zeitliches Tempolimit?
Auf einer Autobahn gesehen: Tempo 120 als Limit, kurz darauf gefolgt von Tempo 100 zwischen 6 Uhr und 22 Uhr. Irgendwann wird das Tempolimit 120 mit dem entsprechenden Schild (120 durchgestrichen) wieder aufgehoben. Meiner Meinung nach gilt somit weiterhin 100 zwischen 6 Uhr und 22 Uhr - aber dieses Schild wird an der nächsten Auffahrt nicht wiederholt.
Verstehe ich das mit den Verkehrszeichen nicht richtig oder hat hier die Schilderaufstellbehörde geschlampert?
Bitte nur wirklich kompetente Antworten, kein rumraten und keine Meinungen, sondern Fakten! Ich weiß, dass fällt vielen hier schwer. Wieso eigentlich?
3 Antworten
Zeichen 278 bedeutet gemäß Anlage 2 lfd. Nr. 56 StVO "Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit". Es bedeutet im Gegensatz zu Zeichen 274 nicht "Ende der angegebenen Höchstgeschwindigkeit". Es wird also unabhängig von der dargestellten Zahl die aktuell gültige Höchstgeschwindigkeit aufgehoben. Im beschriebenen Fall gibt es ab dem Zeichen 278 daher in jedem Fall keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr.
aber dieses Schild wird an der nächsten Auffahrt nicht wiederholt
Eine Auffahrt hat keine Auswirkung auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung.
Also das Schild, dass etwas aufhebt, gibt es in zwei Varianten.
Die eine Variante hebt ein Streckenverbote explizit auf, so beschreibst du das. Das ist eine grau hinterlegt 120 in deinem Fall, die diagonal durchgestrichen ist. Damit sind die 120 aufgehoben, alle anderen Streckenverbote bleiben bestehen – damit auch die 100 zwischen 6:00 Uhr morgens um 22:00 Uhr abends.
Das zweite Schild ist dann nur weiß grau ohne explizit hinterlegtes Zeichen, nur mit den diagonal verlaufenden Strichen durch – damit sind dann alle Streckenverbote gleichzeitig aufgehoben, zum Beispiel Geschwindigkeitsbegrenzung, Überholverbot etc.
Ich möchte nicht ausschließen, dass eine Beschilderung nicht immer korrekt erfolgt, zum Teil habe ich auch das Gefühl, dass Behörden damit überfordert sind. Oder zumindest der Mitarbeiter, der die Schilder aussucht und verteilt.
Bitte nur wirklich kompetente Antworten, kein rumraten und keine Meinungen, sondern Fakten! Ich weiß, dass fällt vielen hier schwer. Wieso eigentlich?
Nur Gerichte sind im Rahmen eines Gerichtsverfahrens befugt über die Anwendung und Auslegung der Gesetze im Einzelfall zu entscheiden. Somit können rechtliche Fakten bezüglich Einzelfälle nur durch Richter in Rahmen eines ordentlichen Verfahrens geschaffen werden. Alles andere, inkl. der Auskunft eines Fachanwalts dazu, ist somit erstmal kein Fakt sonder eine (fachlich fundierte) Meinung. Somit darf, laut deiner "netten" Aufforderung, dir hier keiner eine Antwort geben. Deine Spielregeln. Das zu akzeptieren fällt dir vermutlich schwer. Wieso eigentlich?
Tja... Wie man in den Wald hinein ruft...
Ich hab dir gerade erklärt wieso gar keiner auf deine Frage antworten darf - du (ja du) hast es ihnen schließlich selbst verboten. Einerseits verbietest du Leuten zu antworten, andererseits beschwerst du dich wenn man nicht antwortet... Musst dich halt schon entscheiden.
Sorry, das war "Nicht hilfreich" sondern Thema verfehlt. Das hatte ich vergessen zu erwähnen: Bitte auf das Thema antworten. Danke.