Zusätzlicher Strom-Zähler um Anbieter zu wechseln wenn Tarif zu teuer?
Hallo, wir haben vergessen den Strom-Tarif zu prüfen bzw zu kündigen. Blöd jetzt.
Eckdaten: ca 38ct/kWh, Laufzeit noch 10 Monate. Selber Anbieter hat aktuellen Tarif für 4ct/kWh weniger. Lässt leider nicht mit sich reden, verständlicherweise.
Alternative anständige Anbieter gibt's locker für 11ct/kWh weniger. Bei 22.000kWh/Jahr kommen über 2.000€ zusammen das wir sparen könnten.
Trage mich jetzt mit dem Gedanken einen neuen Zähler zusätzlich einbauen zu lassen, sollte nicht die Welt kosten. Der zählt den Verbrauch für einen neuen Anbieter. Der bisherige (digitale) Zähler schnarcht dann eben noch 10 Monate tatenlos herum, kümmert sich vielleicht noch um den Strom für den Keller und kostet solange etwas Grundgebühren.
Frage: Gibt es rechtlich oder technisch einen Haken? Wen beauftragt man da am besten, den Meßstellen-Betreiber (=Gundversorger) oder den neuen Stromanbieter?
2 Antworten
Der Haken dabei wird sein, dass der Stromzähler nicht Dir gehört, sondern dem Netzbetreiber. Dieser stellt vermutlich fest, dass Du schon einen Zähler hast. Also brauchst Du einen Elektriker, der Dir z. B. für eine zusätzliche Wohneinheit oder ein gewerbliches Gebäude das vorhandene Hausnetz in zwei Teile aufteilt.
Bis Du das alles realisiert hast, ist schon das halbe Jahr vorüber und ohne zusätzliche Kosten geht das auch nicht. Am Ende zahlst Du noch drauf.
Aber informiere Dich! Vielleicht ist es gar nicht so kompliziert und teuer.
Zur ersten Frage: So lange ein gültiger Vertrag besteht und der Kunde, also Du, auch der Inhaber des Zähler ist, ja.
Zur zweiten Frage:
Einen zweiten Zähler anbauen, ja, wenn es dafür einen logischen Grund gibt, z. B. separate Wohn- oder Gewerbeeinheit.
Ein zweiten Zähler anbauen und den ersten stilllegen, nein.
Danke. Ich möchte doch einmal nachhaken. Wo ist das geregelt, dass ich nicht von zwei Anbietern gleichzeitig Strom beziehen darf bzw. es verboten ist einen Zähler schlicht nicht mehr zu bedienen?
Du bist an ein öffentliches Stromnetz angebunden. Dafür gibt es einen Netzbetreiber. Der Netzbetreiber ist für alles bis zum Zähler verantwortlich. Gut möglich, dass dieser gewisse Regeln hat, die man akzeptiert, in dem Moment, wo ein Anschlussvertrag gemacht wird.
Am besten fragst Du aber dazu einen Elektromeister. Die wissen besser Bescheid.
Wie alt ist denn dein alter Tarif? Wenn der von nach März 22 hast du nach der Mindestvertragsdauer nur noch eine monatliche Kündigungsfrist
Danke für die Info, interessant! Im Frühjahr 2024 da kam eine Preiserhöhung mit dem Hinweis auf eine außerordentliche Kündigungsfrist von paar Wochen.Aber am Tarif wurde schon lange nichts mehr herumgeschraubt, ist recht alt.
Und "recht alt" könnte dann wieder ein Problem sein.
Das gilt nämlich nur für Verträge, die nach dem 01.03.2022 geschlossen wurden.
Danke.
Kann der bisherige Stromanbieter darauf bestehen dass er der alleinige "Verkäufer" für diesen Anschluss ist?
Und darf (wird) der Grundversorger überhaupt einen zweiten Zähler anbauen und den ersten stilllegen?