Zählt ein Carport als Nebenfläche?
Hallo, ich hoffe, ich stelle die Frage richtig. Im Bebauungsplan steht: In den Baugebieten ist die Befestigung von Zufahrten, Stellplätzen und sonstigen Nebenflächen nur mit wasser- und luftdurchlässigem Aufbau zulässig. Ist es möglich, die Stellfläche unter dem Carport mit einem Betonunterbau versehen zu lassen, z.B. im Rahmen des Gießens der Bodenplatte für das Haus, oder ist das untersagt aufgrund der oben angegebenen Formulierung?
3 Antworten
Hier wären nur Rasengittersteine zulässig, vor dem Hintergrund dass die Regenwasserkanäle nicht noch mehr belastet werden als sie es jetzt schon sind.
Der Carport kann an einem Hang stehen und es gibt auch Carports da ist keine geschlossene Decke drüber sondern nur ein Holzgerüst.
Ist es möglich, die Stellfläche unter dem Carport mit einem Betonunterbau versehen zu lassen
Ja.
oder ist das untersagt aufgrund der oben angegebenen Formulierung?
Nein.
Je nach Ausführung und Bundesland ist ein Carport eine offene Kleingarage oder ein überdachter Stellplatz. In beiden Fällen handelt es sich um ein Gebäude, so dass die oben zitierte Bebauungsplanfestsetzung nicht greift.
Da ein Carport ein Stellplatz ist, sollte alles klar sein. Um ganz sicher zu gehen, solltest du einen Bauantrag stellen.
Aber so ganz erschließt sich mir der Sinn dahinter nicht. Unter dem Carport regnet es doch eh nicht, warum muss dann der Boden darunter ebenfalls versickerungsfähig sein?