Zum Abtreiben Zwingen! Strafbar?
Hallo , ich habe mal wieder eine frage .. Mein Ex Möchte mich zum abtreiben zwingen , tu ich aber nicht !!! Jetz meine frage , Kann ich ihn deswegen anzeigen ??? ich habe mir den Paragraph 218 StGB durchgelesen .. >> Schwangerschaftsabbruch .. abs. 4 . >> der versuch ist strafbar . gilt den dieser absatz dafür ? oder gibt es z.b. noch mehr , wie z.b. bedrohung oder so .. bitte sagt mir was ihr denkt mit welchen paragraphen ich ihn anzeigen könnte ... können gern 10 stk. sein ..
ich will ihm echt nix schlechtes , aber jmd. versuchen ein kind herauszuprügeln nach dem 3tten monat nur weil die neue es net will oder so geht garnicht !!! und dass kleine kann sich auch nicht wehren !!
BITTE NUR ERNSTGEMEINTES SCHREIBEN !! IST KEIN SPASSTHEMA !!! DANKE
Lg Diedadda
13 Antworten
verstehst du unter rausprügeln den tätlichen angriff, oder hat er dich nur gezwungen abzutreiben? ist ein gewaltiger unterschied
das hat dann aber alles nichts mit Abtreibung zu tun. Das Gesetz das du hingeschrieben hast ist anders gemeint. Eine Abtreibung ist in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt, sie bleibt aber bis zur 12. Woche straffrei. Das was dein Exfreund gemacht hat ist keine Abtreibung sondern Körperverletzung
§ 240 – Nötigung.
(1) Wer einen anderen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
aus die maus, ich streit mich jetzt nicht hier rum ;) sie soll zur polizei gehen und den typen anzeigen
Wenn Du die Schwangerschaft abbrechen sollst, weil es seiner Neuen nicht passt, dass Du ein Kind bekommst, dann hast Du an ihm aber auch gar nichts verloren, so wie der scheinbar nach deren Pfeife tanzt. Mach ihm klar, dass er Dich mal kann. Von dem hast Du sowieso nichts mehr zu erwarten. Wie Du Dich wehren kannst, ist ja schon geschrieben worden.
Er kann Dich nicht zwingen, wie denn auch?
Will er Dich an den Haaren zur Klinik schleifen, festbinden und selbst Hand anlegen oder was?
"... >> der Versuch ist strafbar..." das bezieht sich in diesem Fall auf Dich, falls Du versuchen solltest, abzutreiben.
Ich versteh Dich nicht. Du schreibst Du willst Ihm nichts schlechtes, obwohl er Dich vor Passanten fast verprügelte?
Mädchen wach auf. Der Typ sollte in Deinem Leben nichts mehr zu melden haben.
Möchtest Du das Kind von diesem Kindsvater überhaupt bekommen?
Ich bin nicht der fan davon jmd. anzuzeigen , immer habe ich ihn mal geliebt .. aber ich liebe dass kind , und dass wird er mir nicht nehmen .. der kleine spatz kann auch nicht für seinen erzeuger ...
GEH ZUM ANWALT ODER ZUR POLIZEI!!!
GLEICH MORGEN FRÜH !!!
Oder willst du warten, bis noch Schlimmeres passiert ?
Es ist für dich und dein Baby das beste, wenn er durch staatliche Anordnung in die Schranken gewiesen wird.
Dachte ich mir auch ,nur ich weiß nict ob die mir helfen werden , deswegen meine frage ..
er hat schon desöftern die hand erhoben , aber passanten gingen dazwischen ..