Zahlungsavis aber kein Geldeingang. Was tun?
Ein Schuldner erteilt ein Zahlungsavis für den Fall X. Bei Eintritt des Erfüllungsgrundes kommt aber kein Geld. Ist ein Avis eine bindende Zusage?
Ich möchte mich bei den Antwortenden herzlich bedanken. Ihr habt uns vor einem großen Schaden bewahrt und mein Bauchgefühl war mal wieder richtig. DANKE!
4 Antworten
Hängt von der Stellung des Avis ab. Ein "Avis" ist im Grunde eine Zahlungsanweisung an die Bank, eine Zahlung auszulösen. Das tut sie aber nur, wenn das Konto in der Höhe des Betrags gedeckt ist. Ohne genügende Deckung kann man also lange Avis, Avis, Avis...
Für eine bindende Zusage braucht es ein sog. Zahlungsversprechen, welches rechtlich auch sofort ausgelöst werden kann. Bei einem Wechsel ist das der Fall. Wechselverbindlichkeiten können sofort rechtlich bindend ausgelöst und nötigenfalls auf dem Rechtsweg auch sofort bei Eintreten des Erfüllungsgrundes eingefordert werden. Oder eine Bankgarantie. Dann sichert die Bank die Zahlung zu, wenn der Erfüllungsgrund eintritt.
Die bindende Zusage nennt sich z.B. Kaufvertrag.
Der kommt regelmäßig bereits vor der Zahlung zustande.
Stell dir vor du hast 10 Eur auf dem Konto und keinen Dispo. Du weist eine Überweisung vom 100 EUR an (Zahlungsavis = Zahlungsabsicht). Die Bank lehnt ab da keine Deckung vorhanden ist
Daher steht im Onlinebanking auch häufig, Ihre Überweisung wird nach einer positiven Disposition ausgeführt.
Was ist denn für dich ein !Avis"? Was hat der Schuldner denn angewiesen?