Zeugenaussage Pflicht? Oder kann ich schweigen
Guten Abend zusammen,
Mein Freund hat eine Anzeige, als die Straftat begann war ich dabei und hab alles gesehen, da ich überhaupt nicht mein guten Freund im Rücken springen will, will ich keine Aussage bei der Polizei machen, ich wurde vom Opfer als Zeuge aufgenommen. MUSS ICH VOM GESETZT eine aussage machen oder kann ich schweigen und sozusagen mich raus halten _?
Wie ist das vom Gesetzt geregelt ? Bitte nur Antworten die zu 100% stimmen
'Danke
15 Antworten
Vor der Politzei musst du keine Aussage machen, aber das wird dir wenig nützen, wenn du vom Gericht als Zeuge geladen wirst: DA musst du wahrheitsgemäß aussagen, darfst nichts verschweigen oder hinzu erfinden, das wäre eine Falschaussage und ein Straftatbestand.
In keinem Fall solltest du dich zu einer Falschaussage verleiten lassen - das wäre sehr nachteilig für dich.
Schweigen darfst du vor Gericht nur dann, wenn du dich mit deiner Antwort selbst belasten könntest.
Bei einem Freund musst Du leider eine Aussage machen... Die Möglichkeit der Enthaltung gilt nur bei Familienmitgliedern und Eheleuten. Aber Du kannst ein Zeugnisverweigerungsrecht einräumen indem Du Dich eventuell selbst belasten würdest (was Du ja durch die nichtverhinderung der Straftat tun würdest) -- soweit ich weiß
das ist ganz einfach: bei der polizei musst du als zeuge gar nicht aussagen. höchstens die personaleine angeben (das musst du dtrotzdem, wenn sie die verlangen, aber mehr nicht). aber wenn du als zeuge vor gericht geladen wirst und kein zeugnisverweigerungsrecht hasst (also mit dem beschuldigten nicht verwandt , verheiratet oder verschwägert bist), dann musst du aussagen, und dann dazu auch auf jeden fall die wahrheit (falschaussagen sind strafbar, wenn sie rauskommen). da es sich in deinem fall nur um einen freund handelt, wirst du vor gericht also aussagen müssen, ob du willst oder nicht. im schlimmsten fall kann der richter, wenn du dich weigern solltest, mittel anwenden, um dich zur aussage zu zwingen (beugehaft u. ä.)
Hi, Es ist jetzt zu steht aber du darfst nicht vor Gericht lügen! Damit beginnst du selbst eine straftat aber du hast das recht zu schweigen.Der Richter sollte das auch erwähnen
Einen Vernehmungstermin bei der Polizei kann man ohne Angabe von Gründen einfach nicht wahrnehmen. Wenn man hingegen von Staatsanwaltschaft oder Gericht geladen wird, muß man auf jeden Fall erscheinen. Und wenn man kein gesetzlich begründetes Aussageverweigerungsrecht hat (verwandt verschwägert, selbst beschuldigt), dann muß man dort auch aussagen.