da ist immer Fenster auf Kipp. So das ich denke das die Lecks am Abflussrohr die wand mit Fäkalien kontaminiert hat. So das diese nach Gulli stinkt..

Bevor ich den Besichtigungstermin hatte. Haben die den Geruch verschleiert mit einen Spray. Bestimmt auch hinter die Wand in den Bereich gesprüht damit man es nicht sofort mitbekommt nach den Einzug. Hab es erst eine Woche später nach Einzug gecheckt das dieser Geruch von der Wand kommt und nicht von den Abflussrohr. Es musste erst ausgelüftet werden dieses Zeug was in der Wohnung versprüht wurde. Denke mal Schädlingsbekämpfungsmittel..

Ich habe gelesen 10% hatte in Vergleichbarer Fall Zuspruch per Gerichtsurteil bekommen.

man darf sogar 15% mehr überziehen als man darf (Als Maßstab ein vergleichbarer Fall) bei der Mietminderung. Was das Gericht wohl später entscheiden müsste.

Ich will da nicht sofort raus fliegen.. Darf er auch nicht denn mich einfach raus schmeissen oder?

Aber ich will das schon so auf der Überweisung vermerken und darauf hinweisen das ich das mitbekommen habe.

Jetzt zu meiner Hauptfragen

1) Muss ich das getrennt überweisen oder reicht das vermerken auf der Überweisung aus ???

2) Diese 10 % (-25%) von der gesamtmiete abziehen oder von der Kaltmiete oder wie ???

3) was muss ich noch beachten was ist wichtig?

Der Hausmeister wurde von mir in Kenntnis gesetzt meldet sich nicht mehr. Stellt sich unwissend an. Als ob er das nicht wüsste.

Aber schräg über mir auch eine andere Familie Oberste Etage . Der Mann meinte ich bin da nicht alleine ist eklig. Sollte das Abdichten wo das WC-Abflussrohr in die Wand gehen denn müßte es gehen. Aber denn Scheissen die sich wohl auch hinter die Wand oder das Abflussrohr hat ein leck?

Kann mir aber nicht vorstellen das das nur durch paar Tropfen kommt

....

Weil

Er hat eine Kündigungsklausel von 2 1/2 Jahren im Vertrag gehabt und nix davon mündlich erwähnt.

Habe aus Zeitdruck und Wohnungsmangel bei uns sofort unterschrieben..

Er drohte mir sogar schon mit raus schmeißen wenn ich weiter Probleme mache.

Für ihn waren die Probleme - das anrufen in der Hausverwaltung und das melden von nach dem Einzug entdeckten Schäden (wasserflecke und kaputte WC-Abflussrohr)

Das Bad stinkt nicht ich habe es rechtzeitig gemeldet das an der sichtbaren zugänglichen Stelle ein leck war. Dieses wurde repariert. Aber die Klempner waren verwundert warum alles abgedichtet wurde bei steigeleitungsBereich. Das die da auch nichts machen können deswegen..

Ich bin zwar noch kein Mitglied im Mieterbund. Aber würde ihn auch Täuschen wie er mir. Mit das ich diesen benachrichtigt habe. Und es Anweisungen sind für mein Vorgehen. Das er auch ja keine scheisse probiert zu bauen. Aber traue ihn auch noch zu das er diese Story als Straftat anzeigt und ich deswegen raus fliege. Obwohl ich Nachweislich auch mit anderen Mietern als Zeugen im Recht bin

Mietwohnung, Mietrecht, Anwalt, Vermieter, Mietvertrag, fristlose Kündigung, Mietmängel

Gastherme fällt immer beim Duschen aus und Vermieter streitet das ab und verweigert Maßnahmen zur Beseitigung des Mangels, was noch tun?

Guten Nachmittag liebe Community,

seit Einbau Anfang diesen Jahres fällt meine Gastherme bei Wind ab ca.20kmh aus. Was relativ häufig vorkommt, sie schaltet immer beim Duschen ab ca.5 Minuten ab und zeigt dann den Fehler F25 an. Handelt sich um ein Modell der Firma VAILLANT. Habe den VM daraufhin informiert, welcher nicht reagierte. Daraufhin rief ich den Installateur an, dieser meinte dass dies nicht an der Therme selber liegen würde, sondern am Schornstein. Ich teilte das wieder dem VM mit. Dann passierte lange nichts und irgendwann rief der Schornsteinfeger an, dass ja keine Abgasprüfung erfolgt wäre und kam vorbei um dies dann zu erledigen. Auf das Problem angesprochen meinte er erst : Ja damit muss man dann halt leben. Therme ist ja technisch okay…und dann meinte er, dass es eine Haube gäbe, die man auf den Schornstein montieren könnte und dann wäre das Problem erledigt. Teilte er dem VM auch mit.
Nun ist bis heute immer noch nichts passiert. Ich habe nun mit dem Anwalt vom Mieterschutz eine Minderung von 5% der Miete veranlasst. Nun kam ein Schreiben über den VM von Haus und Grund, indem wird der Mangel abgestritten, weil weder Installateur noch SF die Ursache bzw.den Schaden bestätigen. War ja an beiden Tagen auch nicht windig, daher konnte ich es nicht vorführen. Habe aber Protokoll geführt und ich habe einige Videos.

Habe die Befürchtung, dass das jetzt den ganzen Winter so geht und ich keine funktionierende Therme zeitweise haben werde. Kann ich irgendwie weiter Druck ausüben oder gar einen Handwerker bestellen und den in Rechnung stellen ?

Den nächsten Termin beim Mieterschutzbund habe ich erst wieder Anfang Dezember bekommen

Mietwohnung, Mietminderung, Vermieter, Vaillant, Gastherme, Mietmängel

Badezimmertür fehlt und Einbau in weiter Ferne

Hallo liebe Community,

ich wohne seit dem 15.12.2011 in meiner neuen Wohnung. Bei der Wohnung handelt es sich um ein ausgebautes Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses. Ich kenne den ursprünglichen Zustand des ehemaligen Dachbodens und bin noch heute vom Ergebnis äußerst begeistert.

Ein großes Problem habe ich aber mit zwei fehlenden Türen. Es fehlten bereits zum Einzug die Türen zum Schlafzimmer und zum BAD MIT TOILETTE! Neben der Tatsache, dass ich den komplett Winter über die gesamte Wohnung heizen musste, was sich sicherlich auch in der Abrechnung niederschlagen wird, kann ich keine Gäste - außer engste Freunde und Familienmitglieder - empfangen, da das Verrichten der Notdurft doch noch immer zu einem der intimsten Momente am Tag gehört und man da nicht unbedingt bei gehört oder gesehen werden will. Beim Einzug im Dezember hieß es von Vermieterseite, dass die Türen bis Mitte/Ende Februar eingebaut würden. Tatsächlich wurde letzte Woche die Tür zum Schlafzimmer eingebaut, aber bei der Badezimmertür, die bei mir eine höhere Priorität hat, muss es zwischen Trockenbauer und Schreiner zu einem nicht nachvollziehbaren Problem gekommen sein. Jedenfalls passt die gelieferte Tür irgendwie nicht und muss neu bestellt werden. Maßanfertigung! Liefer-/Fertigungszeit: 6-8 WOCHEN! Ein guter Start in den Morgen:/

Zu meiner persönlichen Situation: Ich bin als Berufseinsteiger nach dem Studium in eine 500 km entfernte Stadt in die besagte Wohnung gezogen. Gerne würde ich meine Freunde, Bekannte, Familie hierhin einladen, da ich sie schon vermisse. Beim Besuch nicht auf die Toilette gehen zu können, schlägt dem Fass aber den Boden aus und die meisten warten, bis erst die Türen eingebaut sind, was ich mehr als nachvollziehen kann...

Was soll ich tun? Ich bin mir schon bewusst, dass ich den Mängel anzeigen, eine Frist setzen und dann die Miete mindern könnte. Ich will es mir mit dem Vermieter aber nicht verscherzen, indem ich gleich zu rechtlichen Mitteln greife. Ich verstehe mich mit dem Vermieter echt gut und es tut ihm ausdrücklich und aufrichtig Leid, dass das Ganze so gelaufen ist! Wenn ich ihm jetzt die Pistole auf die Brust setze, habe ich beim nächsten Mal, wenn es bei mir etwas lauter wird, die Polizei vor der Tür. Ich spiele mit dem Gedanken, ihm meine Situation noch einmal zu schildern und dann eine Mietminderung vorzuschlagen, anstatt sie einzufordern. Er wird hoffentlich mit sich reden lassen. Aber wieviel Mietminderung sind in einem solchen Fall angemessen? Ich habe an 10 % der Bruttomiete gedacht? Zu viel? Zu wenig? Wie würdet ihr ganz grundsätzlich handeln? Kennt ihr Lösungen, wie ich die "offene Badezimmersituation" "baulich" lösen kann? Gibt es außer einem Vorhang etwas, was ich da installieren kann? Wer trägt die Kosten? Die Entbehrungen sind schon gewaltig:(

Ich hoffe, ich konnte mein Problem angemessen und nachvollziehbar umreißen und freu mich auf euren guten Rat:)

Beste Grüße

Tobias

Mietrecht, Mietmängel

Wohnflächenberechnung: Zimmer außerhalb abgeschlossener Wohnung

Guten Tag,

meine Frage zielt auf die Wohnflächenberechnung ab... es handelt sich um einen zu allen Seiten geschlossenen Raum, welcher sich auf der selben Etage befindet wie meine abgeschlossene Wohnung und über eine handelsübliche abschließbare Zimmertür nur von mir zu betreten ist. Im Mietvertrag ist dieser Raum als "Zimmer" deklariert, ein ganzjähriges Bewohnen ist aber nicht möglich, da sowohl kein Heizkörper vorhanden ist als auch eine weitere Türe, welche zum Dachboden des Hauses führt (einziger Aufgang im gesamten Haus)... wodurch natürlich ebenfalls Wärme entweichen würde. Seit meinem Einzug benutze ich den Raum als "größeren" Abstellraum... die Größe beträgt ca. 8,24 Quadratmeter.

Laut dem Schnitt der Wohnung soll der Raum eigentlich als Schlafzimmer genutzt werden, was auf Grund der Auslagerung natürlich sehr unpraktisch erscheint, da man um die Toilette zu erreichen über das Treppenhaus in die eigentliche Wohnung müsste. Die Wohnung befindet sich zwar im Dachgeschoss... praktisch ist es aber dennoch nicht.

Wird ein solcher Raum zu 100% zur Wohnfläche gerechnet oder nur zu 50%?

Da ich auf Grund einer Wohnflächenabweichung von 19% sowieso einen Mangel anzeigen muss, die Frage, ob sich dieser Wert eventuell sogar noch weiter erhöhen würde.

Vielen Dank für eure Beiträge :)

Wohnung, Miete, wohnen, Recht, Mietrecht, Mietmängel

Kann man mit Vermieter Deal machen und die Kündigungsklausel (2 1/2J.)aus den Mietvertrag (Zusicherungsschreiben) Nehmen lassen oder neuen Mietvertrag?

Kann man mit Vermieter Deal machen und die Kündigungsklausel (2 1/2J.) aus den Mietvertrag (Zusicherungs-schreiben) Nehmen lassen wegen nach Unterschrift des Mietvertrags erkannter grober Mietmangel (Geruchsbelästigung durch Fäkalien-Gulli-Geruch an der oberen Wand in Küche die mietmangel werden offensichtlich nicht vom Vermieter beseitigt / haben andere Mieter bestätigt / Wegen unzugänglichkeit der Steigeleitung im Schadenvereich , Hohe kosten, und die Täuschung vorn Einzug mittels eines sprays das den Geruch verschleiert hatte so dass den ich Mietvertrag unterschrieb )

Kann der Vermieter mir ein Zusicherungs Schreiben zu kommen lassen das er mir einen Deal macht wenn ich ihn sage das ich nicht die Miete per Gericht mindern werde (aber es trotzdem schon mal mit Angabe von unter Vorbehalt mit 10 % Mietminderung auf der Überweisung angeben werde zur Sicherheit das ich da schneller aus der Wohnung komme)

Oder muss ich den Vermieter sagen das ich einen Aufhebungsvertrag und einen neuen Mietvertrag möchte für die Wohnung

solange nix unternommen wird gegen die Geruchsbelästigung deswegen Kürze ich die Miete nur mit der Angabe unter Vorbehalt 10% Mietminderung ( um nicht raus zu fliegen aus der Wohnung wegen Mietschulden)

Sodass ich sicher keine 2 1/2 Jahre im der Wohnung bleiben muss?

Wie gehe ich da vor?

Er hat zudem schon mal mit rausschmeißen gedroht als ich ihn auf die ersten erkannten Mängel nach Einzug ansprach. Und verwies immer auf den Hausmeister der keine Mittel und kein Wissen zur Beseitigung hat. Sondern nur was austesten wie man Leute täuschen kann.

Ich hau den Hausmeister auch eine rein bald glaube ich. Der hat diesen Geruch probiert mit der Unbewohnbarkeit zu begründen. Das dieser Geruch nach Einzug verschwinden wird.

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