Wenn mir ein Mädchen eine Buckpfeife gibt darf ich zurück schlafen ist ja Selbstverteidigung?

3 Antworten

Das kann man so pauschal nicht beantworten. Warum schlägt sie dich? Ist es schon Notwehr von ihrer Seite aus? Oder ist sie eine der Frauen/ Mädchen die aggressiv und gewalttätig sind und die Ohrfeige war völlig unberechtigt? Und sie will womöglich weiter angreifen? Generell hast du aber das Recht dich gegen körperliche Gewalt zu wehren, Notwehr! Das heißt im Falle eines Angriffs darfst du dich wehren. Auch gegen Gewalt, einen gegenwärtigen unrechtmäßigen Angriff, durch eine Frau oder ein Mädchen. Aber: Es wird gesetzlich verlangt das du in der Wahl deiner Mittel Verhältnismäßigkeit beachtest.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lange Zeit in der Justiz schärfte den Blick fürs Wesentliche

Nein! Sei klüger als sie! Schlag nicht zurück!

Selbstverteidigung ist übrigens, wenn sie dich und dein Leben angreift und du dich in dem Moment nicht anders aus der Situation befreien kannst.

Eine Backpfeife hingegen ist schnell wieder vorbei, somit musst du dich nachher gar nicht selbstverteidigen.

Lieber entferne dich von der Person und brich den Kontakt ab!


cartacombia  15.10.2022, 10:54
Selbstverteidigung ist übrigens, wenn sie dich und dein Leben angreift und du dich in dem Moment nicht anders aus der Situation befreien kannst.

So ganz korrekt ist diese Aussage nicht. Selbstverteidigung ist wenn man angegriffen wird und das dann abwehrt. Wenn der Angreifer einen Schubsen will oder mit der Faust zuschlägt kann man das gleich abwehren.
Das ist Selbstverteidigung.

Dafür muss nicht gleich das Leben eines Menschens angegriffen werden um sich dann selbst zu verteidigen zu können.

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ZoeyPauk  15.10.2022, 10:56
@cartacombia

Ja das habe ich auch nicht geleugnet. Aber nach einer Ohrfeige die Person zurückzuschlagen, ist keine Selbstverteidigung

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ZoeyPauk  15.10.2022, 10:57
@cartacombia
Dafür muss nicht gleich das Leben eines Menschens angegriffen werden

Deswegen habe Ich geschrieben: wenn sie dich und dein Leben angreift".

Wahrscheinlich wäre da "oder" anstatt "und" besser gewesen.

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cartacombia  15.10.2022, 10:58
@ZoeyPauk

Ja, das stimmt aber es muss nicht gleich das Leben einer Person angegriffen werden damit es als Selbstverteidigung gilt.

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ZoeyPauk  15.10.2022, 10:58
@cartacombia

Hab ich doch nicht geschrieben. Ich schrieb dich und dein Leben! Zwei Unterschiedliche Dinge!

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cartacombia  15.10.2022, 11:00
@ZoeyPauk
Selbstverteidigung ist übrigens, wenn sie dich und dein Leben angreift und du dich in dem Moment nicht anders aus der Situation befreien kannst.

Doch hast du und das zweite ich ebenfalls nicht richtig.
Wenn mir jemand mit der Faust ins Gesicht schlagen will, könnte ich wegrennen oder wie man es in jeder Selbstverteidigung lernt, den Fauststoß abwehren.

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ZoeyPauk  15.10.2022, 11:05
@cartacombia

Doch hab ich! Das und sollte zwei Unterschiedliche Dinge ausdrücken!

Und natürlich kann man wegrennen oder sonstiges. Das leugne ich ebenfalls nicht. In dem Falle mit der Ohrfeige ist es total lächerlich es trotzdem als Selbstverteidigung abzutun

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ZoeyPauk  15.10.2022, 11:06
@cartacombia
Und du dich nicht anders aus der Situation befreien kannst

Also falls du nicht mehr wegrennen kannst zum Beispiel ;).

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cartacombia  15.10.2022, 11:08
@ZoeyPauk
In dem Falle mit der Ohrfeige ist es total lächerlich es trotzdem als Selbstverteidigung abzutun

Ja, das stimmt.

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Es gibt sicherlich ein Grund, denn Mädchen schlagen nicht ohne Grund. Wenn du zurückschlägst machst du es auch nicht besser. Damit erreichst nur das das Mädchen vielleicht Angst vor dir hat und ihr euch nie wieder nähert.

Sprecht euch einfach aus ;)