Zu viel Stress für ein Berichtsheft?

5 Antworten

Die Ausbildungsnachweise dienen dazu, zu prüfen, ob die Ausbildungsinhalte des Ausbildungsrahmenplans vermittelt wurden - weiterhin dienen sie dazu, daß Du später ggf. nachweisen kannst, daß Du nicht ausreichend ausgebildet wurdest, wenn Du deswegen durch die Prüfung fällst und Du ggf. Schadenersatzforderungen gegen den Ausbildungsbetrieb geltend machen könntest (es ist also auch ein Beweismittel).

Ferner sind die ordnungsgemäß geführten Ausbildungsnachweise Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.

Es gibt i. d. R. keine exakten Vorschriften wie die Ausbildungsnachweise inhaltlich zu führen sind; eine stichpunktartige Aufzählung der vermittelten Ausbildungsinhalte (Tätigkeiten) reicht hier völlig aus.

Bei Deinem Beispiel Rechnung reicht z. B. "Ausgangsrechnungen erstellt", "Rechnungen mit xxx-Programm erstellt", "Rechnungen erstellt und an die Kunden versendet" etc.

Für Ausbildungsnachweise sind keine literarischen Preise vorgesehen - auch die Rechtschreibung oder der Ausdruck wird nicht bewertet - dennoch sollte man sich bemühen die Rechtschreibregeln einzuhalten.

Wenn die Ausbilderin die Ausbildungsnachweise nicht unterschreiben will, dann ist das grundsätzlich kein Problem um zur Prüfung zugelassen zu werden:

Wurde das Berichtsheft ordnungsgemäß geführt, darf die Zulassung eines Prüflings nicht wegen fehlender Unterschriften seines Ausbilders abgelehnt werden. 

Das Gesetz setzt nur „geführte“ und nicht auch „unterschriebene“ Berichtshefte voraus.

Darüber hinaus hat der Ausbilder die Pflicht, die ordnungsgemäße Führung durch regelmäßige Abzeichnung zu überwachen.

Sofern Du die Ausbildungsnachweise ordnungsgemäß führst, muß die Ausbilderin unterschreiben (und zwar unabhängig davon, ob ihr der Inhalt stilistisch gefällt oder nicht; das gilt auch dann, wenn Du mit ausbildungsfremden Arbeiten beschäftigt wirst und diese in die Ausbildungsnachweise eintragen würdest - sie darf nicht verlangen, daß das entfernt wird) - wenn sie Deine Ausbildungsnachweise nicht unterschreiben will, dann solltest Du Dich an die zuständige IHK/Handwerkskammer wenden - die werden das dann mit der Ausbilderin klären

DerSchopenhauer  15.12.2018, 09:22

Noch anzumerken sei, daß der Ausbildungsbetrieb es ermöglichen muß, daß die Ausbildungsnachweise während der Arbeitszeit geführtt werden können - das braucht also nicht zu Hause gemacht werden - und wenn der Ausbildungsbetrieb Dir nicht die Möglichkeit während der regulären Arbeitszeit einräumt, dann wäre ein Führen der Ausbildungsnachweise zu Hause als zu bezahlende Arbeitszeit zu werten.

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DerSchopenhauer  15.12.2018, 09:37

Die aufgeführten Tätigkeiten sollten auch nicht zu allgemein gehalten werden, sondern sollten schon konkreter sein.

Beispiel

schlecht:

"mit Kunden telefoniert"

besser:

"Telefonische Terminabsprachen mit Kunden", "Mit Kunden telefonisch Reklamationen geklärt", "Einem Kunden telefonisch Rechnungspositionen erläutert" etc.

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Fluffi135 
Fragesteller
 15.12.2018, 09:50

Dankeschön für den langen Text! Ich hab noch eine Frage an Sie: Ich mache meine Ausbildung als Kauffrau für Büromanagement und manche Tätigkeiten, wir z. B. ans Telefon gehen und Online-Shop Bestellungen bearbeiten, kommen jeden Tag vor.. Muss ich diese Tätigkeit dann für jede Woche immer wieder aufschreiben? Meine Chefin mag das gar nicht, wenn sich Dinge wiederholen und ich muss jedes Mal die gleiche Tätigkeit umschreiben..

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DerSchopenhauer  20.12.2018, 23:49
@Fluffi135

Das muß jede Woche eingetragen werden, denn diese Tätigkeiten werden ja tatsächlich ausgeübt - man kann das ja ggf. immer etwas umformulieren - aber notwendig ist das nicht....

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duda4711  29.12.2018, 21:23

Ja, was passiert wenn man im Betrieb fast immer dasselbe macht und nichts lernt. Dann wird man nicht zur Prüfung zugelassen und dann?

Dann hat man ein Problem. Was kann man dann machen? Den AG verklagen?

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DerSchopenhauer  30.12.2018, 05:26
@duda4711

Zur Prüfung wird man immer zugelassen - man kann ggf. Schadenersatz einklagen, wenn man nachweislich die Prüfung nicht besteht, weil im Betrieb nicht angemessen ausgebildet wird - die Ausbildungsnachweise dienen hier als Beweis - deshalb sollten die Einträge die Realität widerspiegeln - wenn z. B. man nur abheftet, dann sollte man das dort auch eintragen...

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Viel zu übertrieben. Red doch mal mit deiner Chefin darüber und sag ihr, dass es dir Zuviel wird.

Bitte weise deine Chefin darauf hin, dass ein Berichtsheft während der Arbeitszeit zu führen ist. Zu Hause musst du es keinesfalls schreiben. Wenn die Chefin weiterhin etwas auszusetzen hat, dann möge sie dir doch einfach ein Beispiel schreiben.

Bitte wende dich in der Berufsschule an die Lehrer, sie können dir weiterhelfen.

duda4711  29.12.2018, 21:25

Ich musste mein Berichtsheft immer zu Hause schreiben. Das war echt eine Sauerei.

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Zeige das Berichtsheft doch mal in der Berufsschule und schildere dort Dein Problem.

Darf isch fragen was für einen Beruf du erlernst und ob du Junge oder Mädchen bist? Ich hatte dasselbe Problem. Bei mir war im Prinzip das gegenteil der fall weil es der Chef zwar unterzeichnen musste und die Schule hat es in 3 Minuten nur durchgeblättert. Das war ein Witz. Ich finde es auch ein Witz an der Grammatik herumzudoktern. Du willst ja kein Germanistik studieren. Viel wichtiger ist was man in der Ausbildung gemacht hat.