Gewohnheitsrecht – die meistgelesenen Beiträge

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Nachbarschaftsstreit wegen Parkplätzen, gibt es Gewohnheitsrecht?

Hallo, seit dem wir umgezogen sind haben wir Ärger mit den Nachbarn wegen Parkplätzen. Zwischen den Häusern sind Flächen mit öffentlichen Parkplätzen. Schon am 3. Tag nach unserem Einzug wurde uns die Fahrertür zu geparkt sodass wir in der Nachbarschaft klingeln mussten um überhaupt in das Auto zu kommen.. dort wurde uns trotzdem dass wir ganz nett fragten ob man vielleicht ein bisschen zu Seite fahren könnte,wurde uns nicht wirklich nett klar gemacht das wir auf diesem einem Parkplatz nicht mehr Parken sollen da wir uns sonst Feinde machen. Dies kam jetzt schon öfter vor, wir wurden auch schon auf der Strasse von diesen Nachbarn angeschrien das wir nicht mehr da parken sollen und wir würden Parkplätze klauen. Heute habe ich nur 5 Minuten auf diesem einen Parkplatz geparkt auf dem wir nicht parken sollen, weil ich etwas vergessen hatte und nochmal heim musste. Als ich wieder raus kam stand schon der Nachbar an meinem Auto und schüttelte den Kopf. Ich hatte es total eilig und er stellte sich mir in den weg und meinte ich wüsste doch das wir da nicht parken soll und es sei sein Parkplatz. Am Abend wurde meine Mutter dann sogar auf einem anderen der Parkplätze von der Tochter der Nachbars so zu geparkt das sie nicht mehr in ihr auto kam, als sie diese darauf ansprach das sie weg müsste, wurde sie angepöbelt. Es wurde uns auch schon mehrmals gesagt wir sollen im Hof parken, jedoch kommen auf unseren Haushalt 3 Autos und es gibt nur 2 Stellplätze in unserem Hof. (Es sind 2 Familien die sehr gut befreundet sind und sich scheinbar gegen uns verbündet haben) die eine Familie die Ärger macht hat vier Autos und parkt davon nur ab und an mal eins davon im Hof trotzdem dass sie auch zwei Stellplätze haben und die andere Familie hat zwei Autos und diese stehen beide nicht im Hof trotz Garage und Stellplatz ( dies ist der Herr der denkt das der eine Parkplatz ihm gehört)

Wir sind total entsetzt da wir ja niemanden etwas getan haben und auch Anfangs echt sehr nett waren trotz der einparkt Aktionen. Doch trotz Zurückhaltung unserseits wird der Tonfall und die Art der Nachbarn uns gegenüber immer asozialer.

Hat vielleicht jemand eine Datei zum ausdrucken mit den Rechten für solch einen Fall ? Dann könnte ich dies ausdrucken und in den Briefkasten werfen, denn leider denken die Nachbarn dass sie im Recht sind.

Soweit ich weiss gibt es in dem Sinne kein Gewohnheitsrecht, oder irre ich mich ?

Mit freundlichen grüßen

Recht, Stadt, Gewohnheitsrecht, Nachbarn, parken, Streit

Gemeinsamer Ablauf (Fallrohr) für das Garagendach seit ewigen Zeiten. Kann mich der Nachbar zwingen, einen eigenen Ablauf zu installieren?

2003 haben wir ein Haus gekauft, bei dem unsere und die Garage des Nachbarn ein gemeinsames Dach und auch ein gemeinsames Fallrohr für Regenwasser besitzen.

Dieses Fallrohr befindet sich auf dem Grundstück des Nachbarn und mündet auch dort in den Kanal. Diese Konstellation bestand bereits, als wir das Haus erworben haben. Das restliche Regenwasser, welches auf unser hinteres Dach, unsere Terrasse und einen Schuppen fällt, wird über eine Drainage abgeführt und über einen Sickerschacht versickert.

Nun wurde das Nachbarhaus vor rund zwei Jahren an neue Eigentümer verkauft, da die Vorbesitzer verstorben sind und der Sohn kein Interesse an der Immobilie hatte.

Bei den starken Regenfällen der letzten Woche ist nun der Keller der Nachbarn vollgelaufen. Sein Rückstauventil hat offensichtlich dicht gemacht (was es ja soll, wenn der Kanal überlastet ist) und somit ist das Wasser, welches hinten auf sein Haus, den Wintergarten und auch die Garage gefallen ist, in seinen Keller gelaufen. Nun plant er, für die hintere Haushälfte ebenfalls eine Drainage legen zu lassen.

Ergänzend fordern die Nachbarn nun von uns Maßnahmen, um das Wasser, welches auf unsere Garagenseite fällt, auch über unseren Kanalanschluss oder unsere Drainage selbst abzuführen. Dies würde für uns größere bauliche Maßnahmen erfordern, die zudem auch nicht billig werden.

Daher nun zu meiner Frage, ob die aktuell noch bestehende Situation mit dem gemeinsamen Garagendach nicht unter das Gewohnheitsrecht fällt.

Recht, Gewohnheitsrecht, Nachbarschaftsrecht

Entzug vom mündlicher Zuteilung eines Gemeinschaftsgartens nach 10 Jahren ohne jeglicher Begründung?

Die Sache sieht so aus: 

Mein Vermieter hat uns 2008 mündlich zugesagt , dass der Gemeinschaftsgarten zu unserer Wohnung dazugehört. Wir dürfen dort Schaukel , Sandkasten , Pool etc. aufstellen ( Zeuge: Mutter vom Mieter war anwesend als der Vermieter es gesagt hat). Ca. 5 Jahre später , habe ich eine blechhütte aufgestellt, weil er uns ja erlaubt hat dort etwas hinzustellen. Als er es gesehen hat das wir dort am aufbauen waren, meinte er nur , bitte baut das Häuschen auf seinem gewünschten Platz auf . So, die Hütte stand dann dort 4 Jahre , bis ich sie gegen eine Holzhütte tauschte. ( selbe Größe , aber andere Stelle ohne seine erneuten Erlaubnis) . Jetzt zieht eine neuer Mieter im Dachgeschoss ein und will den Garten alleine anmieten und nutzen. Der Vermieter hat letzte Woche meine Frau aufgefordert alles zu räumen weil Partei DG es komplett anmieten möchte und scheinbar dem Mietvertrag nur aus diesem Grund zugestimmt und unterschrieben hat. Heute war der Sohn des Vermieters da , wegen der Schlüsselübergabe an die neuen Mieter, in dem Moment ging ich raus und der nette Herr meinte zu mir ,, ich soll nicht vergessen den Garten zu räumen und die Hütte/Schaukel abzubauen und zu entfernen, sein Vater hätte es meiner Frau letzte Woche gesagt. Daraufhin habe ich ihm nur gesagt das ich es nicht machen werde weil sein Vater uns beim anmieten der Wohnung mündlich vor einer Zeugin gesagt hat das der Garten zu unserem Haus gehört und wir alles dort machen dürfen ( Grillen, Feier, Spielplatz, Sonnen , Pool aufbauen etc) . Daraufhin verschwand der Sohn , der nicht mein Vermieter ist und kam anschließend ca 1 Stunden später mit einem Schreiben zu meiner Frau mit seinem Vater.Es gibt Mieter des Hauses die ausgezogen sind und bereit sind es zu bezeugen , dass er jeden Mieter diese Fläche als Gemeinschaftsgarten mündlich zugesprochen hat.Das Schreiben beinhaltet eine sofortige Räumung des Gemeinschaftsgartens binnen 1 Woche , sonst wird für kostenpflichtige Entsorgung gesorgt. Plötzlich meint er dass das Grundstück nicht zum Haus gehört und wir kein Recht haben es zu nutzen.Frage: Darf er das einfach so machen ? Er schrie meine Frau an und warf ihr vor die Mülltonnen wenn wir mit dem Dienst dran sind, zu spät am Abend an die Straße zu stellen. Sie würde das Treppenhaus nie putzen und wir würden die Miete die wir am 10 des Monats erst bezahlen konnten ( Umschulung/Berechnung des Überganggeldes) wieder zu spät überwiesen haben. Und er meint immer sie vor den anderen anwesenden Mietern runter zu machen ( in einem lauten unfreundlichen Ton)Das die Hütte jetzt auf einer nicht genehmigten stelle steht und da weg soll , kann ich akzeptieren. Aber dann darf ich doch die Hütte auf der von ihm mündlich ausgesprochenen Genehmigung ( Zeuge: Vater vom Mieter ) wieder aufbauen oder ? Muss ich jetzt nach 10 Jahren Nutzung alles räumen oder hab ich die Chance es zu behalten?

Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Gewohnheitsrecht, Mieterschutz

Gibt es das Gewohnheitsrecht zum Wohnen ohne Miete?

Eine Bekannte hat mich Rat gefragt, aber ich bin mir auch nach längerer Suche nicht sicher. Es geht um folgendes:

Die Mutter des Vaters meiner Bekannten wohnt seit dem Tod ihres Mannes im recht großen Haus ihrer Eltern. Die Eltern haben damals keinen Mietvertrag gemacht und auch keine Miete verlangt und bekommen. Dafür hat sie Anfangs auch etwas im Haushalt mitgeholfen. Das hat sie dann aber eingestellt. Die Bitte um Beteiligung an den Nebenkosten hat sie stets mit dem Hinweis auf ihre kleine Rente zurückgewiesen. Trotzdem ist sie jedes Jahr für 3 Monate nach Spanien zu "einer Freundin" gefahren.

Nun wollen ihre Eltern das Haus verkaufen, weil es ihnen zu groß geworden ist und sie auch den Garten nicht mehr schaffen. Allerdings weigert sich die Mutter nun auszuziehen. Begründung: Sie hätte durch die Jahre ein Gewohnheitsrecht auf kostenfreie Miete erworben und die Eltern meiner Bekannten müßten ihr dann eben die Wohnung bezahlen. Desweiteren kam durch einen Zufall herraus, das sie keinesfalls eine "kleine" sondern eine ganz ordentliche (2.250€/Monat) Rente bezieht.

Das Problem, das sich nun stellt, ist daß die Eltern eine schöne Stadtwohnung in einer seniorenwohnanlage erwerben könnten und auch für ihr Haus einen Käufer haben, aber alles von der Mutter blockiert wird und der Verkauf scheitert.

Meiner Meinung nach hat die alte Dame kein dauerhaftes Mietrecht erworben und muß ausziehen. Allerdings hege ich die Befürchtung, das wird nicht ohne Rechtsanwalt ablaufen und genau das möchten die Eltern meiner Bekannten unbedingt vermeiden.

fällt keine sinnvolle Lösung ein, aber vieleicht kann ja jemand helfen.

Miete, kostenlos, Gewohnheitsrecht