zugängig - zugänglich - Gibt es einen Sinnunterschied?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi. 

-Die Arztpraxis ist zugängig für Rollstuhlfahrer. 

-Wolfgang Schäuble ist kein sehr zugänglicher Mensch. 

Da sehe ich schon Unterschiede - anders als offenbar der Duden.

Bei deinem Satz würde ich nur "zugänglich" verwenden.

Gruß, earnest


passaufdichauf 
Fragesteller
 13.04.2016, 10:21

Gerade in dem Zusammenhang (die Behörde bekommt nur den Teil der Akten, der sie etwas angeht) hatte ich halt zugängig gewählt (eben weil ich auch meine, zugänglich klingt mehr nach "aufgeschlossen").

Aber ich habs geändert...der Wille des Vorgesetzen ist mein Himmelreich ;-)

1
HansH41  13.04.2016, 10:27
@passaufdichauf

"die Behörde bekommt nur den Teil der Akten, der sie etwas angeht"

Hier passt meiner Meinung nach keines der beiden Alternative. Ich würde einen Nebensatz schreiben.

0
LolleFee  13.04.2016, 10:31
@passaufdichauf

"Gerade in dem Zusammenhang (die Behörde bekommt nur den Teil der Akten, der sie etwas angeht) hatte ich halt zugängig gewählt (eben weil ich auch meine, zugänglich klingt mehr nach "aufgeschlossen")."

Zugängig ist meines Erachtens räumlich zu sehen. So sind die Akten (in den Regalen oder Schränken) sicherlich zugängig, man kann also schon hingehen und den Rücken der Ordner angucken. Zugänglich sind sie jedoch nicht.

3
passaufdichauf 
Fragesteller
 13.04.2016, 10:34
@LolleFee

Danke LolleFee, jetzt seh ich auch den Unterschied. Stand echt aufm Schlauch ;-)

2
passaufdichauf 
Fragesteller
 13.04.2016, 10:36
@HansH41

Ich würds auch anders sagen, aber die Formulierung an sich ist "alternativlos" ;-)

0
andreasolar  13.04.2016, 16:54
@passaufdichauf

Ich stimme deiner Interpretation zu, da sie m.E. ähnlich dieser Bestimmung aus den allgem. Geschäftsbedingungen einer Firma ist: "An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Angeboten und sonstigen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält HAT sich sämtliche eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte vor. Diese dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung Dritten zugängig gemacht werden und sind HAT auf
Verlangen unverzüglich zurückzugeben, wenn der Auftrag nicht erteilt wird."

http://www.henschel.eu/data/AGB_Lohnbearbeitung.pdf

1
earnest  20.04.2016, 08:42

Danke für den Stern!

0

Ich selbst empfinde "zugänglich" in diesem Zusammenhang als richtig und "zugängig" als eher umgangssprachlich, aber beweisen kann ich das nicht...

Für mich gibt es einen Sinnunterschied. Ich würde nur zugänglich schreiben.

Zugängig ist mir fremd. Ich würde stattdessen begehbar oder barrierefrei sagen.

Ich glaube dass es demjenigen einfach besser gefällt. Richtig sollte beides sein.

es heißt zugänglich - Zugang zu einer Sache haben

Ehrlich gesagt, habe ich zugängig noch nie gehört