Zählt das als Selbstverteidigung?

Das Ergebnis basiert auf 19 Abstimmungen

Ja definitiv 53%
Nein definitiv nicht 47%

6 Antworten

Nein definitiv nicht

Hört sich nicht wirklich verhältnismäßig an, aber vielleicht kann man den Richter davon überzeugen, dass man sehr panisch war oder so

Nein, natürlich nicht. Das ist eher Körperverletzung.

Nein definitiv nicht

Das wäre Körperverletzung!

Nein definitiv nicht

Auf gar keinen Fall

Ja definitiv

Notwehr, §32 StGB

Ein gegenwärtiger Angriff dir gegenüber lag vor. Ich nehmen mal an, dass mit döppen gemeint ist, dass dein Kopf unter Wasser gedrückt wird, sodass du keine Luft mehr bekommst.

Würde man die Person nicht kennen, könnte man auch davon ausgehen, dass die Person mit schlimmer Absicht gehandelt hat.

Du musst das dir mildeste zur Verfügung stehende Mittel anwenden. Dass du in dieser konkreten Situation voller Schreck und Angst mit dem Kopf unter Wasser eine mildere Verteidigung nutzen hättest können, ist dir nicht ganz zumutbar (meine Meinung).

Du hast nämlich nicht vorsätzlich den Finger des Angreifers brechen wollen, sondern hast ihm einfach am Finger heftig gepackt, um ihn loszuwerden, wodurch es gebrochen ist - bedingt vorsätzlich zwar, aber trotzdem zeigt es, dass du dich einfach nur verteidigen wolltest.

Hättest du ihn hingegen z.B direkt mit einem Messer in sein Bauch gestochen, ohne wirklich zu wissen, ob die Person vielleicht nur aus Spaß gehandelt hat, dann wäre das unverhältnismäßig

Colopia  04.07.2023, 12:22

Gut erklärt

1
ThexSun 
Fragesteller
 04.07.2023, 12:26

Es war aber nur eine hypothetische Frage, ist nie passiert.

0