Soll ich meinen Mitschüler anzeigen?
Hallo,
In der Pause musste ich kurz auf mein Handy schauen weil,Ich wissen wollte wie spät es ist.Genau in diesem moment hat mir ein asozialer Mitschüler mit voller Wucht auf dem Kopf geschlagen weil,Ich nicht am Handy sein soll es hat aber nicht wehgetan.Der folgende Mitschüler nervt immer wieder in dem er mich schlägt (nicht doll)oder beleidigt Ich glaub nicht das eine Anzeige eine Strafe für in ist er hat sehr viele Anzeigen Soll ich ihn trozdem Anzeigen.
Leichte Körperverletzungbegeht laut StGB „wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt“. Allein der Versuch ist schon strafbar. Eine leichte Körperverletzung ist meist äußerlich erkennbar. Allerdings deuten auch Schmerzen des Opfers auf eine körperliche Misshandlung hin.
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3 Antworten
unbedingt...denn Gewalt ist auch keine Lösung
Was soll eine weitere Anzeige bringen?
Ich würde erst mal mit dem Klassen- oder Vertrauenslehrer darüber sprechen, um nach einer Lösung zu suchen.
Es bringt auch nichts.
Der Schüler, über den du schreibst, muss lernen, seine Emotionen unter Kontrolle zu bringen. Man kann nicht einfach andere Menschen schlagen.
es hat aber nicht wehgetan
Ich bekomme Schmerzensgeld
Da solltest Du nochmal drüber nachdenken, wie Du das argumentieren willst.
Was? Das ist Körperverletzung und selbst ein Versuch ist strafbar Ok aber ich habe nicht verstanden was du meintest
aber ich habe nicht verstanden was du meintest
Welches Schmerzensgeld willst Du fordern, wenn Du selbst sagst: "es hat aber nicht wehgetan". Der Richter wird Dich fragen, ob Du noch alle Latten am Zaun hast, Du wirst die Gerichtskosten bezahlen müssen und evtl. den Anwalt des Angreifers.
Dass der ein A*** ist, ist eine andere Sache und leider nicht strafbar.
Doch eine Körperverletzung ist klar und deutlich strafbar vielleicht erhalte ich kein Schmerzensgeld aber selbst ein Versuch von Körperverletzung ist strafbar sagt das Strafgesetzbuch
Ja, das ist es. Aber Dir geht es ja um das Schmerzensgeld.
Abgesehen davon: Ich wette mir Dir, dass das Verfahren eingestellt würde.
Welches Verfahren? uld vergess das Schmerzgeld
1.Ich bekomme Schmerzensgeld und aißer dem ist das ne Straftat ich glaub ich würde auch Ärger bekommen wegen Handy