zugängig - zugänglich - Gibt es einen Sinnunterschied?
Hallo Community, ich wurde gerade bei einem erstellten Protokoll korrigiert. Statt "zugängig" soll ich "zugänglich" schreiben. Bei Duden online werde ich nicht wirklich schlau, ob es einen Unterschied in der Bedeutung gibt und ich kenne keinen.
Der ganze Satz lautet: "Die Akten wurden zuvor entsprechend aufbereitet, so dass der Behörde nur die für sie relevanten Prüfberichte zugängig waren"
7 Antworten
Hi.
-Die Arztpraxis ist zugängig für Rollstuhlfahrer.
-Wolfgang Schäuble ist kein sehr zugänglicher Mensch.
Da sehe ich schon Unterschiede - anders als offenbar der Duden.
Bei deinem Satz würde ich nur "zugänglich" verwenden.
Gruß, earnest
"die Behörde bekommt nur den Teil der Akten, der sie etwas angeht"
Hier passt meiner Meinung nach keines der beiden Alternative. Ich würde einen Nebensatz schreiben.
"Gerade in dem Zusammenhang (die Behörde bekommt nur den Teil der Akten, der sie etwas angeht) hatte ich halt zugängig gewählt (eben weil ich auch meine, zugänglich klingt mehr nach "aufgeschlossen")."
Zugängig ist meines Erachtens räumlich zu sehen. So sind die Akten (in den Regalen oder Schränken) sicherlich zugängig, man kann also schon hingehen und den Rücken der Ordner angucken. Zugänglich sind sie jedoch nicht.
Danke LolleFee, jetzt seh ich auch den Unterschied. Stand echt aufm Schlauch ;-)
Ich würds auch anders sagen, aber die Formulierung an sich ist "alternativlos" ;-)
Ich stimme deiner Interpretation zu, da sie m.E. ähnlich dieser Bestimmung aus den allgem. Geschäftsbedingungen einer Firma ist: "An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Angeboten und sonstigen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält HAT sich sämtliche eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte vor. Diese dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung Dritten zugängig gemacht werden und sind HAT auf
Verlangen unverzüglich zurückzugeben, wenn der Auftrag nicht erteilt wird."
Ich selbst empfinde "zugänglich" in diesem Zusammenhang als richtig und "zugängig" als eher umgangssprachlich, aber beweisen kann ich das nicht...
Für mich gibt es einen Sinnunterschied. Ich würde nur zugänglich schreiben.
Zugängig ist mir fremd. Ich würde stattdessen begehbar oder barrierefrei sagen.
Ich glaube dass es demjenigen einfach besser gefällt. Richtig sollte beides sein.
es heißt zugänglich - Zugang zu einer Sache haben
Ehrlich gesagt, habe ich zugängig noch nie gehört
Ich war mir schon unsicher, gerade wir Ruhrpöttler haben ja kreative Wortschöpfungen..
Gerade in dem Zusammenhang (die Behörde bekommt nur den Teil der Akten, der sie etwas angeht) hatte ich halt zugängig gewählt (eben weil ich auch meine, zugänglich klingt mehr nach "aufgeschlossen").
Aber ich habs geändert...der Wille des Vorgesetzen ist mein Himmelreich ;-)