Zeugniskonferenzen Schweigepflicht?
Hallo,
In manchen Bundesländern nehmen ja gewählte Schüler- & Elternvertreter and den Zeugniskonferenzen Teil und ich wollte Mal fragen was schon als Bruch der Schweigepflicht gilt.
Gilt es schon als Bruch wenn man Schüler xy erzählt daß er z.B. keine 5en hat bzw nicht Versetzungsgefährdet ist oder das das Zeugnis im gesamten ganz gut/ok aussieht?
2 Antworten
Schweigepflicht gilt natürlich auch für Schüler.
Wobei ich in der Realität annehmen würde, dass Schüler xy dich für die Info nicht verklagen würde und sich hoffentlich auch nicht bei den Lehrern darüber auslässt, dass du dich verplappert hast.
Schlimmer fände ich, wenn du allen anderen Schülern erzählst, welche Noten xy hat. Das würde gar nicht gehen und wäre ganz klar eine Verletzung der Schweigepflicht.
Ja. Ohne die Teilnahme an der Zeugniskonferenz hätte man die Informationen ja gar nicht. Und die Schweigepflicht bezieht sich auf sämtliche Informationen, die man während der Konferenz erhält. Im Grunde darf man nicht einmal verraten, dass dem Rektor der Magen geknurrt hat, weil die Konferenz so lang war und er kein Mittagessen hatte (wenn es denn so war, sonst natürlich auch nicht).