Zulassungsbeacheinigung Teil 1 Zeile 22 Entzifern brauche hilfe?

2 Antworten

Dreh mal die Zulassungsbescheinigung um, auf der Rückseite ist ein Glossar, da sind die Felder Nummer aufgeschlüsselt.

F. 1/F. 2:+65 U. 7.2/8.2:+70 B. ANHÄNGERBETRIEB

bedeutet: Technisch zul Gesamtmasse (F.1) und im Zulassungsstatt rechtlich Zulässige Gesamtmasse (F.2) erhäht sich um 65kg und die techn.zul Achslast an Achse 2 (7.2) sowie wie die im Zulassungsstaat rechtlich zulässige Achslast (8.2) erhöht sich um 70kg, wenn ein Anhänger betrieben wird.

d.h. im Solobetrieb gelten die Werte in den Feldern F.1/F.2 bzw 7.2/8.2, bei Anhängerbetrieb eben die erhöhten, das ist dann die Stützlast, die der Anhänger auf die Kugel drücken darf. Das ist gut, denn dann brauchst Du gegenüber dem Solobetrieb bei Anhänger das Zugfahrzeug nicht minderbeladen. 

0.1:1800 B IS 8% STEIG.

Feld O1 ist die Anhängelast für einen gebremsten Anhänger, die in Feld 22 ist höher, gilt dann aber nur, wenn die Straße max 8% Steigung / Gefälle hat. ist die Straße ist die Straße steiler, gilt der niedrigere Wert im Feld O1.

ZUL. GES-GEW. D. ZUGES MAX. 3870KG

Wenn der Anhänger  1800KG wiegt, darf die Zug-Gesamtmasse aber nur 3870kg betragen, d.h. Du darfst dann das Zugfahrzeug nicht mehr voll ausladen, weil sonst die Summer der beidne Gewichte zu groß ist.

Du musst also die Ladung so auf Auto und Anhänger verteilen, dass Auto und Anhänger zusammen nicht mehr als 3870kg wiegen.

M. SPEZ. FAHRDYN. STABI. SYST. F. AN H.BETR. F. TEMP. 100KM/H GEM. 3.AEND. VO. Z. 9.AUSN. VO. Z. STVO

Dein Fahrzeug ist mit einem Fahrdynamischen System für Anhängerbetrieb ausgerüstet. Für die Genehmigung, dass man mit einem Anhänger auf Bundeskraftfahrstraßen und Bundesautobahnen 100km/h (anstelle von 80 km/h) fahren darf, benötigt man für den Anhänger eine Ausnahmegenehmigung (eben die 9. Ausnahmeverordnung zur StVZO).

Ob der Anhänger 100km/h fahren darf, hängt von dessen zul Gesamtmasse, seiner Bauart und von der des Zugfahrzueges und dessen Leermasse ab.

Dieses Gewichtsverhältnis variert, je nach Ausstattung, je besser Zugfahrzeug und Anhänger technisch ausgestattet sind, (Stoßdämpfer. Bremse für den Anhänger) Anti-Schlingerkupplung beim Anhänger oder eben Fahrdyn. Stabilisierungssystem beim Zugfahrzeug) kann dann der anhänger schwerer und das Zugfahrzueg leichter sein, um diese genehmigung zu bekommen.

Dein Fahrzueg hat so ein System, das ist gut, also ein positiver eintrag, und keine Beschränkung

STUFE PM 5 AB TAG ERSTZUL.

Dein Fahrzeug hat ein Partikelminderungssystem, also einen Partikelfilter der Stufe 5 und diesen bereits ab Werk verbaut, bzw vor Erstzulassung verbaut bekommen

WW. AHK LT. EGTG

an Deinem Fahrzeug darf eine Anhängerkupplung mit EG-Teilegenhmigung verbaut sein.

STUFE PM5, AB 29.06.2009*

Siehe oben, der Eintrag ist "doppelgemoppelt"

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

waldleufer33 
Fragesteller
 25.11.2017, 22:04

Wow danke So jemand wie du verdient einfach Ein Dankeschön ;D

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Vorschlag: Fear damit mal zum TÜV, tu was in die Kaffeekasse, die werden es dir übersetzen.

LG Opa