Wurde in der 50er Zone 2 mal geblitzt Einspruch eingelegt ( schwarz getöntes Visier Halstuch bis hoch an die Augen alles verdeckt vermummt Blitzer nur vorne?

3 Antworten

Die "weiteren Ermittlungen" können zum Beispiel Nachbarschaftsbefragungen sein. Wenn Nachbarn dich anhand des Fotos der Personalausweisbehörde identifizieren und bestätigen, dass du regelmäßig diesen Helm, dieses Halstuch und diese Motorradbekleidung trägst und sonst niemand anderes mit ähnlicher Statur das Motorrad fährt, reicht das, um dich als Betroffenen anzusehen.

Die könntest Akteneinsicht nehmen (selbst oder per Anwalt). Dann wüsstest du eventuell, was die "weiteren Ermittlungen" sind und ob es sich lohnt, Einspruch einzulegen.

Zahl es einfach wie ein normaler schuldbewusster Erwachsener - oder leb mit den Konsequenzen.

weil ich bin mir sicher ich hatte das Visier unten und ich hatte das halsband bis hoch an die Nase und den ganzen Wangen waren alles zu und Verdeckt

Offenbar ja nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – AM, A1, A2, B, L

mischkaschoene 
Beitragsersteller
 05.08.2025, 00:21

Bin mir nicht sicher ist falsch ich bin mir eindeutig sicher das alles vermummt war deshalb frag ich ja wie die das raus-finden wollen und was mit weitere Ermittlungen gemeint ist ..laut nem bekannten (Suzuki SV1000 Fahrer heißt es ) der Brief ist nicht von der Polizei sondern vom landratsamt diese wollen doch jetzt in ein Geständnis zwingen und dir Angst machen damit du klar zahlst legst aber weiter Einspruch ein müssen die es dir erst beweisen der Witz ist ich hab mehrfach angefragt ich möchte die Bilder sehen das Landratsamt Tauberbischofsheim verweigert es mir und such meinem Anwalt also ist was faul die sind sich Unsicher

Wie bereits bei deiner letzten Frage geraten, solltest du einfach zahlen und zu deinem Fehler stehen. Ein getöntes Visier bringt nichts.

Ansonsten musst du eben ein Fahrtenbuch führen und das ist so richtig ätzend.


mischkaschoene 
Beitragsersteller
 01.07.2025, 22:06

Ebenfalls auch bei dir bedanke ich mich Recht herzlich fürs kommentiert ich stehe dazu ja aber weißt du als Ausbildungssuchender verfüge ich aktuell über kein Geld weißt du ... deshalb dagegen halten einzige Chance Fahrtenbuch gilt nur für das Fahrzeug laut Anwalt alles schon abgeklärt sollte das der Fall sein verkaufen neue holen und schwupps bin ich raus oder anderes Nummernschild und ebenfalls von ich raus das sind die Tricks um das legal zu umgehen

SirLucifer97  01.07.2025, 22:14
@mischkaschoene

Wer kein Geld für das Bußgeld hat, hat auch kein Geld für eine Neuanmeldung oder den Kauf eines neuen Motorrads.

Kein Funken Schuldbewusstsein - schade.

WECoyote  01.07.2025, 22:20
@mischkaschoene
sollte das der Fall sein verkaufen neue holen und schwupps bin ich raus oder anderes Nummernschild und ebenfalls von ich raus das sind die Tricks um das legal zu umgehen

Nope, denn:

OVG Lüneburg – Az.: 12 LA 156/14 – Beschluss vom 30.04.2015
mischkaschoene 
Beitragsersteller
 01.07.2025, 22:56
@SirLucifer97

War klar das solche Kommentare kommen nochmal...ich streite nicht ab das ich zu schnell gefahren bin lol jetzt verstanden? Nur als Motorradfahrer hat man eben gewisse Vorteile die man ja eben um davon zu kommen nutzen kann hätte ich das Geld wär's für mich kein Ding wurde sagen gut von mir aus hier Geld fertig ganz einfach nur da ich jetzt im September gerne eine Ausbildung machen möchte im späten Alter ist das jz blöd mit dem ganzen des weiteren habe ich so oder so eine 800 Strafe im Kofferraum weil ich den neuen meiner Ex mit einem 5 Stelligen wort beleidigt habe 800€ oder 5 Jahre Freiheitsstrafe (für ein einziges Wort muss man sich überlegen Deutschland eben

SirLucifer97  01.07.2025, 23:03
@mischkaschoene
800€ oder 5 Jahre Freiheitsstrafe

Natürlich, ist klar.

Nur als Motorradfahrer hat man eben gewisse Vorteile die man ja eben um davon zu kommen nutzen kann

Die offenbar in deinem Fall nicht funktioniert haben.

Lass deinen Anwalt (der dafür auch bezahlt werden will) halt mal versuchen. Leb halt mit den Konsequenzen, wenn's nicht klappt.

WECoyote  01.07.2025, 23:14
@mischkaschoene

Du bist offenbar nicht lernfähig und auch nicht bereit, Verantwortung zu übernehmen.

mischkaschoene 
Beitragsersteller
 03.07.2025, 01:20
@WECoyote

Doch von ich ich habe schon genug Unsinn Getrieben wo ich teilweise freiwillig zu den jeweiligen Ansprechpartnern gegangen bin sei es zu Schulzeiten Lehrer oder in der Familie Eltern oder im öffentlichen bspw Polizei also ich bin oft genug freiwillig komplett freiwillig hin und habe dazu gestanden aber zum ersten wegen einem Wort 5 Jahre Haft was solln der scheiß hab ich jemand umgebracht oder Banküberfallen nein lediglich ein kleines 5 Stelliges Wort Zirkus Deutschland eben und das mit dem Blitzer ist der Punkt ich bin nur neinmal durch den mir vorgeworfenen Ort gefahren nicht 2 mal deshalb hab ich was dagegen zu dem Ding zu stehen

Lachlan  03.07.2025, 06:31
@mischkaschoene

Einmal zu schnell durch den Ort fahren und erwischt werden, langt doch schon für ein Knöllchen.