Zählt das schon als Arbeitszeit?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Falls die Videos für zB eine Schulung verpflichtend und für die Ausübung deiner Tätigkeit notwendig ist: dann grundsätzlich ja.

Grundsätzlich sollten die fünfzehn Minuten als Arbeitszeit gelten.

hätte das halt einfach bei der arbeit angeschaut und nicht zuhause. würde es aber nicht extra aufschreiben. nicht wenn du neu bist

es ist erlaubt sich in der freizeit zu bilden , auch zeitung lesen z.b.

Wenn dein Arbeitsauftrag war, sich diese Videos anzuschauen, dann ist das Arbeitszeit.