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Bewährungswiderruf wegen erstem positivem Drogentest?

Ich hoffe mir kann jemand Auskunft geben ohne dumme Kommentare abzugeben. Ich wurde im Mai nach 6 Monatiger Untersuchungshaft zu einer 3 Jährigen Bewährungsstrafe wegen Verstoßes gegen das BtmG verurteilt. Mit unter anderem den Auflagen eine stationäre Drogentherapie durchzuführen, und 2 mal im Jahr eine Haarprobe abzugeben. Nun, jetzt kommt der blöde Teil. Kurz nach meiner Entlassung bin ich 2,3 Male rückfällig geworden... habe aber seit dem nichts mehr angefasst. Nun jetzt stelle ich mir die Frage ob mir denn sofort ein Bewährungswiderruf droht oder ich evtl. mit Jugendarrest (da ich nach Jugendstrafrecht verurteilt worden bin) "davon" kommen könnte oder sogar auch nur eine Verwarnung. Es ist meine erste Straftat gewesen und bin auch sonst nie Polizeilich in Erscheinung getreten. Und da das Gericht mich ja für "süchtig" befunden hat und die Therapie noch aussteht haben sie mich ja sozusagen "ins kalte Wasser" geschmissen... Nun ja, letzten Dienstag war es soweit und ich musste Haare lasse, ich schätze das Gutachten wird nächste Woche im Amtsgericht eintreffen... so hat jemand was das angeht evtl schon Erfahrungen gemacht oder kennt jemanden dem sowas ähnliches passiert ist? Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen. Und an alle Klugscheißer, ich weiß das ich selbst schuld bin und mit den bevorstehenden Konsequenzen klar kommen muss und vllt früher mal darüber nach gedacht hätte. Aber geschehen ist nunmal geschehen!

Drogen, Bewährung, Drogentherapie, haarprobe, Untersuchungshaft, Betäubungsmittelgesetz