Zugang gewähren zum Internet Anschluss?

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mir ist nicht bekannt, das ein Vermieter die Nutzung von Telekommunikationsanlagen verhindern darf.
Er hätte schon bei der Vermietung des Kellers erkennen müssen, dass sich darin Anlagen befinden, zu denen er Zugang gewähren muss.

Notfalls kann das im Nachhinein nur ein Gericht klären.

Deine Freundin soll dem Vermieter eine Frist setzen, diesen Mangel am Mietobjekt zu beseitigen.
Wenn der nicht reagiert, dann Anwalt ....

Wie wärs mal mit nem Anwalt? Der Vermieter und im Schluss der Nachbar. hat dafür zu sorgen, das der Anschluss ordentlich funtkioniert bzw. das der Techniker zum Anschluss kommz.


Fragmichdoch551 
Fragesteller
 13.04.2021, 12:25

Ja, aber noch haben wir nichts in der Hand. Also noch wissen wir nicht, ob es so sein wird. Ich finde es halt mehr als fraglich, sich als vermeintlich erwachsender Mensch, gegenüber Menschen mit einem Handicap, so zu benehmen.

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Wenn der andere Mieter zu diesem Zeitpunkt nicht kann, muss halt ein Termin gefunden werden der für alle machbar ist...