Zur Polizei Ja oder Nein?Was tun?

Support

Hallo nessaxvbu,

Es klingt, als könntest Du in Deiner Situation Hilfe gebrauchen. Wenn Du selbst nicht mehr weiter weißt und Hilfe bei Deinen Ängsten, Sorgen und Problemen brauchst, nutze dazu den kostenlosen, bundesweiten Beratungsdienst “Krisenchat.de” (https://krisenchat.de/).


Darüber erhältst Du Hilfe von ausgebildeten Krisenberatern ganz einfach per WhatsApp oder SMS. Die Beratung für alle unter 25 Jahren ist kostenlos und rund um die Uhr erreichbar. Selbstverständlich werden Deine Anfragen vertraulich behandelt.


Wir wünschen Dir alles Gute!

Viele GrüßeBen, Support6 von gutefrage

7 Antworten

Hey.

Zu allererst: der weg zur Polizei war sehr richtig und du solltest dich auf keinen Fall davor scheuen, erneut dort hinzugehen. Letztendlich ist es eine Straftat andere zu bedrohen (insbesondere mit einer Waffe). Mein Weg würde mich also direkt zurück zur Polizei führen.

Ansonsten: Gibt es vielleicht eine Lehrkraft, der du vertraust? Da das Gespräch zu suchen und die Situation zu erklären könnte ebenfalls hilfreich sein. Oder gibt es einen anderen Erwachsenen, der vielleicht mit dir gemeinsam zur Polizei gehen würde?

Liebe Grüße!

Geh mit einem Erziehungsberechtigten zur Polizei und stell Anzeige wegen:

  • Sexueller Missbrauch von Jugendlichen und Nötigung (Paragraph 182 StGB und 177 StGB)
  • Belästigung
  • Bedrohung ( Paragraph 241 Bedrohung)
  • Vermutlich auch noch wegen Beleidigung ( Paragraph 185 StgB)

Gruß DayX19

Seine starftat:

Vergewaltigung

Bedrohung

Verletzung von geistigem Sinne

Belästigung

Videos über 18 gesendet ist mit 14 nicht erlaubt

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Er sollte in die JVA(Jugendveranstaltung)

Vergewaltigung, Sex mit <14 Jährigen, Belästigung durch Aufnahmen welche weiteren Sex mit <14 Jährigen zeigen (& beweisen!) und eine Bedrohung mit Waffengewalt. Der Typ ist strafmündig und du musst dich sowie zukünftige Opfer schützen -> Geh zur Polizei.

Das eine war eine Vergewaltigung.

Die Videos/Bilder sind auf jeden Fall Belästigung.

Und das mit dem Messer ist klar.

Alles kann und sollte angezeigt werden.

Wende dich an die Polizei, wende dich an dje Schulleitung, wende dich an deine Erziehungsberechtigten/das Jugendamt