Hallo zusammen,
Bin im 1. Lehrjahr zum Berufskraftfahrer als Quereinsteiger ohne Berufsschule, habe aber trotz allem einen IHK Lehrvertrag, bin seit März im Besitz von C/CE und soll im 3 Lehrjahr dann die beschleunigte Grundqualifikation machen, bei normalem Gehalt.
Da mir aber diese Arbeit (Wechselbrücke) vorne und hinten keinen Spaß macht, ich nur ein Springerdasein pflege und nur Urlaubs sowie Krankheitsvertretungen machen darf, das aber überhaupt nicht mein Fall ist, laufend ein anderer LKW, laufend andere Arbeitszeiten usw. und ich bei meinen Vorgesetzten diesbezüglich auf taube Ohren gestoßen bin, möchte diese Ausbildung gerne abbrechen und die beschleunigte Grundqualifikation auf eigene Kosten machen.
Dieser ewige Wechsel ist einfach nichts für mich.
Jetzt ist meine Frage, kann man trotz dem IHK Lehrvertrag die Führerscheinkosten von mir zurückverlangen?
Laut meinem Arbeitgeber ist der IHK Lehrvertrag nur wegen den Subventionen seitens IHK und BAG so geschlossen worden, ich gehe mal davon aus dass mein Arbeitgeber den Führerschein gar nicht aus seiner Tasche bezahlt hat und wenn dann nur vorfinanziert hat da ja die Subventionen dafür da sind....
Vielen Dank für eure Antworten.