Zu Unrecht durchgefallen?
Hatte heute Prüfung und bin durchgefallen. Grund wurde mir gegen Ende der Prüfung genannt und zwar dass ich den Schulterblick nicht richtig gemacht hab. Hab ihn jedoch nie vergessen, sondern anscheinend hat es dem Prüfer nicht gefallen wie ich ihn gemacht hab. Ich habe immer hinter die B-Säule, also durch die Scheibe auf der Rückbank geschaut. Mein Fahrlehrer hat in den Fahrstunden davor auch nie meinen Schulterblick kritisiert. Als ich den Schulterblick dann gemacht habe habe ich zusätzlich gesehen wie der Prüfer aus dem Fenster geschaut hat statt mich zu beobachten. Fühlt sich einfach unfair an. Zudem ist vor mir noch einer druchgefallen.
5 Antworten
Alleine ein falsch ausgeführter Schulterblick sollte kein Grund sein, um durch die Fahrprüfung zu fallen. Bei mir hat der Prüfer auch den Schulterblick bemängelt, obwohl ich ihn wie gelernt gemacht habe und der Fahrlehrer nie Kritik daran geübt hat. Der Grund des Durchfallens bei meinem ersten Versuch war dennoch ein anderer.
Leider ist man völlig der Willkür der Prüfer ausgeliefert und hat kaum Möglichkeiten rechtlich gegen falsche Entscheidungen vorzugehen.
Du hast keinen Blick über die linke Schulter gemacht.
Der rechte Schulterblick reicht in manchen Verkehrssituationen nicht aus, zumal dieser durch den Innenspiegel ja ganz gut abgedeckt ist.
Der linke Schulterblick ist beim Vorbeifahren, Abbiegen, Überholen oder bei einem Spurwechsel unbedingt durchführen, um alle Bereiche hinter und neben dem eigenen Fahrzeug einsehen zu können (Stichwort: "toter Winkel").
Freilich hätte Dich Dein Fahrlehrer bereits während der Übungsstunden darauf hinweisen müssen.
doch den hab ich natürlich gemacht, hab es nur nicht in die Frage geschreiebn ;)
Im Saarland fallen 53 % durch
Einmal Schulterblick vergessen ist eigentlich noch kein Grund zum Durchfallen. Möglicherweise war dann vorher auch schon ein paar Sachen nicht so 100%ig. Kannst ja mal das Prüfprotokoll posten, oder zumindest Ausschnitte davon.
Dagegen kannst du wohl gar nichts tun, dass etwas bringt.
lg