Nachbarschaftsstreit wegen Parkplätzen, gibt es Gewohnheitsrecht?

Hallo, seit dem wir umgezogen sind haben wir Ärger mit den Nachbarn wegen Parkplätzen. Zwischen den Häusern sind Flächen mit öffentlichen Parkplätzen. Schon am 3. Tag nach unserem Einzug wurde uns die Fahrertür zu geparkt sodass wir in der Nachbarschaft klingeln mussten um überhaupt in das Auto zu kommen.. dort wurde uns trotzdem dass wir ganz nett fragten ob man vielleicht ein bisschen zu Seite fahren könnte,wurde uns nicht wirklich nett klar gemacht das wir auf diesem einem Parkplatz nicht mehr Parken sollen da wir uns sonst Feinde machen. Dies kam jetzt schon öfter vor, wir wurden auch schon auf der Strasse von diesen Nachbarn angeschrien das wir nicht mehr da parken sollen und wir würden Parkplätze klauen. Heute habe ich nur 5 Minuten auf diesem einen Parkplatz geparkt auf dem wir nicht parken sollen, weil ich etwas vergessen hatte und nochmal heim musste. Als ich wieder raus kam stand schon der Nachbar an meinem Auto und schüttelte den Kopf. Ich hatte es total eilig und er stellte sich mir in den weg und meinte ich wüsste doch das wir da nicht parken soll und es sei sein Parkplatz. Am Abend wurde meine Mutter dann sogar auf einem anderen der Parkplätze von der Tochter der Nachbars so zu geparkt das sie nicht mehr in ihr auto kam, als sie diese darauf ansprach das sie weg müsste, wurde sie angepöbelt. Es wurde uns auch schon mehrmals gesagt wir sollen im Hof parken, jedoch kommen auf unseren Haushalt 3 Autos und es gibt nur 2 Stellplätze in unserem Hof. (Es sind 2 Familien die sehr gut befreundet sind und sich scheinbar gegen uns verbündet haben) die eine Familie die Ärger macht hat vier Autos und parkt davon nur ab und an mal eins davon im Hof trotzdem dass sie auch zwei Stellplätze haben und die andere Familie hat zwei Autos und diese stehen beide nicht im Hof trotz Garage und Stellplatz ( dies ist der Herr der denkt das der eine Parkplatz ihm gehört)

Wir sind total entsetzt da wir ja niemanden etwas getan haben und auch Anfangs echt sehr nett waren trotz der einparkt Aktionen. Doch trotz Zurückhaltung unserseits wird der Tonfall und die Art der Nachbarn uns gegenüber immer asozialer.

Hat vielleicht jemand eine Datei zum ausdrucken mit den Rechten für solch einen Fall ? Dann könnte ich dies ausdrucken und in den Briefkasten werfen, denn leider denken die Nachbarn dass sie im Recht sind.

Soweit ich weiss gibt es in dem Sinne kein Gewohnheitsrecht, oder irre ich mich ?

Mit freundlichen grüßen

Recht, Stadt, Gewohnheitsrecht, Nachbarn, parken, Streit
Gemeinsamer Ablauf (Fallrohr) für das Garagendach seit ewigen Zeiten. Kann mich der Nachbar zwingen, einen eigenen Ablauf zu installieren?

2003 haben wir ein Haus gekauft, bei dem unsere und die Garage des Nachbarn ein gemeinsames Dach und auch ein gemeinsames Fallrohr für Regenwasser besitzen.

Dieses Fallrohr befindet sich auf dem Grundstück des Nachbarn und mündet auch dort in den Kanal. Diese Konstellation bestand bereits, als wir das Haus erworben haben. Das restliche Regenwasser, welches auf unser hinteres Dach, unsere Terrasse und einen Schuppen fällt, wird über eine Drainage abgeführt und über einen Sickerschacht versickert.

Nun wurde das Nachbarhaus vor rund zwei Jahren an neue Eigentümer verkauft, da die Vorbesitzer verstorben sind und der Sohn kein Interesse an der Immobilie hatte.

Bei den starken Regenfällen der letzten Woche ist nun der Keller der Nachbarn vollgelaufen. Sein Rückstauventil hat offensichtlich dicht gemacht (was es ja soll, wenn der Kanal überlastet ist) und somit ist das Wasser, welches hinten auf sein Haus, den Wintergarten und auch die Garage gefallen ist, in seinen Keller gelaufen. Nun plant er, für die hintere Haushälfte ebenfalls eine Drainage legen zu lassen.

Ergänzend fordern die Nachbarn nun von uns Maßnahmen, um das Wasser, welches auf unsere Garagenseite fällt, auch über unseren Kanalanschluss oder unsere Drainage selbst abzuführen. Dies würde für uns größere bauliche Maßnahmen erfordern, die zudem auch nicht billig werden.

Daher nun zu meiner Frage, ob die aktuell noch bestehende Situation mit dem gemeinsamen Garagendach nicht unter das Gewohnheitsrecht fällt.

Recht, Gewohnheitsrecht, Nachbarschaftsrecht
Gibt es das Gewohnheitsrecht zum Wohnen ohne Miete?

Eine Bekannte hat mich Rat gefragt, aber ich bin mir auch nach längerer Suche nicht sicher. Es geht um folgendes:

Die Mutter des Vaters meiner Bekannten wohnt seit dem Tod ihres Mannes im recht großen Haus ihrer Eltern. Die Eltern haben damals keinen Mietvertrag gemacht und auch keine Miete verlangt und bekommen. Dafür hat sie Anfangs auch etwas im Haushalt mitgeholfen. Das hat sie dann aber eingestellt. Die Bitte um Beteiligung an den Nebenkosten hat sie stets mit dem Hinweis auf ihre kleine Rente zurückgewiesen. Trotzdem ist sie jedes Jahr für 3 Monate nach Spanien zu "einer Freundin" gefahren.

Nun wollen ihre Eltern das Haus verkaufen, weil es ihnen zu groß geworden ist und sie auch den Garten nicht mehr schaffen. Allerdings weigert sich die Mutter nun auszuziehen. Begründung: Sie hätte durch die Jahre ein Gewohnheitsrecht auf kostenfreie Miete erworben und die Eltern meiner Bekannten müßten ihr dann eben die Wohnung bezahlen. Desweiteren kam durch einen Zufall herraus, das sie keinesfalls eine "kleine" sondern eine ganz ordentliche (2.250€/Monat) Rente bezieht.

Das Problem, das sich nun stellt, ist daß die Eltern eine schöne Stadtwohnung in einer seniorenwohnanlage erwerben könnten und auch für ihr Haus einen Käufer haben, aber alles von der Mutter blockiert wird und der Verkauf scheitert.

Meiner Meinung nach hat die alte Dame kein dauerhaftes Mietrecht erworben und muß ausziehen. Allerdings hege ich die Befürchtung, das wird nicht ohne Rechtsanwalt ablaufen und genau das möchten die Eltern meiner Bekannten unbedingt vermeiden.

fällt keine sinnvolle Lösung ein, aber vieleicht kann ja jemand helfen.

Miete, kostenlos, Gewohnheitsrecht
Gibt es bei Firmenwagennutzung ein Gewohnheitsrecht?

Hallo, ich muss mal wieder etwas fragen und hoffe es kann mir hier jemand eine aussagekräftige Antwort geben.

Mein Mann arbeitet seit 12 Jahren in der selben Firma und hat sein Anbeginn einen Firmenwagen zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung um damit von Zuhause zur Arbeit und wieder zurück zu kommen. Es handelt sich um einen VW Combo und er muss davon keinerlei Kosten tragen, also von wegen 1% Regelung oder so.

In zurückliegenden Gehaltsgeprächen wurde immer darauf hingewiesen, dass er ja den Combo nutzen darf. Leider gibt es keinen Vertrag über die Nutzungserlaubnis dieses Fahrzeuges. Es ist sozusagen irgendwie eine stillschweigende Abmachnung. Lediglich ein Schreiben liegt vor, das mein Mann vor einigen Jahren erhalten hat aufgrund eines Tickets, als ich einmal mit dem Combo zu schnell unterwegs war, in dem er darau hingewiesen wird, das der Wagen einzig ihm und keinen dritten personen und auch nur zu Fahrten zwischen Whg und Arbeitsstätte überlassen wurde.

Jetzt ist es so, das letzte Woche sein Chef an meinen Mann herangetreten ist und ihm mitteilte, das er ab September das Auto bräuchte, wahrscheinlich für einen anderen Mitarbeiter und mein Mann solle sich schon mal Gedanken darüber machen.

Meine Frage nun: Kann der Chef meines Mannes das so ohne weiteres machen bzw. gibt es aufgrund der länge der Zeit nicht so etwas wie ein Gewohnheitsrecht? Ad wäre dies ja wie eine Gehaltskürzung.

Kann jemand dazu etwas sagen?

Vielen Dank schon einmal.

Firmenwagen, Gewohnheitsrecht
Entzug vom mündlicher Zuteilung eines Gemeinschaftsgartens nach 10 Jahren ohne jeglicher Begründung?

Die Sache sieht so aus: 

Mein Vermieter hat uns 2008 mündlich zugesagt , dass der Gemeinschaftsgarten zu unserer Wohnung dazugehört. Wir dürfen dort Schaukel , Sandkasten , Pool etc. aufstellen ( Zeuge: Mutter vom Mieter war anwesend als der Vermieter es gesagt hat). Ca. 5 Jahre später , habe ich eine blechhütte aufgestellt, weil er uns ja erlaubt hat dort etwas hinzustellen. Als er es gesehen hat das wir dort am aufbauen waren, meinte er nur , bitte baut das Häuschen auf seinem gewünschten Platz auf . So, die Hütte stand dann dort 4 Jahre , bis ich sie gegen eine Holzhütte tauschte. ( selbe Größe , aber andere Stelle ohne seine erneuten Erlaubnis) . Jetzt zieht eine neuer Mieter im Dachgeschoss ein und will den Garten alleine anmieten und nutzen. Der Vermieter hat letzte Woche meine Frau aufgefordert alles zu räumen weil Partei DG es komplett anmieten möchte und scheinbar dem Mietvertrag nur aus diesem Grund zugestimmt und unterschrieben hat. Heute war der Sohn des Vermieters da , wegen der Schlüsselübergabe an die neuen Mieter, in dem Moment ging ich raus und der nette Herr meinte zu mir ,, ich soll nicht vergessen den Garten zu räumen und die Hütte/Schaukel abzubauen und zu entfernen, sein Vater hätte es meiner Frau letzte Woche gesagt. Daraufhin habe ich ihm nur gesagt das ich es nicht machen werde weil sein Vater uns beim anmieten der Wohnung mündlich vor einer Zeugin gesagt hat das der Garten zu unserem Haus gehört und wir alles dort machen dürfen ( Grillen, Feier, Spielplatz, Sonnen , Pool aufbauen etc) . Daraufhin verschwand der Sohn , der nicht mein Vermieter ist und kam anschließend ca 1 Stunden später mit einem Schreiben zu meiner Frau mit seinem Vater.Es gibt Mieter des Hauses die ausgezogen sind und bereit sind es zu bezeugen , dass er jeden Mieter diese Fläche als Gemeinschaftsgarten mündlich zugesprochen hat.Das Schreiben beinhaltet eine sofortige Räumung des Gemeinschaftsgartens binnen 1 Woche , sonst wird für kostenpflichtige Entsorgung gesorgt. Plötzlich meint er dass das Grundstück nicht zum Haus gehört und wir kein Recht haben es zu nutzen.Frage: Darf er das einfach so machen ? Er schrie meine Frau an und warf ihr vor die Mülltonnen wenn wir mit dem Dienst dran sind, zu spät am Abend an die Straße zu stellen. Sie würde das Treppenhaus nie putzen und wir würden die Miete die wir am 10 des Monats erst bezahlen konnten ( Umschulung/Berechnung des Überganggeldes) wieder zu spät überwiesen haben. Und er meint immer sie vor den anderen anwesenden Mietern runter zu machen ( in einem lauten unfreundlichen Ton)Das die Hütte jetzt auf einer nicht genehmigten stelle steht und da weg soll , kann ich akzeptieren. Aber dann darf ich doch die Hütte auf der von ihm mündlich ausgesprochenen Genehmigung ( Zeuge: Vater vom Mieter ) wieder aufbauen oder ? Muss ich jetzt nach 10 Jahren Nutzung alles räumen oder hab ich die Chance es zu behalten?

Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Gewohnheitsrecht, Mieterschutz
Parkplätze vor Ladenlokal, Fehlende Unterlagen beim Bauamt, Gewohnheitsrecht

Ich habe ein Ladenlokal geerbt, vor dem befinden sich öffentl. Parkplätze, die der Stadt gehören. Als ich das Ladenlokal vermieten wollte, sagte die Interessentin, dass sie bei Eröffnung Ihres Geschäftvorhabens(PhysiotherapiePraxis) pro 25 qm Ladenfläche einen Parkplatz nachweisen müsse, sprich mindest. 3 Parkplätze in diesem Fall, ich habe diese Aussage geprüft-> das stimmt. Bei dem Bauamt sind jedoch keine vollständigen Akten dazu hinterlegt, wie es bei dem Geschäftsbetrieb meines verstorbenen Vaters gehandhabt wurde (Apotheke), dort sind lediglich unvollständige Akten mit Querverweisen sowie handgeschriebenen Notizen mit Fragezeichen zu finden, die Mitarbeiterin des Bauamtes wusste nicht weiter und hat mir empfohlen, die Parkplätze von der Stadt zu kaufen für 12500 EUR/ pro Parkplatz.. Das kann ich nicht bezahlen. Wer kann mir weiter helfen, ohne die entsprechenden Nachweise kann ich den Laden nicht vermieten, andererseits hat mein Vater die Apotheke ca 35 Jahre lang geführt und auch eine amtliche Genehmigung zur Eröffnung erhalten, das Gesetz welches die Parkplätze vorschreibt besteht seit mehr als 40 Jahren, kann ich mich in diesem Fall auf ein Gewohnheitsrecht berufen, da die Immobilie als Gewerbe bereits seit 35 Jahren besteht und eine Genehmigung erteilt wurde ??? Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar...

Haus, Gesetz, Erbschaft, Bauamt, Geschäft, Gewohnheitsrecht, Parkplatz
Der Nachbar bricht eine MÜNDLICHE Abmachung. Zeuge ist die Ehefrau des Beklagten. Wird ihre Aussage vor Gericht anerkannt?

Es geht um meinen Freund. Der hat von seiner Mutter ein Haus geerbt.

1994 wurde von seiner (inzwischen verstorbenen) Mutter zum Nachbargrundstück ein 60 Meter langer Zaun gezogen. Das Nachbargrundstück war damals unbewohntes Brachland.

2008 wurde auf dem Land ein Haus gebaut. Der neue Nachbar stellte während seines Bauens fest, dass der Zaun von der Mutter meines Freundes (zu der Zeit schon verstorben) ca. 40 Zentimeter zu weit auf seinem Grundstück steht. Das wird nicht bestritten.

Er hat das MÜNDLICH über den Gartenzaun mit meinem Freund und dessen Frau besprochen und versichert, dass ihm das egal ist. Es könne alles so bleiben.

Darauf hat sich mein Freund verlassen. Inzwischen hat er den Zaun begrünt (Hecke) und hat einen Rasenmäh-Roboter installiert. Dazu verlegte er entlang des Zaunes Begrenzungsdraht, der für den Roboter nötig ist. Das hat ihm einiges gekostet.

Jetzt kommt der Nachbar und besteht darauf, dass der Zaun um 40 Zentimeter zurückversetzt werden muss.

Mein Freund berief sich auf das gesetzlich geregelte Gewohnheitsrecht. Allerdings existiert keine schriftliche Abmachung. Und das mündlich gegebene Versprechen bestreitet der Nachbar.

Hat die Aussage der Ehefrau meines Freundes als Zeugin des Gesprächs einen Wert? Der Nachbar sagt, er würde im Ernstfall auch seine Frau als Zeugin beibringen. Und die würde bezeugen, dass abgemacht wurde, dass der Zaun bis 2018 zurückgesetzt werden muss.

Gewohnheitsrecht, Nachbarschaftsstreit, Grundstücksgrenze
Wie Nutzung Freisitz im Mietvertrag regeln?

Hallo,

wir vermieten in unser eigen bewohntes Haus die separate Einliegerwohnung.

Wir haben einen kleinen Freisitz (es kann dort kleiner Gartentisch mit 2 Stühlen ca hingestellt werden) auf unserem Grundstück nähe der Zuwegung/Stellplatz der Einliegerwohnung gepflastert.

Diesen Freisitz werden wir nicht nutzen (wir haben unseren eigenen großen Garten mit Terasse etc), wir haben Ihn für den Mieter (da er sonst keine Möglichkeit hat zum verweilen) hergestellt.

Wir möchten jedoch diesen Freisitz nicht mitvermieten. Der Mieter darf sofern er möchte ihn nutzen. Wir möchten jedoch das der Mieter dort nichts umdekoriert, baut etc (es ist wirklich nur zum verweilen wie Grillen, ausruhen, sonnen o.ä. gedacht) und das er die Fläche sauber hält sowie die Zuwegung und den Stellplatz.

Es kann halt auch mal sein, dass unsere Kinder dort rum laufen/spielen (da die Fläche und die Zuwegung/Stellplatz direkt am Landwirtschaftlichen Weg verlaufen (da spielen bzw sind auch öfters andere Kinder) ist also alles offen gehalten nicht eingrenzt oder so. Wir möchten halt nicht, das der Mieter auf die Idee kommt sich zu beschweren und irgendwelche Rechte ausübt/herleitet, das dort mal Kinder egal ob unsere oder andere rumlaufen/spielen.

Wie können wir dies am besten regeln - sollte diese Duldung im Mitvertrag fixiert werden und wenn ja wie sollte dies am besten formuliert werden, oder lieber nicht fixieren sondern einfach nur mündlich die Nutzung erlaubern und somit dulden lassen?

In unserem Standard-Mietvertrag gibt es nur ein Punkt wo Garten(-teil) (mitvermietet oder genutzt werden mit Pflichten etc., aber es ist ja kein Garten bei uns sondern wirklich nur eine kleine gepflasterte Fläche.

Danke für eure Tipps.

Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Gewohnheitsrecht, Mietverhältnis
Gewohnheitsreicht - Nachbar über unser Grundstück

Hallo! WIr haben ein Haus gekauft über dessen Grundstück ein Weg verläuft. Über diesen Weg fährt der Nachbar zu seiner Garage. Wir möchten den Gartenteil jetzt aber als Garten nutzen und somit die Durchfahrt dichtmachen. Der Nachbar käme damit nicht mehr zu seiner Garage. Gibts da ein Gewohnheitsrecht?

Fakten: - im Grundbuch ist nix eingetragen - Der Nachbar hat auf der Südseite (Hanggrundstück!) über 30 Meter Breite Anschluß an eine öffentliche und mit Autos befahrbare Straße. - Hauseingang und Garage sind aber Nordseitig, dh oben am Hang - Parkplätze sind in 30 Meter Umkreis genügend vorhanden (öffentliche Straße) - es gibt noch weitere Alternativwege, allerdings derzeit nicht mit Auto befahrbar. - Es geht eigentlich nur um Bequemlichkeit und Kosten: unser Grundstück hat den Zugang zur Straße im Süden: die Garage steht im Hang und es führt eine Treppe mit 66 Stufen hoch zu Haus. Es ist also nicht unmöglich, aber teuer und unbequem für den Nachbarn, es ebenso zu machen, er MUSS nicht über unser Grundstück.

Ich frage deshalb, weil der Nachbar ziemlich unverschämt droht, wenn unser Besuch auf seinem Grundstück wenden will (es ist nunmal eine Sackgasse dieser Privatweg), aber er fährt munter drüber ohne zu bedenken daß er über fremdes Land fährt. Er darf zwar gern noch durch solang der Garten nicht umgestaltet wird, aber ich würd dann Tore aufstellen und ein Schild ("Privatgrundstück - Durchfahrt verboten") um den regen Verkehr etwas einzudämmen - momentan fährt ja jeder der zu seinem Haus will über unser Grundstück (3 Autos der Bewohner, Besucher, Lieferanten, Handwerker, Post, einfach alle).

Also Frage: kann ich dort Tore aufstellen oder gibts da sowas wie ein Gewohnheitsrecht? Sind seit 1 Monat eingetragene Eigentümer.

Recht, Gewohnheitsrecht, Grundstück, Nachbarn
Katzenleiter soll nach sieben Jahren ohne Probleme abgeschafft werden. Gibt es ein "Gewohnheitsrecht"?

Nach sieben Jahren soll ich meine Katzenleiter abschaffen, da sie das Erscheinungsbild und die Sicherheit des Hause erheblich beeinträchtigen würde.

Bisher gab es noch nie Probleme und ich wußte offen gesagt garnicht, bis das Schreiben der Gesellschaft kam, das "Katzenleitern" ein großes Problem darstellen und man sich diese genehmigen lassen muss/sollte. Vielleicht ein bißchen naiv, aber ich dachte, da sie nicht festinstalliert etc. ist, wäre es kein Problem. Als ich vor sieben Jahren in diese Wohnung zog hatte ich vom ersten Tag an diese selbstgebaute Katzenleiter (ist nur am Gelände angelehnt und bewußt instabil konstruiert - kann nur von einer Katze genutzt werden). Es gab nie irgendwelche Probleme damit. Auf einmal stört die Leiter, nach dieser langen Zeit. Es kann doch nicht sein, das niemand von der Gesellschaft (Hausmeister, Siedlungsbeauftragter etc.) sie in dieser langen Zeit jemals gesehen hat. Ich vermute jemand aus dem Haus hat sich beschwert (irgendwie muss man seinen Nachbarn ja das Leben schwer machen :-(. Habe die Gesellschaft jetzt angeschrieben und Widerspruch eingelegt und angeführt, das es 7 Jahre problemlos lief, nur die Katze die Leiter nutzen kann, sie nicht fest installiert ist.

Hat jemand schon mal mit "Gewohnheitsrecht" Erfolg gehabt? Hat jemand eine Idee was man als temporäre Leiter nutzen könnte, es sind ca. 2.60 m zu überwinden.

Sorry, für den langen Text

Katze, Recht, Gewohnheitsrecht
Grundstücksrecht/Grenzbebauung

Nach dem ich ein Grundstück gekauft habe und es vermessen wurde, hat man festgestellt daß das Uralte Haus auf dem Nachbargrund genau auf der Grenze steht. Ein nachträglicher Anbau sogar auf meinem Grund steht. Mich stört das nicht weil die alte Hütte von der Eigentümerinn nur ganz selten genutzt wird sie in der Schweiz wohnt. Sie war nach der Vermessung selber sehr überrascht was da raus kam. Nun ist die Situation so daß sie weder ihr Grundstück noch ihr Haus betreten kann ohne über andere Grundstücke zu gehen. Eine Zufahrt ist aus baulichen Gründen schon gar nicht möglich. Auf einer Seite des Grundstücks läuft die Bundesstrasse, die so etwa auf Oberkannte des Fensters von der Höhe her ist. Eine Seite ist durch einen Bach, von dem aber beidseitig 2m jemand anderem gehören, und die letzte Seite abgesehen von der an der ich bin geht ins leere. Eine Zufahrt ist nur möglich wenn eine Brücke über den Bach gebaut wird. Aber auf der andwren Seite sind zwar keine Baugrundstücke (Moorgebiet) aber da wird keiner eine Strasse zu lassen. Ok nun nach langer hoffentlich auch einigermassen verständlicher Beschreibung die Frage . Kann die Eigentümerinn beim Verkauf auf so eine Art "Gewohnheitsrecht " hinweisen.? Sie ist dort geboren und hatte mit den Nachbarn des Grundes ( da stand ein Bauernhof drauf wurde aber abgerissen) der jetzt mir gehört ein inniges Verhältnis. Sie hat jetzt eigentlich keinen Zugang zum Grundstück, von keiner Seite her. Vor drei Jahren musste sie sogar das ganze Dach abdecken und mit Bitumenschindeln eindecken lassen weil das Dachgebälk die Last der Dachziegel nicht mehr getragen hat. Manchmal habe ich richtig Angst wenn zB. ein Unwetter tobt, oder die wahnsinns Schneemassen die wir letzten Winter hatten ( bei der ungeheizten Hütte bleibt ja alles oben, die Dachneigung ist auch nicht stark) Denn unsere Stromversorgung geht noch über Oberleitungen und die alte Hütte von ihr ist die letzte am Strang. Wenn die Bude zusammen bricht reißte es mir den Dachstuhl zusammen. Hab mir schon mal das Fachwerkgebälk angeschaut. Mit des blosen Hand kann ich am untersten Querbalken des Mauerwerks das verfaulte Holz heraus nehmen. Ich bin mir nicht sicher ob diese alte Hütte überhaupt versichert ist. Zweite Frage. Hab ich das Recht einen Versicherungsnachweis von ihr zu fordern.

Haus, Versicherung, Recht, Immobilien, Baurecht, Gewohnheitsrecht, Grundstück, Nachbarn, Verkauf, Zugang
Gewohnheitsrecht - öffentlicher Weg/Straße?

Guten Morgen liebe "GuteFrage"-Gemeinde,

ich habe vor 22 Jahren hier in einer schönen ruhigen Sackgasse am Stadtrand gebaut, wo wir auch seit 21 Jahren wohnen. Damals hat der Nachbar noch gelebt, der eigentlich nicht mein direkter Nachbar wäre, weil die Straße uns, lt. Grundbuchauszug, trennt. Er hatte wohl vor vielen Jahren den öffentlichen Weg/die Straße mit einer Mauer mit Zaun und Tor versehen, dass es nun so aussah, als wären wir direkte Nachbarn und die Straße eben kürzer. Sie endete ja nun an seinem Tor. So kann ich mein Grundstück nicht normal nutzen, als wäre die Straße im Originalzustand, bis an unsere beiden Grundstücks-Enden, durchgezogen. Das fängt mit Hecke schneiden an und geht weiter mit vielen anderen Sachen. Ich hatte ihm damals, als er fragte, ob er die Mauer weg machen soll, gesagt, dass er sich nicht unnötigen Streß machen soll, da er krank war und sich nicht so richtig bewegen konnte. Einige Zeit darauf verstarb er. Nun war die Ehefrau, die sich ebenfalls nicht so recht betuen kann, allein. Ich war auch viele Jahre, aus arbeitstechnischen Gründen, nur am WE zu Hause, sodass mir das auch nicht auffiel oder störte. Nun hat aber seit einigen Jahren ein "Schwiegersohn" Einzug gehalten und benimmt sich ständig daneben. Ich bin auch wieder in der Region tätig und jeden Tag zu Hause. Da stört mich das schon, dass kein Weg zwischen unseren Grundstücken ist. Kann ich den Grundstücksbesitzer nun noch auffordern, den Zustand lt. Grundbuch wieder herzustellen?

Für eine hilfreiche Antwort danke ich schon jetzt und verbleibe mit freundlichen Grüßen

:-)

Recht, Gewohnheitsrecht
Was tun, bei lautstarker Zurechtweisung durch den Personalleiter in Gegenwart von Kunden?

Ich arbeite in einem großen Warenhaus. Gestern hat mich unser Personalleiter mitten im Verkaufsraum, umgeben von Kunden laut-stark "zurecht gewiesen". Er stand zusammen mit meinem Abteilungsleiter mitten in der Abteilung und rief mich zu sich und warf er mir vor, ich würde gegen die Betriebsordnung verstoßen, da meine Bekleidung nicht dem Abteilungsniveau entsprechen würde. (Auszug aus der Betriebsordnung: "Alle Betriebsangehörige sind verpflichtet, eine dem jeweiligen Abteilungsniveau angepasste Kleidung und geeignetes Schuwerk zu tragen.") Er sagte: "Sie haben eine halbe Stunde Zeit, sich ein weißes Hemd zu kaufen, an sonsten haben Sie ein Riesen-problem! Ich werde in einer halben Stunde wieder kommen. Wenn Sie dann nicht umgezogen sind gibt es richtig Ärger!"Ich wies ihn darauf hin, dass ich seit mehr als 17 Jahren in dem Unternehmen arbeite, und meine Kleidung bis Dato nicht bemängelt wurde. (Ich trug gepflegte Lederschuhe, eine blaue Jeans und ein olivgrünses, modisches Langarmshirt.) Ich fragte ihn, wo in der Betriebsordnung festgelegt wäre, welche Bekleidung dem Abteilungsiveau (Fernsehabteilung) entsprechen würde. "Das lege ich hiermit fest, Sie haben ein Hemd zu tragen." Er nötigte mich dazu, mir ein Hemd zu kaufen. Meine Frage(n):1. Ist das rechtens (Gewohnheitsrecht?), 2. Was ist, dem Niveau angepasst? 3.Zurechtweisung im Verkauf verstößt gg. Betriebsordnung was tun?

Arbeitsrecht, Gewohnheitsrecht
Trinkgeldabgabe-verweigern rechtens (Gewohnheitsrecht)?

Hallo Community,

ich arbeite(te) bis heute (von 09.2014-heute) bei einer Pizzaria als Fahrer auf 450€ Basis (Minijob). Gezahlt wird 8,50€ Mindestlohn. Arbeitsvertrag nur mündlich.

Seit dem 1.1.2015 wurde mündlich verkündet, dass auf Grund des Mindestlohns nun auch jeder Fahrer mehr verdient. Deshalb wurde "um die Kollegen des Innendienstes nicht zu benachteiligen", (bekommen ebenfalls 8,50€) eine Trinkgeldpauschale von 0,40€ pro Kunde eingefürt, welche die Personen vom Innendienst bekommen sollen (somit auch der Filialleiter). Wer damit nicht einverstanden ist, könne sofort gehen. Unbeachtet dessen, dass nicht jeder Kunde Trinkgeld gibt.

Meiner Info nach, ist das Trinkgeld, welches der Kunde dem Fahrer schenkt auch vollständiges Eigentum des Fahrers.

Heute habe ich an meinem letzten Arbeitstag die Trinkgeldpauschale nicht gezahlt.

Möglicherweise wird nun der Pizzeria-Besitzer versuchen diese zu "erzwingen" - mit welchen legalen bzw. nicht legalen Mitteln vermag ich hier nicht zu nennen. Der Lohn wird immer zum 15. des Folgemonats gezahlt.

Kann der Pizzeria Besitzer ggfs. Gewohnheitsrecht geltend machen, da ja vom 01.01.2015- bis vor kurzem immer gezahlt wurde oder bewegt er sich selbst auf rechtlich dünnem Eis, sollte er irgendwelche "Tricks" versuchen?

Noch kurz zu Info: Die Trinkgeldpauschale wird immer am Ende der Schicht in eine frei zugängliche Spardose am Emfangstresen geworfen. Ob die Aufteilung gerecht (meiner Meinung nach nein) oder überhaupt erfolgt kann man nicht sagen.

Für rechtlich fundierte Antworten oder konkrete Antworten wäre ich sehr dankbar. :)

-keinguterfrager

Betrug, Trinkgeld, Recht, Minijob, Arbeitsrecht, Gewohnheitsrecht, Abgabe