Mieterhöhungen/Besichtigungstermin?

5 Antworten

Gute Frage: Offiziel Nein. Inoffiziell wird man zur Herausgabe der Daten "erpresst".
Man möchte die Wohnung ja haben.

Also: Du könntest ein Schreiben herausgeben, dass klarstellt, dass du alle geforderten Voraussetzungen erfüllst. Aus datenschutzrechtlich Gründen darfst du mit der konkreten Herausgabe der Daten jedoch bis zum konkreten Vermietungsgespräch warten.
D.h., wenn der Vermieter, unter der Voraussetzung, dass du die Erfordernisse erfüllst, dir einen Mietvertrag vorlegt, dann belegst du die erforderlichen Daten und kannst den Mietvertrag unterschreiben. Anderes ist im Grunde nicht zulässig, wird jedoch unzulässigerweise praktiziert. Dabei erhält jeder unqualifizierte Typ deine Daten, der zwischen dir und dem Vermieter steht.

Warum dieses Vorgehen geduldet ist, ist unverständlich.

Hier noch eine Info über rassisitsche Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Umfragen/umfrage_rass_diskr_auf_dem_wohnungsmarkt.pdf?__blob=publicationFile&v=4

https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Expertisen/expertise_diskriminierung_auf_dem_wohnungsmarkt.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Da steht, es wäre hilfreich, nicht dass es ein Muss ist. Kann aber sein, dass der bevorzugt wird, der`s dabei hat.

Ich würde das so interpretieren das es hilfreich ist das du das Zeug dabei hast wenn du die Wohnung haben willst.

Wie wichtig das aber ist dürfte am Wohnungsmarkt liegen. Wird ne Wohnung am Tag 30 Leuten gezeigt und 15 haben ihr Zeug direkt dabei und du lieferst es erst 3 Tage später hat ggf einer der 15 schon ne Zusage bekommen.

Andererseits ist es bei ner Wohnung die niemand außer dir will wohl völlig egal ob du die Unterlagen erst 3 Tage später zeigst oder direkt.

naja es steht doch recht eindeutig was du alles brauchst, und was optional ist. wir können jetzt ja nicht wissen ob die optionalen sachen bei dir zutreffen

donjeta1997 
Fragesteller
 24.03.2022, 09:46

Ich hab das mit "sofern erforderlich" nicht verstanden deswegen. Trotzdem Danke für die Antwort!

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florestino  24.03.2022, 09:57
@donjeta1997

Erforderlich ist es dann, wenn du einen WBS hast oder beantragt hast. Und einen Bürgen brauchst du, wenn deine eigene Bonität nicht ausreicht.

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solltest du mitbringen, wenn du die Wohnung haben willst.

auch Vermieter wollen sich absichern ob der zukünftige Mieter solvent ist.