Zahnfüllung krankgeschrieben?

11 Antworten

Warum sollte man? Normalerweise bekommst du nicht mal frei für einen nicht notffälligen Zahnarzt-Besuch. Und das ausgerechnet zwei Füllungen notfällig stattfinden müssen, erscheint auch eher unwahrscheinlich.

Nein. Dafür gibts keine Krankschreibung.

Du bekommst für den Termin eine Zeitbestätigung und musst den Termin vorher bei deinem Arbeitgeber anmelden.

Aber es gibt keinen Grund vor oder nach dem Eingriff nicht zur Arbeit zu kommen.

Pauschal und immer eher nicht. Eine reine Füllung ist auch echt eine harmlose Angelegenheit, spätestens mit Betäubungsspritze vorab. Da tut nix weh, weder während, noch nach der Behandlung.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung würde dir der Zahnarzt hier nur ausstellen, wenn es dafür individuelle, spezielle Gründe gäbe. Zum Beispiel, wenn sich zeigt, dass die Betäubungsspritze dir doch deutlich mehr zusetzt.

Aber ansonsten kannst du danach ganz normal arbeiten gehen, weil es dir nicht schlecht gehen wird! Zudem wäre sowas ohnehin eine Behandlung, bei der du als Arbeitnehmer verpflichtet bist, sie möglichst so zu legen, dass sie außerhalb deiner Arbeitszeit stattfindet.

Da gibt es doch keinen Grund für eine Krankschreibung. Das ist eine kleine Behandlung die - wenn sie gut gemacht wird - auch keine Beschwerden verursacht.

Kommt darauf an.

Es gibt Behandlungen, da liegst Du 3 Wochen flach. Etwa nach einer Extraktion, wenn der Knochen aufgefräst wird und viel GEwebe geschädigt. Und es gibt Behandlungen, da gehst Du direkt danach essen.

Der zweite Typ Behandlung ist die drastische Mehrheit und die meisten Behandlungen sind da nahe dran.