Versteh nicht ganz das Problem:
Der Absender und der Empfänger sind bei der jeweiligen Bank voll legitimiert und identifiziertz.
An welcher Stelle sollte nochmal was nachgewiesen werden?
Versteh nicht ganz das Problem:
Der Absender und der Empfänger sind bei der jeweiligen Bank voll legitimiert und identifiziertz.
An welcher Stelle sollte nochmal was nachgewiesen werden?
Stell dir vor du hast 10 Eur auf dem Konto und keinen Dispo. Du weist eine Überweisung vom 100 EUR an (Zahlungsavis = Zahlungsabsicht). Die Bank lehnt ab da keine Deckung vorhanden ist
Daher steht im Onlinebanking auch häufig, Ihre Überweisung wird nach einer positiven Disposition ausgeführt.
Dir sollte bewusst sein, dass du nicht in PE investierst sondern in Aktien von Unternehmen die PR Beteiligungen verkaufen und verwalten.
Das bedeutet, du bist ganz normal von den klassischen Börsenschwankungen abhängig und bei einem Global Crash ebenfall mit von der Party. Die Vorteile die PE bietet genießt du nicht.
Trotz all dem ist die Branche und die dazugehörigen Aktien interessant.
Der Kontrollturnus kann von jeder Bank unterschiedlich gehandhabt werden, manchmal auch abhängig davon zu welcher Kundengruppe du auch gehörst. Privatkunde, Private Banking, Gewerbekunde etc...
Du wirst auch keine genauen Informationen mit Quellen hierzu finden, da hierdurch das System umgangen werden könnte, wenn es genau bekannt wäre...
Manchmal ist es auch der Berater der das mit Überwacht da er größere Eingänge dokumentieren muss um eben Geldwäsche zu vermeiden.
Der Buchwert ist was das Unternehmen Wert ist wenn du alles verkaufst was in deinem Besitz ist und was am Ende überbleibt.
Du hast eine Firma und verkaufst alle Maschinen, Lagerbestände, Patente etc...
was nicht enthalten ist sind Wertsteigerung durch ein mögliches, zukünftiges Wachstum etc...
Derjenige dessen Geld es eigentlich ist und für wen es auch gedacht ist
0,0003 × 50.000 = 15 EUR
Ich hoffe ich versteh deine Frage richtig. Deine Zahlung mit Pin ist sicher bezahlt, das ist fakt.
Jetzt hattest du noch eine zweie große Abbuchung mit der du nicht gerechnet hast und deswegen wurden lastschriften nicht abgebucht? In der Regel werden nicht gezogene lastschriften kein zweites mal automatisch eingezogen.
Nein kann es nicht. Es brauch immer jemand geschädigten, der mit dir und der Schufa einen Vertrag hat.
Grundsätzlich hätte die Bank selbst die Möglichkeit es zu melden, aber Sie wird es ja nicht tun da es nur ein technisches Problem war :)
Option 1
Du hast zusätzlich 41.393 EUR an Zinsen an die Bank gezahlt und immer noch ein Darlehen von 128.393 EUR offen, was du weiterfinanzieren musst nach 15Jahren
Option 2
Du hast 24.194 EUR an Zinsen gezahlt aber noch 165.194 EUR an Darlehen offen...
Ich würde an deiner Stelle die Tilgung erhöhen... weil du sonst nicht von deinen Schulden weg kommst. Bei Option 2 brauchst du ca. 50 Jahre bei gleichbleibenden Zinsen. Das ist eine absolute Fehlberatung...
Option 1 wäre bei gleichbleibenden Zinsen und Raten nach 36 Jahren zurückgezahlt...
Also wenn überhaupt Option 1.
Nominalzins = was zahlt die Anleihe jedes Jahr an Zinsen aus
Marktzins = eine Anleihe besteht aus zwei Komponenten dem Marktzins und der Risikoprämie. Dh. dass Risiko, dass das Unternehmen Insolvenz anmeldet kann wird eingepreist. Somit Nominalzins - Risiko = Marktzins
Effektiver Zins = Der Effektivzins ist gleich dem Nominalzins wenn die Anleihe einen Kurs von 100% hat. Hast du eine Verzinsung von 6%, die Anleihe steht aber bei 103% bei einer Laufzeit von einem Jahr, dann ist die Effektivverzinsung 3% (du verlierst 3% an Kurs, da Rückzahlung zu 100%, gewinnst aber 6% an Verzinsung).
Soweit das ganze einfach und nicht wissenschaftlich erklärt ;)
sorry ich sehe gerade dass ich oben eine missverständliche Formulierung gewählt habe...
Ich meinte:
Wenn du Bitcoins besitzt und kürzer als ein Jahr hältst ist der Gewinn den du bei einem Cryptotausch durchführst steuerpflichtig (es wird fiktiv in EUR umgerechnet. also wieviel waren deine Bitcoints in EUR Wert beim Kauf und wieviel beim Verkauf).
Grundsätzlich ist halten Sinnvoller ja. Schau dir nachfolgenden Artikel an, absolut seriöse Quelle. Dich Betrifft Seite 2, aber man kann sich auch alles durchlesen ;)
https://www.fpsb.de/aktuelles/item/download/637_7a1c80b622cd3edfe04d6f3862ab0acb.html
Warum glaubst du, dass deine Penny Stock Aktie nach oben schießt? Weil du die Aktie hochtreibst mit 50.000 EUR? Dann brauchst du einen sehr illiquiden Wert. Vergiss nicht, wenn du dann verkaufen willst, wirst du auch den Kurs wieder nach unten jagen...
Lass es sein, es wird nach hinten losgehen. Lieber solide investieren und im Jahr 6% bis 12% machen anstatt sowas....
Meine rein subjektive Meinung:
Ich mag CFDs nicht... die Plattformen sind nicht transparent von der Kursstellung, ich weiß nicht was sie sich reinschnibbeln, ich kann die Handelbarkeit und Liquiditäts nicht beurteilen, ich weiß nicht wie zuverlässig die Broker sind etc...
Sicherlich kann man jetzt auch so gegen Zertifikate argumentieren, aber ich habe immer ein besseres Gefühl wenn ich auch einen Preis an einer regulierten Börse erhalte. Zudem ist es auch eine Frage der Investitionsgröße... Ich kaufe keine Position unter 10.000 EUR daher bieten für mich CFDs keine Vorteile. Wenn man jedoch mit kleinen Summen wie 500 EUR einen Hebel von 80 haben möchte, okay dann kann man sich auf dieses Casino einlassen, ganz nach der Devise:
Wer wenig Geld besitzt sollte nicht spekulieren,
wer viel Geld besitzt soll investieren und wer kein Geld besitzt, der muss Spekulieren... :)
Wenn du es auf dein P-Konto auszahlen lässt wird alles über deinem Freibetrag gepfändet, bis deine Pfändung beglichen ist.
Ob du ein zweites Konto bekommst ist fraglich, da in der Schufa steht dass du ein P-Konto besitzt und eine Bank dann nicht verpflichtet ist dir ein weiteres Konto zu eröffnen...
Gläubigerbetrug wäre das ggf. auch noch... schwierig hier noch legal zu bleiben...
Grundsätzlich:
Ja du könntest ein Gewerbe anmelden, damit ist deine Produktionskosten (Miner, Strom etc.) als Verlust anzusetzen.
Die Bitcoins wären eine steuerpflichtige Einnahme.
Wenn du Bitcoins besitzt und kürzer als ein Jahr hältst ist der Gewinn den du bei einem Cryptotausch durchführst steuerpflichtig (es wird fiktiv ein EUR, gerechnet. also wieviel waren deine Bitcoints in EUR Wert beim kauf und wieviel beim Verkauf).
Das gilt auch wenn du nie mit EUR getauscht hast.
Du verkaufst eine Währung Etherium und du kaufst dafür Bitcoins.
Also sagt das Finanzamt:
Gegenwert von Etherium in EUR zum Tauschzeitpunkt
- damals investierte Euros zum Kauf von Etherium
= steuerpflichtiger Gewinn (unterjährig)
Das Jähr fängt von vorne an zu laufen sobald du die Bitcoints kaufst.
Wenn ich USD mit Gewinn verkaufe und dafür CHF erwerbe ist es ebenfalls unterjährig steuerpflichtig, obwohl es die gleiche Assetklasse ist. Sorry.. :)
Es kommt drauf an über welche Instrumente du es betreiben möchtest.
Es gibt unterschiedliche Preise je nachdem ob du es direkt über Aktien machen willst oder z.B. gehebelte Turbozertifikate.
comdirect, flatex, cortalconsors, traderepublic sind die üblichen Kandidaten, hier würde ich schauen wer das Instrument, dass du nutzen möchtest am günstigsten anbietet.
Chartanalyse:
https://www.tradesignalonline.com/ oder https://www.guidants.com/de/
Ausgehend vom Bruttolohn wird in der Praxis folgendes Schema für die Nettolohnberechnung herangezogen:
Bruttoentgelt
+ Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers
+ mögliche Geldwerte Vorteile
+ Zuschläge und Zulagen
+ Pauschal versteuerte Lohnbestandteile
= Gesamtbrutto
– Lohnsteuer
– ggf. Kirchensteuer
– Soli
– Arbeitnehmeranteil gesetzliche KV
– Arbeitnehmeranteil gesetzliche Pflege
– Arbeitnehmeranteil Rentenversicherung
– Arbeitnehmeranteil Arbeitslosenversicherung
= Nettoentgelt
Die jeweiligen Sätze findest du in einer guten Übersicht hier:
https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/beitraege-faq/beitragssaetze/aktuelle-beitragssaetze-in-der-sozialversicherung-2031554
In der Beitragstabelle 2021 findest du auch die Höchstsätze. Sind aber bei 3.500 Brutto nicht relevant :)
Der Begriff der Verlustbescheinigung ist trügerisch. Du erhältst eine Jahressteuerbescheinigung. Diese kennt dein FA. Wenn du deine Verluste ausweisen möchtest, werden diese mit auf die Jahressteuerbescheinigung gedruckt. Somit ist es ein und das selbe Dokument und eine zusätzliche Bescheinigung.
Daher, ja das FA weiß es. :)