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WohnungsBesichtigung / Wie kann Vermieter Schäden & Gefahren verschleiern und Täuschen vor WohnungsBesichtigung/ auf welche Täuschungen und Gefahren achten?

Was ist das wichtigste mit und fehlt noch in der folgenden Auflistung

Wie können Vermieter Schäden verschleiern und den Mieter arglistig Täuschen bei WohnungsBesichtigung / auf welche Täuschung und Gefahren sollte man achten ?

Welche Methoden gibt es noch ausser Schäden und Gefahren mit nicht schnell ortbar und zuordnungabaren Gerüchen zu verdecken.?

Wie es bei mir war

Habe einiges zusammen gestellt

Fragen und überprüfen von neu Vermieter

Im Mietblock, andere Wohnungen frei? Steigeleitung GULLI Geruch Wasserschaden / Rohrbruch

https://www.daserste.de/information/wissen-kultur/w-wie-wissen/sendung/2009/krankmachender-gestank-100.html

!!! Mietvertrag genau vor Unterschrift lesen auch wenn der Vermieter drängelt.

Möglicherweise sind Klauseln mit drin wie KündigungAusschluss für die nächsten 3 Jahre oder so besonders bei Vermietern die Mängel vertuschen mit zum Beispiel Geruch überdecken (eigene Erfahrung ! )

Oder Zeitmietvertrag.

Oder ungültige Klauseln wie Verbote für Wäsche in der Wohnung anzuhängen wegen Schimmelangst und dafür auf den mit FlederMausScheisse (am meisten Viren!) überfüllten Dachboden zum Wäsche trocknen hingewiesen ( eigene Erfahrung)

Sind Mitbewerber? Sammelbesichtigung = keine grosse Chance wenn das Einkommen nicht so hoch ist in der Großstadt

Besser Unangeküngt die Wohnung ohne Termin besichtigen besser um zu verhindern das Schäden vom Vermieter verschleiert werden

Keine Kaution vor Übergabe vorher alles überprüfen!!

Spürt man eine Veränderung auf Augen (trocken legen oder brennen auch möglicherweise erst Stunden danach) oder auf Nase brennen im Rachen unter anderem oder im Mund (trockenheit)

Funktion Verschleißteile Wasserleitung - Stromleitung - Möbel / Ausgasungen / chemisch oder anderer Geruch ( kann auch Hinweis auf Vertuschungsversuch sein von zB. Rohrschäden mit Raumspray oder andere Chemie vieleicht auch als Quelle direkt aus der Schadenstelle Ausgasungen / Wandfarbe /

Schimmelfarbe oder Billigfarbe kann man allergisch drauf sein oder andere schädliche Billig Bausubstanzen die noch verbaut sind aber schon verboten in Deutschland

Bad und Küche mit Fenster!

-Balkon wäre zum Wäsche aufhängen gut

Dusche oder Badewanne auf schimmel Kontrollieren

Besichtigung bei offenen Fenster kann auch Vertuschung von Schäden sein !!

- Raucherraum = Gesundheitsschädlich / Fenster offen bei Besichtigung ? Verschleierung oder Beseitigung von Schimmel vorher- Chlor / oder Chemie/ WC-Rohrschaden oder schimmel ?

Auffällig andere Farbbereiche obwohl gleiche Farbe ( Schimmelschaden oder SchimmelFarbe möglich - Schimmel kann immer wieder auftreten wenn es an defekte Stellen oder Baumängel liegt )

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Samstags Wohnungsbesichtigung, Pflicht?

Hallo,

wir haben fristgerecht zum 30.11.2016 unsere Wohnung gekündigt. Unsere Vermieterin möchte Samstags/Sonntags Wohnungsbesichtigungen machen und setzt uns ziemlich unter Druck. Ich habe ihr gesagt, dass wir an den Wochenenden keine Zeit haben. (Mein Mann ist von Montags bis Donnerstags auf Montage und ich alleine mit unseren beiden kleinen Kindern (8 Monate und 4 Jahre) und an den Wochenenden unternehmen wir viel, haben Dinge zu erledigen und erholen uns). -- Sie besteht aber darauf. Ich habe ihr schon ein paar mal gesagt, dass wir am Wochenende nicht können und ihr gesagt, dass sie Montags bis Donnerstags gerne Termine machen kann, wann es für sie passt. Aber das reicht ihr leider nicht.

Meine Fragen: Können wir Probleme bekommen, wenn wir Samstags keine Wohnungsbesichtigung zulassen? Müssen wir dies? Kann ich ihr einen Brief schicken, wo steht, wann (zb. Dienstags 10-12 Uhr und Mittwochs 17-19Uhr) sie Wohnungsbesichtigungen machen darf. Und muss sie sich daran halten? Muss ich ihr, wenn sie da nicht kann oder ein potentieller Mieter, einen anderen Termin zur Verfügung stellen?

Unser Verhältnis ist auch von Anfang an nicht das Beste gewesen und ich hab ein bisschen Angst (da sie auch schon solche Andeutungen macht "zb. dass wir ihr Steine in den Weg legen wollen und wir dies mit Absicht tun"und die Wohnung vor uns länger leer stand), dass sie uns später vorwirft, dass wir daran Schuld sind, dass sie die Wohnung nicht weitervermietet bekommen hat.

Wie gehen wir da jetzt am besten vor? Nicht, dass wir eine hohe Rechnung bekommen oder sie unsere Kaution einbehält.

Sollten wir uns lieber nach ihr richten oder müssen wir das sogar??

Danke im Voraus, und liebe Grüße, L.Z.

Mietrecht, Besichtigungstermin